Strafprozeßordnung - StPO | § 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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StPO: Verwertungsverbot infolge einer unterlassenen Belehrung nach § 136 I StPO?

29.01.2021

Ist der Vernehmung des Beschuldigten keine Belehrung nach § 136 I 2 i. V. m. § 164 IV 2 StPO durch einen Beamten des Polizeidienstes vorausgegangen, so dürfen Aussagen, die der Beschuldigte während dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden. Dies gilt nicht, wenn der verteidigte Angeklagte sein Recht zu schweigen ohne Belehrung positiv gekannt hat, wenn er in der Hauptverhandlung der Verwertung zugestimmt oder nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat. Für die Annahme der Beschuldigtenstellung und der daraus resultierenden Belehrungspflichten kommt es neben der Stärke des Tatverdachtes auch auf die subjektive Ansicht des Befragten an, wie er die Fragen des Ermittlungsbeamten verstehen musste. Gewisse Verhaltensweisen durch die Polizei belegen schon nach ihrem äußeren Befund, dass der Polizeibeamte dem Befragten als Beschuldigten gegenübertritt, selbst wenn dies gar nicht seine Absicht ist – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Rechtsanwalt für Strafrecht

Strafprozessrecht: Zum Vorliegen von Gefahr im Verzug

24.05.2018

Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn Polizeibeamten in nicht vorhersehbarer Weise mit einer neuen Verdachtssituation konfrontiert werden und die Beweismittelvernichtung bereits begonnen hat – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Verwaltungsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland

24.05.2017

Das rechtskräftige ausländische Strafurteil als solches enthält für die Fahrerlaubnisbehörde keine bindende Feststellung dahingehend, dass die darin genannte Atemalkoholkonzentration vorgelegen hat.
Fahrerlaubnisrecht

StPO: Zur Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer

04.03.2013

Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest-BGH vom 20.12.12-Az:3 StR 117/12

Verkehrsrecht: Zur Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

15.07.2011

wenn sich der Beschuldigte entfernen will - LG Hamburg vom 06.05.10 - Az: 603 Qs 165/10 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsrecht

Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme

18.03.2011

Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des

Verkehrsstrafrecht: Kein Beweisverwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung abgenommenen Blutprobe

23.09.2009

OLG Karlsruhe vom 02.06.09 - Az: 1 Ss 183/08 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 46 Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren


(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsge
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 81e Molekulargenetische Untersuchung


(1) An dem durch Maßnahmen nach § 81a Absatz 1 oder § 81c erlangten Material dürfen mittels molekulargenetischer Untersuchung das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person festgestellt und diese Feststellungen mit Vergl

Strafprozeßordnung - StPO | § 81c Untersuchung anderer Personen


(1) Andere Personen als Beschuldigte dürfen, wenn sie als Zeugen in Betracht kommen, ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, soweit zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge ein
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 316 Trunkenheit im Verkehr


(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 152


(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, du

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Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2009 - 5 StR 373/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

5 StR 373/09 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Oktober 2009 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2009 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2002 - 1 StR 467/01

bei uns veröffentlicht am 22.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 467/01 vom 22. Januar 2002 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 2

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2014 - 4 StR 473/13

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 473/13 vom 4. September 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StGB § 13 Abs. 1, § 222, § 239 Abs. 1 und Abs. 4 1. Hat es der h

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2012 - 3 StR 117/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 117/12 vom 20. Dezember 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 81h, 261 Zur Verwertbarkeit der im Zusammenhang mit einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - AK 74/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 74/17 vom 11. Januar 2018 in dem Strafverfahren gegen alias: alias: wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens u.a. ECLI:DE:BGH:2018:110118BAK74.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2004 - 1 StR 364/03

bei uns veröffentlicht am 21.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 364/03 vom 21. Januar 2004 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung am 20. Janaur 2004 in der Sitzung vom 21. Jan

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2018 - 2 StR 299/18

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 299/18 vom 24. Oktober 2018 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls ECLI:DE:BGH:2018:241018U2STR299.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Verhandlung vom 24. Oktober

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2000 - 2 ARs 495/99

bei uns veröffentlicht am 02.02.2000

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja _______________________ StPO §§ 81g, 162 Abs. 1; DNA-IFG § 2 Die Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters bilden zusammen eine Untersu

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Apr. 2010 - 5 StR 18/10

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB §§ 222, 227 Zur Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes für tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatz gegen Drogen -Kleindealer. BGH, Urteil vom 29. April 2010

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2012 - 5 StR 536/11

bei uns veröffentlicht am 20.06.2012

Nachschlagewerk: nein BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 227 StPO § 81a Vorhersehbarkeit der Todesfolge nach Brechmitteleinsatz (im Anschluss an BGHSt 55, 121). BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 – 5 StR 536/11 LG Bremen – (alt:

