Strafprozeßordnung - StPO | § 142 Zuständigkeit und Bestellungsverfahren

(1) Der Antrag des Beschuldigten nach § 141 Absatz 1 Satz 1 ist vor Erhebung der Anklage bei den Behörden oder Beamten des Polizeidienstes oder bei der Staatsanwaltschaft anzubringen. Die Staatsanwaltschaft legt ihn mit einer Stellungnahme unverzüglich dem Gericht zur Entscheidung vor, sofern sie nicht nach Absatz 4 verfährt. Nach Erhebung der Anklage ist der Antrag des Beschuldigten bei dem nach Absatz 3 Nummer 3 zuständigen Gericht anzubringen.

(2) Ist dem Beschuldigten im Vorverfahren ein Pflichtverteidiger gemäß § 141 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 zu bestellen, so stellt die Staatsanwaltschaft unverzüglich den Antrag, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, sofern sie nicht nach Absatz 4 verfährt.

(3) Über die Bestellung entscheidet

1.
das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft oder ihre zuständige Zweigstelle ihren Sitz hat, oder das nach § 162 Absatz 1 Satz 3 zuständige Gericht;
2.
in den Fällen des § 140 Absatz 1 Nummer 4 das Gericht, dem der Beschuldigte vorzuführen ist;
3.
nach Erhebung der Anklage der Vorsitzende des Gerichts, bei dem das Verfahren anhängig ist.

(4) Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann auch die Staatsanwaltschaft über die Bestellung entscheiden. Sie beantragt unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach ihrer Entscheidung, die gerichtliche Bestätigung der Bestellung oder der Ablehnung des Antrags des Beschuldigten. Der Beschuldigte kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen.

(5) Vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. § 136 Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. Ein von dem Beschuldigten innerhalb der Frist bezeichneter Verteidiger ist zu bestellen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht; ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Verteidiger nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

(6) Wird dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger bestellt, den er nicht bezeichnet hat, ist er aus dem Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (§ 31 der Bundesrechtsanwaltsordnung) auszuwählen. Dabei soll aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden.

(7) Gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Sie ist ausgeschlossen, wenn der Beschuldigte einen Antrag nach § 143a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 stellen kann.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Strafprozessrecht: Zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei einem Ausländer

25.04.2018

Grundsätzlich bedarf es der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht, wenn Beiordnung eines Dolmetschers zur Überbrückung sprachlicher Defizite genügen würde – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Strafrecht Berlin
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 136 Vernehmung


(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern

Strafprozeßordnung - StPO | § 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe


(1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er 1. durch ein Verbrechen nach den §§ 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Abs

Strafprozeßordnung - StPO | § 68b Zeugenbeistand


(1) Zeugen können sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Einem zur Vernehmung des Zeugen erschienenen anwaltlichen Beistand ist die Anwesenheit gestattet. Er kann von der Vernehmung ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rec

Strafprozeßordnung - StPO | § 406g Psychosoziale Prozessbegleitung


(1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu s
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 31 Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer


(1) Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte und der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften, deren Sitz sich in ihrem Bezirk befindet. Sie können ihre Verzeichnisse als Teil des
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 140 Notwendige Verteidigung


(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last g

Strafprozeßordnung - StPO | § 136 Vernehmung


(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern

Strafprozeßordnung - StPO | § 162 Ermittlungsrichter


(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweig

Strafprozeßordnung - StPO | § 141 Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers


(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich be

Strafprozeßordnung - StPO | § 143a Verteidigerwechsel


(1) Die Bestellung des Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn der Beschuldigte einen anderen Verteidiger gewählt und dieser die Wahl angenommen hat. Dies gilt nicht, wenn zu besorgen ist, dass der neue Verteidiger das Mandat demnächst niederlegen u

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

53 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Feb. 2020 - StB 4/20

bei uns veröffentlicht am 26.02.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 4/20 vom 26. Februar 2020 in dem Strafverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. hier: sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung eines Verteidigerwe

