Strafprozeßordnung - StPO | § 111b Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung oder Unbrauchbarmachung eines Gegenstandes vorliegen, so kann er zur Sicherung der Vollstreckung beschlagnahmt werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll die Beschlagnahme angeordnet werden. § 94 Absatz 3 bleibt unberührt.
(2) Die §§ 102 bis 110 gelten entsprechend.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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17/07/2024 14:33
In der heutigen globalisierten Welt gewinnt die Diskussion über die Grenzen nationaler und unionaler Sanktionsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Insbesondere der Schutz des verfassungsrechtlich garantierten Eigentums steht dabei im Fokus. Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen und Spannungsfelder zwischen strafprozessualen Notwendigkeiten und der Unschuldsvermutung, insbesondere bei eigentumsrelevanten Beschlagnahmen und Vermögensarresten. Dabei werden auch über- und zwischenstaatliche Aspekte im Kompetenzbereich der EU betrachtet.
18/02/2016 12:21
Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
SubjectsWertpapiere
by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29/10/2015 12:16
Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) verändert wurde.
SubjectsKaufrecht
05/01/2011 16:24
Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadense
SubjectsStrafrecht
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(1) Die Entschädigung ist ausgeschlossen 1. für die erlittene Untersuchungshaft, eine andere Freiheitsentziehung und für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, soweit deren Anrechnung auf die verhängte Strafe unterbleibt,2. für eine Freiheitsen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowo
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwil
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

53 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 24/01/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 591/18 vom 24. Januar 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. hier: Revision des Angeklagten E. ECLI:DE:BGH:2019:240119B1STR591.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtsho
published on 18/11/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 455/03 vom 18. November 2003 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. November 2003 beschlossen :
published on 12/12/2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 464/19 vom 12. Dezember 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2019:121219B5STR464.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
published on 18/09/2019 00:00
BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 76a Abs. 4 Anordnungsvoraussetzung für die selbständige Einziehung nach § 76a Abs. 4 StGB ist, dass zum Zeitpunkt der Sicherstellung bereits ein Verdacht wegen einer Katalogtat nac
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(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig...