Strafprozeßordnung - StPO | § 79 Vereidigung des Sachverständigen
Strafprozeßordnung - StPO | § 79 Vereidigung des Sachverständigen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der Sachverständige kann nach dem Ermessen des Gerichts vereidigt werden.
(2) Der Eid ist nach Erstattung des Gutachtens zu leisten; er geht dahin, daß der Sachverständige das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet habe.
(3) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im allgemeinen vereidigt, so genügt die Berufung auf den geleisteten Eid.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
2 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
18/04/2015 14:02
Dem Eid stehen gleich1.die den Eid ersetzende Bekräftigung,2.die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.dient der Gleichstellung einer Bekräftigung (Nr. 1) und einer Berufung (Nr. 2) mit dem Eid in den Vorschriften und .
18/04/2015 09:05
Online-Kommentar zu eidesgleichen Bekräftigungen - § 155 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsStrafrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 11/11/2009 00:00
5 StR 460/08 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. November 2009 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. November 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitze
published on 09/11/2006 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 434/06 vom 9. November 2006 in der Strafsache gegen wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2006 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das
published on 25/08/2016 00:00
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 15. April 2016 wird als unbegründet
v e r w o r f e n .
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Gründe
I.
1 Das Amtsge
published on 16/12/2014 00:00
Tenor
1. Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Stralsund vom 11.09.2014 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen.
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Gründe
I.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.