Strafprozeßordnung - StPO | § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen

(1) Für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach § 148 Abs. 2 ist der Richter bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vollzugsanstalt liegt. Ist eine Anzeige nach § 138 des Strafgesetzbuches zu erstatten, so sind Schriftstücke oder andere Gegenstände, aus denen sich die Verpflichtung zur Anzeige ergibt, vorläufig in Verwahrung zu nehmen; die Vorschriften über die Beschlagnahme bleiben unberührt.

(2) Der Richter, der mit Überwachungsmaßnahmen betraut ist, darf mit dem Gegenstand der Untersuchung weder befaßt sein noch befaßt werden. Der Richter hat über Kenntnisse, die er bei der Überwachung erlangt, Verschwiegenheit zu bewahren; § 138 des Strafgesetzbuches bleibt unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 9 AGG

§ 9 AGG zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 9 AGG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafvollzugsgesetz - StVollzG | § 29 Überwachung des Schriftwechsels


(1) Der Schriftwechsel des Gefangenen mit seinem Verteidiger wird nicht überwacht. Liegt dem Vollzug der Freiheitsstrafe eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches zugrunde, gelten § 148 Abs. 2, § 148a der
§ 9 AGG wird zitiert von 2 anderen §§ im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft


(1) Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen auferlegt werden. Insbesondere kann angeordnet werden, dass 1. der Empfang von B

Strafprozeßordnung - StPO | § 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger


(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung
§ 9 AGG zitiert 2 andere §§ aus dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 138 Wahlverteidiger


(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. (2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden

Strafprozeßordnung - StPO | § 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger


(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung

Referenzen - Urteile | § 9 AGG

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 AGG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - StB 24/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 24/17 vom 18. Oktober 2017 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Verdachts des Kriegsverbrechens gegen Personen u.a. ECLI:DE:BGH:2017:181017BSTB24.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2012 - 3 StR 400/11

bei uns veröffentlicht am 10.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 400/11 vom 10. Januar 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. zu 2.: Beihilfe zum Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Meng

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2005 - 5 StR 180/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO §§ 26a, 338 Nr. 3 Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO „mit Unrecht verworfen“, wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß §

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2007 - 5 StR 475/02

bei uns veröffentlicht am 11.04.2007

5 StR 475/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. April 2007 in der Strafsache gegen wegen räuberischer Erpressung mit Todesfolge u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. April 2007 beschlossen : Der Antrag des Angeklagten D. ,

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2006 - 5 StR 485/05

bei uns veröffentlicht am 29.06.2006

Nachschlagewerk ja BGHSt nein Veröffentlichung ja StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2 StGB § 266 Abs. 1 1. Zur Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei Vorbefassung des Gerichts nach Abtrennung von Verfahren gegen Tatbeteiligte und deren gesonderter Abu

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2008 - 1 StR 541/08

bei uns veröffentlicht am 18.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 541/08 vom 18. November 2008 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. hier: Ablehnungsanträge des Angeklagten gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Nack, den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wahl, de

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2014 - 3 StR 283/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 2 8 3 / 1 4 vom 19. August 2014 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchter Anstiftung zum Mord Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 07. März 2012 - 2 BvR 988/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

Tenor Die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 24. März 2010 - 15 Qs 13/10 - und des Amtsgerichts München vom 5. März 2010 - ER V Gs 1493/10 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Gr

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(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden. (2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die...
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