Strafprozeßordnung - StPO | § 86 Richterlicher Augenschein
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Findet die Einnahme eines richterlichen Augenscheins statt, so ist im Protokoll der vorgefundene Sachbestand festzustellen und darüber Auskunft zu geben, welche Spuren oder Merkmale, deren Vorhandensein nach der besonderen Beschaffenheit des Falles vermutet werden konnte, gefehlt haben.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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17/10/2013 12:21
Geschwindigkeitsüberschreitung bei Transport eines lebensbedrohlich erkrankten Hundes zum Tierarzt.
SubjectsVerkehrsrecht
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 18/03/2010 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 426/09 vom 18. März 2010 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1
published on 30/06/2015 00:00
Gründe
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Aktenzeichen: Vf. 99-VI-14
vom 30. Juni 2015
Stichwort
Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung, der zufolge ein Einspruch gegen einen behördlichen Bußgeldb
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