Strafprozeßordnung - StPO | § 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme

(1) Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen. Der Richter vernimmt den Vorgeführten gemäß § 115 Abs. 3.

(2) Hält der Richter die Festnahme nicht für gerechtfertigt oder ihre Gründe für beseitigt, so ordnet er die Freilassung an. Andernfalls erläßt er auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar ist, von Amts wegen einen Haftbefehl oder einen Unterbringungsbefehl. § 115 Abs. 4 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen


Die Jugendgerichtshilfe ist unverzüglich von der Vollstreckung eines Haftbefehls zu unterrichten; ihr soll bereits der Erlaß eines Haftbefehls mitgeteilt werden. Von der vorläufigen Festnahme eines Jugendlichen ist die Jugendgerichtshilfe zu unterric
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 140 Notwendige Verteidigung


(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last g

Strafprozeßordnung - StPO | § 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren


(1) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten auch dann befugt, wenn 1. eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 115 Vorführung vor den zuständigen Richter


(1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen. (2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand de

Referenzen - Urteile |

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2018 - 3 StR 23/18

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 23/18 vom 28. Juni 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Raubes mit Todesfolge ECLI:DE:BGH:2018:280618U3STR23.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 28

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2017 - 5 StR 217/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 217/17 vom 27. Juni 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2017:270617B5STR217.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhöru

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2019 - 3 StR 525/18

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 525/18 vom 19. Februar 2019 in der Strafsache gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:190219B3STR525.18.1 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Urteil, 31. Jan. 2007 - 5 StR 404/06

bei uns veröffentlicht am 31.01.2007

5 StR 404/06 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 31. Januar 2007 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Totschlags u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 31. Januar 2007, an der teilgenommen haben

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2002 - 5 StR 588/01

bei uns veröffentlicht am 05.02.2002

BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 136 Abs. 1 Satz 2; 141 Abs. 3 Satz 2 1. Die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gebietet nicht, den Beschuldigten, der keinen Wunsch auf Zuziehung eines Verteidigers äußert, a

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2019 - 5 StR 228/19

bei uns veröffentlicht am 14.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 228/19 vom 14. August 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140819B5STR228.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbund

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 StR 473/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 473/13 vom 4. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4 1. Hat es der h

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2001 - 1 StR 220/01

bei uns veröffentlicht am 22.11.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2 Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbest

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2007 - 5 StR 116/01

bei uns veröffentlicht am 25.09.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja WÜK Art. 36 1. Zur Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (WÜK) über sein subjektives Recht,

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2001 - 5 StR 116/01

bei uns veröffentlicht am 07.11.2001

5 StR 116/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2001 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Feb. 2017 - 3 StR 415/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 415/16 vom 9. Februar 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen Raubes mit Todesfolge u.a. ECLI:DE:BGH:2017:090217U3STR415.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2016 - 4 StR 263/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 263/16 vom 27. September 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Mordes Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 27. September 2016

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 5 StR 176/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 115, § 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2 Regelmäßig keine notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Erg

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(1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen. (2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand der...