Strafprozeßordnung - StPO | § 98 Verfahren bei der Beschlagnahme

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch das Gericht angeordnet werden.

(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen. Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach § 162. Der Betroffene kann den Antrag auch bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat; dieses leitet den Antrag dem zuständigen Gericht zu. Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren.

(3) Ist nach erhobener öffentlicher Klage die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen erfolgt, so ist binnen drei Tagen dem Gericht von der Beschlagnahme Anzeige zu machen; die beschlagnahmten Gegenstände sind ihm zur Verfügung zu stellen.

(4) Wird eine Beschlagnahme in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht. Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt. Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Beschlagnahme in Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.

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Strafprozessrecht: Polizeiliche Maßnahmen ohne Belehrung rechtswidrig

26.08.2019

Aus dem Protokoll der Polizei waren keine Angaben zur vorschriftsmäßigen Belehrung des von den Maßnahmen Betroffenen zu entnehmen. Weil in der Situation nicht „offensichtlich“ war, dass gegen diesen ein Anfangsverdacht wegen Landfriedensbruch bestanden hat, waren die darauffolgenden Maßnahmen der Identitätsfeststellung, erkennungsdienstlichen Behandlung und Freiheitsentziehung rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin 

Strafprozessrecht: Polizei sucht Verurteilten – Wohnungsdurchsuchung ist dennoch rechtswidrig

24.08.2019

Auf der Suche nach einem Täter, der sich der Vollstreckung seiner Jugendstrafe nicht gestellt hatte, durchsuchte die Polizei die Wohnung seiner Schwester ohne richterliche Anordnung. Diese Durchsuchung war rechtswidrig, weil der gegen den Täter erlassene Haftbefehl keine ausreichende richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Dritten darstellt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Strafrecht Berlin 

Strafprozessrecht: Bei Verdacht der Insolvenzverschleppung ist eine Wohnungsdurchsuchung unverhältnismäßig

29.05.2018

Um bei einem Beschuldigten eine Durchsuchung anordnen zu können, muss der konkrete Verdacht bestehen, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Strafprozessrecht: Zum Vorliegen von Gefahr im Verzug

24.05.2018

Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn Polizeibeamten in nicht vorhersehbarer Weise mit einer neuen Verdachtssituation konfrontiert werden und die Beweismittelvernichtung bereits begonnen hat – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Strafrecht: Zu den Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung

04.01.2018

Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Strafprozessrecht: Bekanntgabe an Dritten bei Durchsuchung

24.08.2017

Dem von einer Durchsuchungsmaßnahme nach § 103 StPO betroffenen Dritten ist grundsätzlich bei Vollzug der Maßnahme eine Ausfertigung des Anordnungsbeschlusses mit vollständiger Begründung auszuhändigen.
Allgemeines

VW-Skandal: Keine Auswertung der sichergestellten Unterlagen

24.08.2017

Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen vorerst nicht auswerten.
Wirtschaftsrecht

Strafprozessrecht: Zur „Einkesselung“ im Rahmen einer Versammlung

21.02.2017

Bei einer Strafverfolgung innerhalb einer Versammlung bestehen besondere Rücksichtnameplichten bezüglich der durch das Grundgesetz garantierten Freiheiten insbesondere hinsichtlich der friedlichen Versammlungsteilnehmer.
Allgemeines

StPO: Zur Beschlagnahme eines Mobiltelefons

10.12.2015

Eine Beschlagnahme ist grds. zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung vorlagen, mit der die Beweismittel in rechtmäßiger Weise hätten erlangt werden können.