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 15. Jan. 2016 - RN 8 S 15.2232

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet s

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 13. Jan. 2016 - RN 8 S 15.2172

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 27. Aug. 2018 - 2 Ss OWi 973/18

bei uns veröffentlicht am 27.08.2018

Tatbestand Wegen fahrlässigen Führens eines Kfz im Straßenverkehr mit einer Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr bzw. einer zu einer solchen AAK führenden Alkoholmenge im Körper (§ 24 a I, III StVG) verurteilte das A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2014 - 11 CS 14.1627

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2016 - 11 CS 16.259

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2016 - 11 CS 16.204

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Januar 2016 wird der Stre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2016 - 11 CS 16.38

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2018 - 11 ZB 17.2069

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Landgericht Bayreuth Beschluss, 24. Apr. 2015 - 1 Qs 46/15 jug

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth - Ermittlungsrichter - vom 10.03.2015, Az. Gs 295/15, wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staats

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Nov. 2015 - M 7 K 14.505

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger und der Beklagte tragen jeweils die Hälfte der Ko

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2016 - M 26 K 16.559

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Sept. 2016 - 11 ZB 16.1359

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 22.500,- Euro festg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2016 - 11 ZB 16.966

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Nov. 2018 - 3 Ws 51/18

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Tatbestand Der Besch. ist Polizeibeamter. Ihm liegt ein Vergehen der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) zu Last, weil er eine Blutentnahme ohne vorherige Kontaktierung eines Richters nach der im Anordnungszeitpunkt in Kraft befindli

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2017 - 11 CS 17.601

bei uns veröffentlicht am 24.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. Aug. 2017 - RO 8 K 17.976

bei uns veröffentlicht am 21.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den Beschei

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2018 - StB 2/18

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StE 21/16-5 StB 2/18 vom 5. April 2018 in dem Strafverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:050418BSTB2.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichts

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 27. Feb. 2018 - 1 K 10622/17.TR

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 06. Sept. 2017 - 3 M 171/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Gründe 1 I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle - 7. Kammer - vom 15. Juni 2017, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, bleibt ohne Erfolg.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 15. Juni 2017 - 3 M 100/17

bei uns veröffentlicht am 15.06.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Überprüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, geben zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidu

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Juni 2017 - 3 M 53/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die mit der Beschwerdebegründung vorgebrachten Einwände, auf deren Überprüfung der Senat gem. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, geben zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidun

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 25. Okt. 2016 - 1 RVs 227/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen. 1Gründe 2I. 3Mit

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 20. Okt. 2016 - 4 B 2195/16 SN

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 2500,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich im vor

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 26. Sept. 2016 - 16 B 685/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 17. Aug. 2016 - 7 K 570/16

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 15. Aug. 2016 - 7 L 1793/16

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor 1.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2.Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K

Amtsgericht Zeitz Beschluss, 27. Juni 2016 - 13 OWi 560 Js 212512/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor In der Bußgeldsache … wegen Ordnungswidrigkeit wird die Betroffene freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Gründe 1 Die Entscheidung ergeht im Beschlussverfahr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 25. Mai 2016 - 7 L 772/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1.Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2.Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 7 K

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 01. März 2016 - 7 L 270/16

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor 1.Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. 2.Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. 1G r ü n d e: 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 501/16 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antra

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Okt. 2015 - 14 K 2414/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben

Amtsgericht Landstuhl Beschluss, 26. Okt. 2015 - 2 OWi 4286 Js 7129/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor 1. Das Verfahren gegen den Betroffenen … wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, ebenso die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Gründe I. 1 Das Verfahren war hier au

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Aug. 2015 - 10 S 444/14

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 3. September 2013 - 1 K 1059/12 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 De

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Aug

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR555/14 vom 20. Mai 2015 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StPO § 81a Abs. 3, § 81g Die Untersuchung von zu anderen Zwecken entnommenen Körperz

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Mai 2015 - 16 B 426/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 18. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 14. Apr. 2015 - 9 L 261/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt 1 G r ü n d e : 2Der Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 609/15 gegen die Verfügung der An

Landgericht Dessau-Roßlau Urteil, 10. Apr. 2015 - 2 O 294/14

bei uns veröffentlicht am 10.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar; Beschluss:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 19. Jan. 2015 - 2 (5) SsBs 720/14; 2 (5) SsBs 720/14 - AK 177/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts L. vom 30. September 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwer

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 364/14.NW

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung der Beklagten, dass die ihr e

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12

bei uns veröffentlicht am 28.06.2014

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln.

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(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch...
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch...
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...