Strafprozeßordnung - StPO | § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Haben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.
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(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in F
(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers
(1) Auch ohne Wissen des Betroffenen darf mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und dürfen Daten daraus erhoben werden (Online-Durchsuchung), wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht
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published on 27/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 622/17 vom 27. Januar 2020 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen zu 1. u. 2.: Steuerhinterziehung u.a. 3. u. 4.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2020:270120B1STR622.17.0 Der 1. Strafs
published on 22/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 230/19 2 AR 167/19 vom 22. Januar 2020 in der Strafvollstreckungssache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. hier: Gerichtsstandsbestimmung Az.: 3 AR 732/19 Generalstaatsanwaltschaft Hamm 66 Js 325
published on 27/11/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 295/18 2 AR 73/18 vom 27. November 2018 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung Az.: 700 AR 42/18 Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 390 Js 54287/16 Staatsanwaltschaft Oldenburg 42 Ds 87/17 Amtsgerich
published on 14/12/2016 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 258/16 2 AR 195/16 vom 14. Dezember 2016 in den Justizverwaltungssachen des wegen Nichtbescheidung eines Gnadengesuchs / einer Petition u.a. Az.: 4 VAs 6/16, 4 VAs 1/16, 4 VAs 2/16, 4 Ws 123/16 (V), 4 Ws 116/
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