StPO: Zum Antragsrecht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers des Beschuldigten

20.10.2015

Dem Beschuldigten steht kein Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 - 3 StPO zu. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus.
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Vereinsgesetz - VereinsG | § 4 Ermittlungen


(1) Die Verbotsbehörde kann für ihre Ermittlungen die Hilfe der für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen in Anspruch nehmen. Ermittlungsersuchen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

Strafprozeßordnung - StPO | § 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis


(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung k

Strafprozeßordnung - StPO | § 100g Erhebung von Verkehrsdaten


(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers

Strafprozeßordnung - StPO | § 459g Vollstreckung von Nebenfolgen


(1) Die Anordnung der Einziehung oder der Unbrauchbarmachung einer Sache wird dadurch vollstreckt, dass die Sache demjenigen, gegen den sich die Anordnung richtet, weggenommen wird. Für die Vollstreckung gelten die Vorschriften des Justizbeitreibungs
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 152


(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, du
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 162 Ermittlungsrichter


(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweig

Strafprozeßordnung - StPO | § 97 Beschlagnahmeverbot


(1) Der Beschlagnahme unterliegen nicht 1. schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b das Zeugnis verweigern dürfen;2. Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2004 - 2 ARs 153/04

bei uns veröffentlicht am 07.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 153/04 2 AR 73/04 vom 7. Mai 2004 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts des Diebstahls Az.: 8 (A) Gs 558/03 Amtsgericht Wuppertal Az.: 503 Gs 415/04 Amtsgericht Köln Az.: 70 UJs 104/03 Staatsanwaltschaf

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2010 - 3 StR 530/09

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 530/09 vom 19. Januar 2010 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung de

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2019 - 1 StR 320/18

bei uns veröffentlicht am 18.09.2019

BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 76a Abs. 4 Anordnungsvoraussetzung für die selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2009 - 3 ARs 24/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 ARs 24/08 vom 17. Februar 2009 in dem Verfahren des Beamten -Antragsteller- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundesta

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. März 2009 - 1 StR 76/09

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 76/09 vom 31. März 2009 BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO §§ 99, 95 Abs. 2 Die Sicherstellung von E-Mails beim E-Mail-Provider ist entsprechend den Voraussetzungen des § 99 StPO m

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2009 - 3 StR 6/09

bei uns veröffentlicht am 16.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 6/09 vom 16. Juni 2009 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2001 - StB 1/01

bei uns veröffentlicht am 30.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 BJs 61/00-2 StB 1/01 vom 30. Januar 2001 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a.; hier: Beschwerde gegen die Anordnung einer Durchsuchung Der 3.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2018 - 5 StR 250/18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 250/18 vom 17. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170718B5STR250.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalb

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - StB 4/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4/18 vom 31. Juli 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. hier: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Bestätigung der Sicherstellung.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2006 - 5 StR 42/06

bei uns veröffentlicht am 25.04.2006

5 StR 42/06 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 25. April 2006 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2006 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des L

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 9/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 9/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. hier: Beschwerde gegen eine Anordnung zur Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) EC

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 44/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 43 u. 44/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2018:051018BSTB43.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - StB 43/18

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 43 u. 44/18 vom 5. Oktober 2018 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. ECLI:DE:BGH:2018:051018BSTB43.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhö

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2008 - StB 5/08

bei uns veröffentlicht am 15.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4 und 5/08 vom 15. Mai 2008 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanw

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2008 - StB 4/08

bei uns veröffentlicht am 15.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4 und 5/08 vom 15. Mai 2008 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung u. a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanw

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - StB 26/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - StB 28/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2008 - StB 15/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 12-15/08 vom 8. Oktober 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 101 Abs. 7 Zum Verfahren auf Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gemäß § 101 Abs. 7 StPO gegen die Anordnun

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2008 - StB 14/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 12-15/08 vom 8. Oktober 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 101 Abs. 7 Zum Verfahren auf Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gemäß § 101 Abs. 7 StPO gegen die Anordnun

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2008 - StB 13/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 12-15/08 vom 8. Oktober 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 101 Abs. 7 Zum Verfahren auf Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gemäß § 101 Abs. 7 StPO gegen die Anordnun

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Okt. 2008 - StB 12/08

bei uns veröffentlicht am 08.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS __________ StB 12-15/08 vom 8. Oktober 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 101 Abs. 7 Zum Verfahren auf Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gemäß § 101 Abs. 7 StPO gegen die Anordnun

