Strafprozeßordnung - StPO | § 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum

(1) Auch ohne Wissen der betroffenen Personen dürfen außerhalb von Wohnungen

1.
Bildaufnahmen hergestellt werden,
2.
sonstige besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel verwendet werden,
wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger erfolgversprechend oder erschwert wäre. Eine Maßnahme nach Satz 1 Nr. 2 ist nur zulässig, wenn Gegenstand der Untersuchung eine Straftat von erheblicher Bedeutung ist.

(2) Die Maßnahmen dürfen sich nur gegen einen Beschuldigten richten. Gegen andere Personen sind

1.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre,
2.
Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie mit einem Beschuldigten in Verbindung stehen oder eine solche Verbindung hergestellt wird, die Maßnahme zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten führen wird und dies auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(3) Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar mitbetroffen werden.

(4) § 100d Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.

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Strafrecht: Zur Strafbarkeit des Erstellens persönlicher Bewegungsprofile durch GPS-Empfänger

28.08.2013

Zu den Voraussetzungen einer datenschutzrechtlichen Befugnis zum Erstellen von Bewegungsprofilen mittels GPS-Empfängern in engen Ausnahmefällen
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Strafprozeßordnung - StPO | § 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen


(1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163g gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen. (2) Entscheidungen und sonstige Unterlagen über Maßnahmen nach den §§ 100b, 100c, 100f
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte


(1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme unzulässig. (2) Erkenntnisse aus dem

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juni 2013 - 1 StR 32/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 32/13 vom 4. Juni 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ BDSG § 44 Abs. 1, § 43 Abs. 2 Nr. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 29 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - StB 26/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - StB 28/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 26 und 28/14 vom 26. Januar 2017 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja ___________________________________ BKAG § 20v Abs. 2 Satz 2, § 20w Abs. 2 Satz 2; StPO § 101 Abs. 7 Satz 2; EGGVG § 23 Abs

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Apr. 2016 - W 5 K 15.396

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2018 - 3 StR 400/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2017 - StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

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Tenor Die Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 185,00 EUR verurteilt. Der Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen S

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Nov. 2015 - 3 RVs 69/15

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Amtsgericht Lüdinghausen Urteil, 20. Juli 2015 - 19 OWi-89 Js 1028/15-77/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2015

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 4 III,49 StVO, 24 StV

Amtsgericht Lüdinghausen Urteil, 20. Apr. 2015 - 19 OWi - 89 Js 1431/14 - 139/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Sept. 2014 - 1 RBs 145/14

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG). 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Übe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 2 AZR 797/11

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tenor 1. Die Anschlussrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Juli 2011 - 10 Sa 1781/10 - wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 27. Nov. 2012 - 3 K 1607/11

bei uns veröffentlicht am 27.11.2012

Tenor Es wird festgestellt, dass die vom Regierungspräsidium ... - Landespolizeidirektion - gegenüber dem Kläger ab dem 19.04.2010 vorgenommene längerfristige Observation sowie der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Standortbestimmung rechtswi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11

bei uns veröffentlicht am 21.06.2012

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. November 2010 - 6 Sa 817/10 - aufgehoben, soweit es ihre Berufung zurückgewiesen hat.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2012 - 6 C 9/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg durch eine vor dem von ihr bewohnten Haus aufgestellte Kamera. Die Ree

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Okt. 2010 - 2 (6) SsBs 404/10

bei uns veröffentlicht am 13.10.2010

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts F. vom 21. April 2010 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, an das Amtsgericht

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 12. Aug. 2010 - 2 BvR 1465/10

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

Tenor Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entsche

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 12. Aug. 2010 - 2 BvR 1447/10

bei uns veröffentlicht am 12.08.2010

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Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Juli 2010 - 2 BvR 759/10

bei uns veröffentlicht am 05.07.2010

Gründe I. 1 1. Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Potsdam am 3. November 2009 wegen fah

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(1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme unzulässig. (2) Erkenntnisse aus dem Kernbereich...
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