Strafprozeßordnung - StPO | § 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
Strafprozeßordnung - StPO | § 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht der Staatsanwaltschaft, dem Privatkläger und dem Beschuldigten zu. Den zur Ablehnung Berechtigten sind auf Verlangen die zur Mitwirkung bei der Entscheidung berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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27/03/2021 11:02
Die Übergabe von Schokoladenweihnachtsmännern durch die Schöffen an den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht an den Angeklagten und seinen Verteidiger, ist dazu geeignet, bei dem Angeklagten den Eindruck entstehen zu lassen, dass die Schöffen dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft wohlwollender als ihm selbst und seinem Verteidiger sind. Ein davon unabhängig agierender Berufsrichter bleibt hiervon ausgenommen – eine derartige Befangenheitsrüge gegen ihn ist nicht begründet – Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht, Streifler & Kollegen
25/01/2021 21:30
Um einen im Verfahren sitzenden Richter aus dem Prozess auszuschließen kennt die deutsche Strafprozessordnung zwei Möglichkeiten: Die Ausschließung nach § 22 StPO, die von Gesetzes wegen eintritt, sowie die Ablehnung nach § 24 StPO, die aufgrund eines Antrags gerichtlich geprüft wird. Ein Ablehnungsgesuch i. S. v. § 24 StPO ist dann begründet, wenn aus Sicht eines vernünftigen Angeklagten berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestehen – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht
17/01/2021 22:25
Veröffentlicht ein Strafrichter auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von sich mit seinem lesbaren T-Shirt Aufdruck „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA` inklusive Kommentar „Das ist mein - wenn du raus kommst, bin ich in Rente-Blick“, so rechtfertigt dieses Handeln eine Besorgnis der Unvoreingenommenheit des Richters. Der Richter wird in Folge eines solchen Beitrages aufgrund der Besorgnis der Befangenheit nach § 22 IIStPO vom Verfahren abgelehnt und das Verfahren muss zwingend neu „aufgerollt“ werden – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
17/01/2021 22:05
In dieser Grundsatzentscheidung vom 17.06 2015 befand der Bundesgerichtshof (2 StR 228/14) über die Unzulässigkeit der Nutzung eines Mobiltelefones durch den Richter in der Hauptverhandlung. Eine solche Handlung würde die Annahme der Befangenheit des Richters rechtfertigen. Irrelevant hierbei ist die Bedeutung der privaten Handynutzung sowie ob der Richter tatsächlich befangen war. Eine Besorgnis der Befangenheit gemäß § 24 II StPO liege jedenfalls dann vor, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zur Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit beeinflussen kann. Dies sei bei der Handynutzung während der Hauptverhandlung zu bejahen – Streifer & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht
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(1) Der Nebenkläger ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; § 145a Absatz 2 Satz 1 und § 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur Abl
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published on 02/02/2024 11:05
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die von einer rechtskräftig verurteilten Frau wegen Mordes eingereicht wurde. Die Verurteilte rügte eine Verletzung des Rechts auf ein f
published on 09/09/2021 18:24
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stellte ein Ablehnungsgesuch mit dem Begehren, den Richter Müller aus dem Verfahren auszuschließen. Der Angeklagte war im Besitz von über 25 Gramm Cannabis. Das Ablehnungsgesuch wurde mit seinem
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