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2005 - III ZR 271/04

bei uns veröffentlicht am 03.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 271/04 Verkündet am: 3. Februar 2005 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 697;

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2008 - StB 18/08

bei uns veröffentlicht am 23.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 18/08 vom 23. Oktober 2008 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u. a.; hier: Beschwerde gegen Briefbeschlagnahme Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof

Landgericht Ingolstadt Beschluss, 13. Feb. 2018 - 2 Qs 4/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 18.09.2017 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Gründe I. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2014 - 10 C 12.1609

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit seiner Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen in erster Instanz erfolglose

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 15. Mai 2019 - 18 Qs 51/18

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

Tenor Die Beschwerde des Beschuldigten M. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 23.10.2018 (Gz. 58 Gs 7367/18, 58 Gs 7082/18, 58 Gs 7083/18) wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen. Gründe

Landgericht Amberg Beschluss, 29. Mai 2019 - 12 KLs 107 Js 2871/18

bei uns veröffentlicht am 29.05.2019

Tenor Der Gegenstandswert für die Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG wird auf 2710,82 Euro festgesetzt. Gründe I. Mit Schriftsatz vom 28.03.2019 beantragte RA ... den Gegenstandswert seiner anwaltschaftlichen Tät

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2015 - 5 C 15.2518

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Apr. 2017 - RO 5 K 16.278

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet si

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Aug. 2016 - M 7 K 16.3568

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2014 - 16b DC 12.2380

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe Die Beschwerde ist, soweit zulässig, unbegründet. 1. Zulässig ist die Beschwerde, soweit der Antragsgegner die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Durchsuchungs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Jan. 2016 - M 7 K 16.144

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Juni 2015 - M 7 S 15.1151, M 7 K 15.1868

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Verfahren M 7 S 15.1151 und M 7 K 15.1868 wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verf

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Feb. 2016 - M 7 K 15.2738

bei uns veröffentlicht am 12.02.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Apr. 2016 - M 7 E 16.283

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Landgericht Regensburg Beschluss, 29. Nov. 2016 - 5 Qs 116/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beschlagnahme des privaten Laptops, Marke ... des Beschwerdeführers ... vom 17.08.2016 bis zum 22.08.2016 rechtswidrig war. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschwerdeführers ... als u

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Mai 2016 - M 7 K 16.570, M 7 E 16.795

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht München verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - 10 CS 15.1435 u. 10 C 15.1434

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 15.1435 und 10 C 15.1434 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller und Kläger trägt die Kosten der Beschwerdeverfah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2015 - 10 C 15.996

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Antragstellerin ihren in erster Instanz erfolglo

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Mai 2017 - 10 B 17.83

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. Dezember 2014 wird die Klage auch insoweit abgewiesen, soweit der Beklagte in Nr. I. Satz 1 des Urteils zur Herausgabe des sichergestellten

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. März 2017 - M 7 K 16.123

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 22. Dez. 2017 - 18 Qs 49/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beschuldigten F. wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 04.10.2017 (Gz. 58 Gs 7552/17) aufgehoben. 2. Es wird angeordnet, die von dem Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 04.10.2017 (G

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 11. Feb. 2015 - 2 Ws 8/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Verfügung der Vorsitzenden der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 03.12.2014 rechtswidrig war. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendi

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Dez. 2018 - 3d B 293/18.O

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 1Gründe: 2Die Beschwerde ist unbegründet. Der angefochtene Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht die Anordnung getroffen hat, vier anlässlich

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2018 - 4 So 24/18

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 5. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I.

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2018 - 1 BGs 324/18

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor 1. Gemäß §§ 103, 105, 162, 169 Abs. 1 Satz 2 StPO wird die Durchsuchung

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 27. Juni 2018 - 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 27. Juni 2018 - 2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Die Verfahren 2 BvR 1405/17 und 2 BvR 1780/17 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Verfassungsbeschwerd

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

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(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch...