Strafprozeßordnung - StPO | § 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers

(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt. Über den Antrag ist spätestens vor einer Vernehmung des Beschuldigten oder einer Gegenüberstellung mit ihm zu entscheiden.

(2) Unabhängig von einem Antrag wird dem Beschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, in den Fällen der notwendigen Verteidigung ein Pflichtverteidiger bestellt, sobald

1.
er einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorgeführt werden soll;
2.
bekannt wird, dass der Beschuldigte, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist, sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet;
3.
im Vorverfahren ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte, insbesondere bei einer Vernehmung des Beschuldigten oder einer Gegenüberstellung mit ihm, nicht selbst verteidigen kann, oder
4.
er gemäß § 201 zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert worden ist; ergibt sich erst später, dass die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, so wird er sofort bestellt.
Erfolgt die Vorführung in den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 zur Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls nach § 127b Absatz 2 oder über die Vollstreckung eines Haftbefehls gemäß § 230 Absatz 2 oder § 329 Absatz 3, so wird ein Pflichtverteidiger nur bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 und 3 kann die Bestellung unterbleiben, wenn beabsichtigt ist, das Verfahren alsbald einzustellen und keine anderen Untersuchungshandlungen als die Einholung von Registerauskünften oder die Beiziehung von Urteilen oder Akten vorgenommen werden sollen.

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Strafprozessrecht: Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem Ausländer

25.04.2018

Grundsätzlich bedarf es der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht, wenn Beiordnung eines Dolmetschers zur Überbrückung sprachlicher Defizite genügen würde – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

StPO: Zum Antragsrecht zur Bestellung eines Pflichtverteidigers des Beschuldigten

20.10.2015

Dem Beschuldigten steht kein Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 - 3 StPO zu. Eine solche setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft zwingend voraus.
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 136 Vernehmung


(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern

Strafprozeßordnung - StPO | § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren


(1) Der Antrag des Beschuldigten nach § 141 Absatz 1 Satz 1 ist vor Erhebung der Anklage bei den Behörden oder Beamten des Polizeidienstes oder bei der Staatsanwaltschaft anzubringen. Die Staatsanwaltschaft legt ihn mit einer Stellungnahme unverzügli

Strafprozeßordnung - StPO | § 58 Vernehmung; Gegenüberstellung


(1) Die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Eine Gegenüberstellung mit anderen Zeugen oder mit dem Beschuldigten im Vorverfahren ist zulässig, wenn es für das weitere Verfahren geboten erscheint.

Strafprozeßordnung - StPO | § 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten


(1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht ausreichend, hat zudem eine mündliche Belehrung zu erfolgen. Entsp
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung


(1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verha

Strafprozeßordnung - StPO | § 230 Ausbleiben des Angeklagten


(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt. (2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführun

Strafprozeßordnung - StPO | § 201 Übermittlung der Anklageschrift


(1) Der Vorsitzende des Gerichts teilt die Anklageschrift dem Angeschuldigten mit und fordert ihn zugleich auf, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erklären, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung d

Strafprozeßordnung - StPO | § 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren


(1) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten auch dann befugt, wenn 1. eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2020 - StB 4/20

bei uns veröffentlicht am 26.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4/20 vom 26. Februar 2020 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. hier: sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung eines Verteidigerwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2003 - 5 StR 501/03

bei uns veröffentlicht am 17.12.2003

5 StR 501/03 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. Dezember 2003 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 2003 beschlossen: Die Re

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2003 - 1 StR 481/03

bei uns veröffentlicht am 18.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 481/03 vom 18. November 2003 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. November 2003 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge- richts Mü

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2003 - 1 StR 380/03

bei uns veröffentlicht am 18.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 380/03 vom 18. Dezember 2003 in der Strafsache gegen wegen Raubes mit Todesfolge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Dezember 2003 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Feb. 2002 - 5 StR 588/01

bei uns veröffentlicht am 05.02.2002

BGHSt : ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 136 Abs. 1 Satz 2; 141 Abs. 3 Satz 2 1. Die Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation gebietet nicht, den Beschuldigten, der keinen Wunsch auf Zuziehung eines Verteidigers äußert, a

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Aug. 2019 - 5 StR 228/19

bei uns veröffentlicht am 14.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 228/19 vom 14. August 2019 in der Strafsache gegen wegen versuchter Schleusung mit Todesfolge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140819B5STR228.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbund

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2012 - 1 StR 373/11

bei uns veröffentlicht am 12.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 373/11 vom 12. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2014 - 1 StR 740/13

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 7 4 0 / 1 3 vom 2. Juli 2014 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung hier: Beiordnungsantrag des Wahlverteidigers Der Vorsitzende des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat am 2. Juli 2014 beschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2007 - 4 StR 236/07

bei uns veröffentlicht am 24.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 236/07 alt: 4 StR 36/06 vom 24. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zu 2. auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhöru

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2001 - 1 StR 220/01

bei uns veröffentlicht am 22.11.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2 Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbest

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2007 - 1 StR 341/07

bei uns veröffentlicht am 15.08.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 341/07 vom 15. August 2007 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2007 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Fr

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2001 - 4 StR 569/00

bei uns veröffentlicht am 30.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 569/00 vom 30. Januar 2001 in der Strafsache gegen wegen sexueller Nötigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 30. Januar 2001 gem

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 2 ARs 302/18

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 302/18 2 AR 223/18 vom 7. November 2018 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u. a. hier: Verfahrensverbindung gemäß § 4 Abs. 2 StPO Az.: 200 Js 26951/17 Staatsanwaltschaft Darmstadt 10 Ks 200 Js

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - 3 StR 236/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 236/17 vom 20. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ VStGB §§ 4, 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 2, § 9 Abs. 1 V

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2000 - 2 StR 471/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 471/00 vom 6. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen Diebstahls u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 6. Dezember 2000 einstimm

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2003 - 1 StR 122/03

bei uns veröffentlicht am 14.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 122/03 vom 14. Mai 2003 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2003 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münch

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2008 - 1 StR 496/08

bei uns veröffentlicht am 17.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 496/08 vom 17. September 2008 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. September 2008 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagte

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2000 - 1 StR 184/00

bei uns veröffentlicht am 12.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 184/00 vom 12. Dezember 2000 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja __________________ StGB §§ 9 Abs. 1; 130 Stellt ein Ausländer von ihm verfaßte Ä uß

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00

bei uns veröffentlicht am 25.07.2000

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StPO § 141 Abs. 3, MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d 1. Ist abzusehen, daß die Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren notwendig sein wird, so ist § 141 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. März 2005 - 4 StR 506/04

bei uns veröffentlicht am 10.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 506/04 vom 10. März 2005 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 10. März 2005 gemäß §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2000 - 5 StR 408/00

bei uns veröffentlicht am 25.10.2000

Nachschlagewerk : ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO §§ 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3, 336 Einem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts ist grundsätzlich auch dann zu entsprec

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 1 Ws 615/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 1 Ws 615/15 Beschluss vom 23. 2. 2016 Zum Sachverhalt: Die StA legte dem von RA R zunächst als Wahlverteidiger verteidigten Angekl. A mit Anklageschrift vom 11.12.2014 zur Last, zu

Amtsgericht Landshut Beschluss, 02. Aug. 2018 - Gs 2927/18

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor Der Beschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt A. C... T..., ... als Pflichtverteidiger bestellt. Gründe Der Beschuldigten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaf

Landgericht Hof Beschluss, 07. Juni 2016 - 4 Qs 79/16

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 02.05.2016, Az.: 1a Gs 1507/16, aufgehoben. II. Der Beschuldigten wird Rechtsanwalt T. D., Bamberg, als Pflichtverteidiger bestellt. I

Amtsgericht Landshut Beschluss, 29. Dez. 2018 - 06 Ds 306 Js 39974/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 29.12.2018

Tenor 1. Der Beschwerde der Angeschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgericht Landhut vom 03.12.2017 wird abgeholfen. 2. Der Angeschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt Alte Florian

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 03. März 2014 - 2 Ws 63/14

bei uns veröffentlicht am 03.03.2014

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten R. gegen den Beschluss der 4. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13.01.2014 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. Gründe I. Der Angeklagte ist polnisc

Landgericht Magdeburg Beschluss, 20. Juni 2018 - 25 Qs 767 Js 8294/18 (56/18), 25 Qs 56/18

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 15. Mai 2018 (Az.: 18 Ds 767 Js 8294/18 – 80/18), mit dem es abgelehnt wurde, Rechtsanwalt F gemäß § 141 Abs. 2 StPO zum Pflichtverteidiger zu bestellen, a

Landgericht Halle Beschluss, 26. März 2018 - 10a Qs 33/18

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 29. Januar 2018 aufgehoben und dem Betroffenen für die Dauer des Haftverkündungstermins vor dem Amtsgericht Halle vom 29. Januar 2018 Rechtsanwalt ... aus ...

Landgericht Magdeburg Beschluss, 19. März 2018 - 25 Qs 14/18, 25 Qs 841 Js 85821/17 (14/18)

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor Das Verfahren wird gem. §§ 33 Abs. 8 Satz 2, 56 Abs. 2 Satz 1 RVG auf die Kammer übertragen. Auf die Beschwerde des Verteidigers Rechtsanwalt G... wird der Beschluss des Amtsgerichts – Rechtspflegerin – Halberstadt vom 17. Januar 2018 (A

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juli 2017 - 2 Ws 162/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 12.05.2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu t

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 19. Juli 2017 - 2 Qs 186/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 04.07.2017 in Ziffer 1 aufgehoben. 2. Dem Angeschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 141 Abs.

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 11. Mai 2017 - 2 Rv 65/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Halberstadt vom 12. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine a

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2017 - 1 StR 32/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 32/17 vom 26. April 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes ECLI:DE:BGH:2017:260417B1STR32.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhör

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 08. Nov. 2016 - 20 Ws 276/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Freigesprochenen gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 07.09.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittel zu tragen. Gründe I. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2016 - 3 StR 268/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 268/16 vom 5. Oktober 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen ECLI:DE:BGH:2016:051016B3STR268.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwer

Landgericht Heilbronn Beschluss, 26. Sept. 2016 - 8 Qs 39/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 8. August 2016 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine insoweit entstandene

Landgericht Bielefeld Beschluss, 15. Juni 2016 - 8 Qs 246/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Rechtsanwalt Dr. H., Hannover, wird für das weitere Verfahren dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslage

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2016 - 3 BGs 197/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Der Bundesgerichtshof - Ermittlungsrichter - erklärt sich für eine Entscheidung über den Antrag von Rechtsanwalt     D.                          auf Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2015 - 3 StR 163/15

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 163/15 vom 10. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges ECLI:DE:BGH:2015:101215B3STR163.15.2 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und

Landgericht Stendal Beschluss, 26. Nov. 2015 - 501 AR 9/15

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor Der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten Rechtsanwalt RA AA aus Halle zum notwendigen Verteidiger zu bestellen, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Staatsanwaltschaft legt dem im Maßregelvollzug des Landes Sachsen-

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Sept. 2015 - 20 Ws 260/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 25.08.2015 über die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. F. in Rostock zum Pflichtverteidiger aufgehob

Landgericht Münster Beschluss, 23. Sept. 2015 - 2 Qs 72 Js 1152/15 - 71/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Tecklenburg vom 13.04.2015 aufgehoben. Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt S.Q. aus C. als Verteidiger beigeordnet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die insoweit ent

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2015 - 3 BGs 134/15

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Tenor Der Antrag des Beschuldigten, ihm Rechtsanwalt F.     als Pflichtverteidiger beizuordnen, wird nach Anhörung des Generalbundesanwalts als unzulässig

Landgericht Köln Beschluss, 13. Aug. 2015 - 105 Qs 177/15

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss insoweit aufgehoben, als dem Angeklagten B zusätzlich Rechtsanwalt E, L-Straße, 50672 Köln als weiterer Pflichtverteidiger - zur Sicherung des Verfahrens - bestellt worden ist. Die Ko

Landgericht Stendal Beschluss, 15. Apr. 2015 - 501 Qs 19/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Burg vom 27. Februar 2015, mit dem das Amtsgericht die Entpflichtung von Rechtsanwältin RA1 und die Beiordnung von Rechtsanwalt RA2 als Pflichtverteidiger abgele

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 18. März 2015 - 1 Ls 4117 Js 5541/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Der Antrag von Rechtsanwalt W. H. aus K., eine Erstreckungsanordnung gemäß § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auszusprechen, wird abgelehnt. Gründe I. 1 Gegen die vorliegend Angeschuldigte … wurden bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken eine V

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 2 Ws 12/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 5, vom 16. Dezember 2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Gründe I. 1 Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2014 - 2 StR 78/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 S t R 7 8 / 1 4 vom 17. Dezember 2014 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 17. Dezember

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 01. Dez. 2014 - 2 Ws 616/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 7. Strafkammer des Landgerichts Trier vom 9. Oktober 2014 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) als unbegründet verworfen. Gründe I. 1 Der Angekla

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2014 - 5 StR 176/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 115, § 140 Abs. 1 Nr. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2 Regelmäßig keine notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Erg

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(1) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind zur vorläufigen Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten auch dann befugt, wenn 1. eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist und2. auf...