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. März 2020 - StB 6/20

bei uns veröffentlicht am 05.03.2020

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 6/20 vom 5. März 2020 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StPO § 143a, § 304 Abs. 2 BRAO § 49 Abs. 2 1. Der Pflichtverteidiger, der sich gegen die Ablehnung de

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2009 - 4 StR 280/09

bei uns veröffentlicht am 18.08.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 280/09 vom 18. August 2009 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchten Mordes u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 18. August 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2019 - 1 StR 532/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 532/18 vom 13. März 2019 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:130319B1STR532.18.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwe

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Aug. 2012 - 4 StR 108/12

bei uns veröffentlicht am 30.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 108/12 vom 30. August 2012 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u. a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 30. August 2012, an der teilgenommen haben: Richter

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 1 StR 544/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2007 - 4 StR 540/06

bei uns veröffentlicht am 05.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 540/06 vom 5. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Vergewaltigung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Juli 2007, an der teilgenommen haben

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Aug. 2007 - 1 StR 341/07

bei uns veröffentlicht am 15.08.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 341/07 vom 15. August 2007 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. August 2007 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Fr

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2001 - 2 StR 513/00

bei uns veröffentlicht am 04.07.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 261 Abs. 2 Nr. 1 Ein Strafverteidiger, der Honorar entgegennimmt, von dem er weiß, daß es aus einer Katalogtat im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB herrührt, kann sich wegen Geldw

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2003 - 5 StR 251/02

bei uns veröffentlicht am 15.01.2003

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO § 142 Abs. 1 Gebotene Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger bei konkreter Gefahr einer Interessenkollision in einem Fall sukzessi

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2018 - 3 StR 236/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 236/17 vom 20. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ___________________________________ VStGB §§ 4, 7 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 2, § 9 Abs. 1 V

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2000 - 1 StR 5/00

bei uns veröffentlicht am 16.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 5/00 vom 16. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen ausbeuterischer und dirigierender Zuhälterei u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2000 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen: Au

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - 5 StR 199/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR199/15 vom 30. September 2015 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. September 2015 beschlossen : Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2000 - 5 StR 408/00

bei uns veröffentlicht am 25.10.2000

Nachschlagewerk : ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO §§ 142 Abs. 1 Sätze 2 und 3, 336 Einem zeitgerecht vorgetragenen Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines von ihm benannten Rechtsanwalts ist grundsätzlich auch dann zu entsprec

Amtsgericht Landshut Beschluss, 02. Aug. 2018 - Gs 2927/18

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor Der Beschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt A. C... T..., ... als Pflichtverteidiger bestellt. Gründe Der Beschuldigten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaf

Landgericht Bamberg Beschluss, 06. Juni 2018 - 22 Qs 30/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beschuldigten N. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bamberg - Ermittlungsrichter - vom 03.05.2018, Gz. 11 Gs 210/18, wird dieser aufgehoben. Rechtsanwalt W. wird damit entpflichtet. 2. Dem Beschu

Amtsgericht Landshut Beschluss, 29. Dez. 2018 - 06 Ds 306 Js 39974/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 29.12.2018

Tenor 1. Der Beschwerde der Angeschuldigten gegen den Beschluss des Amtsgericht Landhut vom 03.12.2017 wird abgeholfen. 2. Der Angeschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i.V.m. §§ 141 Abs. 4, 142 StPO Rechtsanwalt Alte Florian

Landgericht Bamberg Beschluss, 15. Juni 2018 - 19 Qs 27/18

bei uns veröffentlicht am 15.06.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 05.04.2018 aufgehoben. 2. Rechtsanwalt …H, …|, wird als Pflichtverteidiger entbunden. Dem Beschuldigten wird Rechtsanwa

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - IX ZR 216/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 216/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 280 Abs.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. März 2018 - 2 Ws 58/18

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz - Strafvollstreckungskammer - vom 05.02.2018 aufgehoben. Die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. X aus K zum Verfahrenspfleger wird aufgehoben. Zu

