(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

1.
Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
2.
Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
2a.
Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
3.
Absehen von Strafe.
Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 109 Verfahren


(1) Von den Vorschriften über das Jugendstrafverfahren (§§ 43 bis 81a) sind im Verfahren gegen einen Heranwachsenden die §§ 43, 46a, 47a, 50 Absatz 3 und 4, die §§ 51a, 68 Nummer 1, 4 und 5, die §§ 68a, 68b, 70 Absatz 2 und 3, die §§ 70a, 70b Absatz
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens


(1) Ist das Hauptverfahren bereits eröffnet, so kann im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag stellen, wenn die Voraussetzungen des § 407 Abs. 1 Satz 1 und 2 vorliegen und wenn der Durc

Strafprozeßordnung - StPO | § 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe


Erwägt der Richter, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Strafbefehls mit der in § 407 Abs. 2 Satz 2 genannten Rechtsfolge zu entsprechen, so bestellt er dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, einen Pflichtverteidiger.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung


(1) Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen. (2) Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erk

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10

bei uns veröffentlicht am 09.09.2021

Die Verständigung ist der sog. „Deal“ im Strafprozess. Schon umstritten ist, wie sie strafrechtsdogmatisch überhaupt einzuordnen ist. Die Verständigung ist eine Verfahrensweise, bei der sich das Gericht mit den Verfahrensbe

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2019 - 2 StR 380/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 380/18 vom 13. März 2019 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130319B2STR380.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2008 - 1 StR 416/08

bei uns veröffentlicht am 02.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 416/08 vom 2. Dezember 2008 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 266a AO § 370 Abs. 1 und 3 1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - IX ZB 113/11

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 113/11 vom 16. Februar 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BZRG § 51; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 59; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1 a) Die Restschuldbefreiung ist

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Nov. 2017 - RN 5 K 17.210

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den Wi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 16b DS 18.2579

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe 1. Dem 1983 geborenen Antragsteller, einem Zolloberinspektor, wird vorgeworfen, ein einh

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahren zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich mit ihrer Kl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 ZB 18.841

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1062

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Juli 2016 - RO 5 K 15.1168

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich ge

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Apr. 2017 - RN 5 K 16.636

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den W

Amtsgericht Eisleben Beschluss, 25. Apr. 2018 - 12 OWi 284/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor 1. Auf den Antrag der Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung wird der Kostenbescheid der Bußgeldbehörde vom 01.09.2016 aufgehoben. Folgende Beträge werden zur Erstattung festgesetzt: - 80,00 € Grundgebühr nach Nr. 5100 der Anl. 1 z

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Sept. 2017 - 4 StR 274/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 274/16 vom 14. September 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja BGHR: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 339 Zu den Voraussetzungen der Rechtsbeugung durch einen Staatsanwalt bei bewus

Oberlandesgericht Köln Urteil, 24. Mai 2016 - 1 RVs 83/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über die Bewährung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere St

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Okt. 2015 - 1 RVs 204/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Das Verfahren wird hinsichtlich der wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei zugrundeliegenden Tat vom 08.07.2015 (Ziffer 1. der Anklageschrift vom 24.10.2014) eingestellt. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die der Angeklagt

Landgericht Rottweil Urteil, 02. Okt. 2015 - 2 O 291/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.804,22 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.12.2013 sowie weitere 1.666,95 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 26. Mai 2015 - III-2 RVs 36/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 1 G r ü n d e : 2I

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Feb. 2014 - 1 Ws 36/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen. 1Gründe 2I. 3Der schon vielfach (meistens) wegen Diebstahls vorbestrafte Verurteilte wurde durch das Amtsgericht Bonn mit Urteil vom 12.09.2007 wegen Die

Landgericht Mönchengladbach Beschluss, 27. Nov. 2013 - 24 Qs 210/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. 1Gründe 2Die Beschwerde ist unbegründet. Denn das Amtsgericht hat den angefochtenen Bewährungsbeschluss zu Recht so erlassen wie geschehen. 3D

Landgericht Bad Kreuznach Beschluss, 12. Sept. 2013 - 2 Qs 77/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Beschwerde der Anzeigeerstatterin S. wird die Entscheidung des Amtsgerichts Simmern vom 21.8.2013 aufgehoben. Die Anzeigeerstatterin S. wird als Nebenklägerin zugelassen. Es wird festgestellt,

Landgericht Waldshut-Tiengen Beschluss, 07. Mai 2013 - 1 Qs 26/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

Tenor 1. Die Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Säckingen vom 17.04.2013 wird verworfen. 2. Die Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe   I. 1 Gegen die 29-jährige Angeklagte is

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

Tenor I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. 1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Ok

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Aug. 2011 - 3 B 6/11

bei uns veröffentlicht am 18.08.2011

Gründe 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Arzt. Er war langjähriger Chefarzt in einer städtischen Klinik. Daneben betätigte er sich wisse

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Dez. 2010 - 1 SsBs 29/09

bei uns veröffentlicht am 20.12.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25. Mai 2009 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unzulässig verworfen. Gründe I. 1 Di

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 10. Aug. 2010 - I Ws 193/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

Tenor 1. Der Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 10.06.2010 - 31 KLs 10/10 - wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls an das Amtsgericht Schwerin zurückverwiesen. 3. Die Kosten

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. März 2009 - 6 Ws 7/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2009

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts S vom 10. Februar 2009 werden als unzulässig v e r w o r f e n . Die Beschwerdeführer tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel. Gründe   I. 1 Da

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Feb. 2005 - 8 K 1829/03

bei uns veröffentlicht am 24.02.2005

Tenor Der Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen und personenbezogenen Daten, d

Referenzen

(1) Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen. (2) Eine Entscheidung des Gerichts, die außerhalb einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung der...