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Beschluss, 19. Juli 2017 - 2 Qs 186/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 04.07.2017 in Ziffer 1 aufgehoben. 2. Dem Angeschuldigten wird gemäß § 140 Abs. 2 StPO i. V. m. §§ 141 Abs.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Juli 2017 - 2 Ws 182/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe - Auswärtige Strafvollstreckungskammer Pforzheim - vom 12.06.2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über di

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Okt. 2016 - 2 WDB 1/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tatbestand 1 Mit seiner am 22. Juni 2016 beim Truppendienstgericht ... eingelegten Beschwerde wendet sich der frühere Soldat gegen den ihm am 27. Mai 2016 z

Landgericht Bielefeld Beschluss, 07. Sept. 2016 - 08 Qs 379/16 VIII

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass die Anordnung entfällt, wonach die durch den Pflichtverteidigerwechsel entstehenden Mehrkosten dem neuen Pflichtverteidiger Rechtsanwalt C. nicht erstattet werden sollten. Die Kosten

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. Aug. 2016 - 1 Ws 198/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Beschwerde der Verurteilten wird der Beschluss der Kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Zweibrücken vom 2. August 2016 aufgehoben und der Verurteilten Rechtsanwalt Dr. O. B. als Pflichtver

Landgericht Bielefeld Beschluss, 15. Juni 2016 - 8 Qs 246/16

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Rechtsanwalt Dr. H., Hannover, wird für das weitere Verfahren dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslage

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2016 - 2 StR 319/15

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 2 StR 319/15 vom 24. Februar 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. ECLI:DE:BGH:2016:240216U2STR319.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 22. Feb. 2016 - 4 K 1153/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Dez. 2015 - 2 Ws 203/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Tenor 1) Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Verfügung des Vorsitzenden der 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 23. November 2015, durch die die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. E. als Pflichtverteidiger des Angeklagten H. P

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2015 - 4 StR 270/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 270/15 vom 1. Dezember 2015 in der Strafsache gegen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des General

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Sept. 2015 - 20 Ws 260/15

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 1. Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock vom 25.08.2015 über die Bestellung von Rechtsanwalt Dr. F. in Rostock zum Pflichtverteidiger aufgehob

Landgericht Siegen Beschluss, 20. Aug. 2015 - 10 Qs 57/15

bei uns veröffentlicht am 20.08.2015

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegen (450 Gs 656/15) vom 03.07.2015 dahingehend abgeändert, dass der Pflichtverteidigerwechsel ohne die "Voraussetzung, dass keine weiteren Kosten entstehen", erfolgt. Die Kosten des Bes

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 12. Juni 2015 - 4 L 441/15

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird in der Wertstufe bis 4.000,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der am          geborene Antragsteller begehrt die Aufnahme in den juristisc

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 24. Apr. 2015 - 4 Ws 117/15

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 11. Dezember 2014 wird als unbegründet verworfen. Der Antragsteller hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Landgericht Stendal Beschluss, 15. Apr. 2015 - 501 Qs 19/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Burg vom 27. Februar 2015, mit dem das Amtsgericht die Entpflichtung von Rechtsanwältin RA1 und die Beiordnung von Rechtsanwalt RA2 als Pflichtverteidiger abgele

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 12. März 2015 - III-1 Ws 40-41/15

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Beschwerden der Nebenklageberechtigten H. Y. und H. Y. gegen die sie betreffenden Entscheidungen in dem Beschluss des Vorsitzenden der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2015 werden als unbegründet verworfe

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - 2 Ws 12/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kleine Strafkammer 5, vom 16. Dezember 2014 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen. Gründe I. 1 Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 25. Nov. 2014 - 2 Ws 614/14

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

weitere Fundstellen ... Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss der Vorsitzenden Richterin der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 29. Oktober 2014 wird als unbegründet auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) verworfen.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Aug. 2014 - 2 StR 573/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 S t R 5 7 3 / 1 3 vom 13. August 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ____________________ StPO §§ 345 Abs. 2, 390 Abs. 2, 397a Abs. 1 1. Ein vom Nebenkläger bev

Landgericht Magdeburg Beschluss, 16. Juli 2014 - 22 Qs 45/14, 22 Qs 366 Js 38796/13 (45/14)

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Angeschuldigten 1. Juli 2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 24. Juni 2014 (Az.: 24 Ls 366 Js 38796/13 - 114/14), in dem Rechtsanwältin ... der Angeschuldigten als Pflichtverteidigerin beigeordnet wu

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 26. Juni 2014 - 2 Ws 344/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die angefochtenen Entscheidungen werden aufgehoben. Unter Entpflichtung der Rechtsanwälte K. und S. aus B. werden dem Angeschuldigten Rechtsanwalt A. als Pflichtverteidiger und Rechtsanwältin B. als weitere Pflichtverteidigerin zur Sicherung d

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 16. Jan. 2014 - 2 Ws 748/13

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Beschwerde des Angeschuldigten M. gegen den Beschluss der Vorsitzenden der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Trier vom 5. Dezember 2013 wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 1

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 09. Jan. 2014 - 1 Ws 770/13

bei uns veröffentlicht am 09.01.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Magdeburg vom 11. November 2013 insoweit aufgehoben, als der Antrag auf Erstattung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Vertei

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Beschluss, 07. Okt. 2013 - 6 Gs 115 Js 19956/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2013

Tenor Auf Antrag des Beschuldigten wird Herr Rechtsanwalt K. R., D.-R. als Pflichtverteidiger entpflichtet. Als neuer Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten Rechtsanwalt T., D.-R. bestellt. Gründe 1 Die Aufhebung der Bestellun

Landgericht Magdeburg Beschluss, 26. März 2013 - 21 Qs 22/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 7. März 2013 insoweit aufgehoben, als dem Angeklagten Rechtsanwalt ... aus Magdeburg als Pflichtverteidiger beigeordnet worden ist. Dem Angeklagten

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Sept. 2011 - I Ws 201/11

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei, eine Auslagenerstattung findet nicht statt, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG. Gründe I. 1 Nach Anklageerhebung wurde mit Anordnung vom 03.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Feb. 2011 - 2 Ws 50/11

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Beschluss des Vorsitzenden der 5. Strafkammer des Landgerichts Trier vom 12. Januar 2011 aufgehoben. Auf Antrag des Angeschuldigten wird die Bestellung von Rechtsanwältin S. in T. als Pflichtvert

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Apr. 2010 - 2 Ws 52/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten und der Erziehungsberechtigten gegen den Beschluss der Vorsitzenden der 3. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 15. März 2010 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten der Beschw

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 15. Jan. 2010 - 1 Ws 812/09

bei uns veröffentlicht am 15.01.2010

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 4. Strafkammer – Strafvollstreckungskammer – des Landgerichts Stendal vom 9. November 2009 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Prüfung, auch über die Kosten des Besc

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 29. Jan. 2008 - I Ws 1/08

bei uns veröffentlicht am 29.01.2008

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Dem Untergebrachten wird die Rechtsanwältin S. aus F. als Pflichtverteidigerin im anstehenden Überprüfungsverfahren nach §§ 67 d, 67 e StGB beigeordnet. 3. Die Kosten des Beschwerdeverf

Referenzen

(1) In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird dem Beschuldigten, dem der Tatvorwurf eröffnet worden ist und der noch keinen Verteidiger hat, unverzüglich ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn der Beschuldigte dies nach Belehrung ausdrücklich beantragt. Über...
(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren...
(1) Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer gerichtlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge vor Erhebung der öffentlichen Klage bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren...
(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;3...
(1) Bei Beginn der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur...
(1) Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte und der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften, deren Sitz sich in ihrem Bezirk befindet. Sie können ihre Verzeichnisse als Teil des von der...
(1) Die Bestellung des Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn der Beschuldigte einen anderen Verteidiger gewählt und dieser die Wahl angenommen hat. Dies gilt nicht, wenn zu besorgen ist, dass der neue Verteidiger das Mandat demnächst niederlegen und seine...