Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das Bundesverwaltungsgericht sie zugelassen hat.
(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn
- 1.
die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, - 2.
das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder - 3.
ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
(3) Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden.

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Baurecht: Bauvorhaben im Außenbereich ist nur bei ausreichendem Geruchsschutz dort tätiger Arbeitnehmer zulässig
03.04.2018
Bei Bauvorhaben im Außenbereich muss in der Abwägung der Interessenlage auch der Geruchsschutz der dort tätigen Arbeitnehmer berücksichtigt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Baurecht: Bebauungsplan ohne Ausfertigungsvermerk unwirksam
07.02.2018
Ein Bebauungsplan leidet an einem formalen, zu seiner Unwirksamkeit führenden Mangel, wenn er vor seiner Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Verkehrsrecht: Zur Erneuerung eines EU-Führerscheins
06.11.2017
Die MPU-Pflicht nach einer Alkoholfahrt entfällt nicht bei Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht
Baurecht: Zu Vorhaben im Außenbereich
06.11.2017
Errichtung eines Strohlagers dient landwirtschaftlichem Schweinezuchtbetrieb trotz Erweiterung um Pferdehaltung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Baurecht: Ausübung des Vorkaufsrechts zum Wohl der Allgemeinheit
14.09.2017
Übt die Gemeinde ein Vorkaufsrecht aus, muss dies dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Verwaltungsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis im Ausland
24.05.2017
Das rechtskräftige ausländische Strafurteil als solches enthält für die Fahrerlaubnisbehörde keine bindende Feststellung dahingehend, dass die darin genannte Atemalkoholkonzentration vorgelegen hat.
Baurecht: Zum Vorliegen einer relevanten Nutzungsänderung
02.05.2017
Wird die Verkaufsfläche eines Lebensmittelmarkts um ca. 177 qm durch Umnutzung eines Lagers in Verkaufsraum vergrößert, handelt es sich um eine bodenrechtlich relevante Nutzungsänderung.
Öffentliches Baurecht: Lasertag-Anlage ist eine im Gewerbegebiet unzulässige Vergnügungsstätte
28.02.2017
Eine Lasertag-Anlage stellt eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke dar. Sie ist deshalb in einem Gewerbegebiet nicht zulässig. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Mobile Halteverbotsschilder: Nach 48 Stunden darf abgeschleppt werden
03.11.2016
Werden mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, genügt regelmäßig eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs.
Bauplanungsrecht: Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche unwirksam
29.10.2016
Ein Bebauungsplan, mit dem nördlich der Ortsrandbebauung eine Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt wird, die nicht bebaut werden darf, ist unwirksam.

Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 9 §§.
wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 127
Für die Revision gegen das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts über eine Klage aus dem Beamtenverhältnis gilt folgendes: 1. Die Revision ist außer in den Fällen des § 132 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zuzulassen, wenn das Urteil von der Ents
Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 69 Form, Frist und Zulassung der Revision
Für die Zulassung der Revision, für die Form und Frist der Einlegung der Revision und der Einlegung der Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung sowie für die Revisionsgründe gelten die §§ 132, 133, 137 bis 139 der Verwaltungsgerichtsordnung.
wird zitiert von 5 anderen §§ im .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 134
(1) Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 2) steht den Beteiligten die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Kläger und der Beklagte der Einlegung der Sprungrevision schriftlich zustimmen und wenn sie von dem Verw
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133
(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.
(2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 137
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung 1. von Bundesrecht oder2. einer Vorschrift des Verwaltungsverfahrensgesetzes eines Landes, die ihrem Wortlaut nach mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz de
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133
zitiert 2 andere §§ aus dem .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 47
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 de
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Aug. 2017 - 10 S 30/16
bei uns veröffentlicht am 27.05.2022
URTEIL
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Urteil vom 29.08.2017
Az.: 10 S 30/16
Das der Straßenverkehrsbehörde durch § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b Alt. 2 StVO hinsichtlich Befreiungen von der Schutzhelmpflicht des § 21a Abs. 2 Sat
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil, 5. Mai 2021 - 3 B 94.18
bei uns veröffentlicht am 22.11.2021
OBERVERWALTUNGSGERICHT
BERLIN-BRANDENBURG
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
OVG 3 B 94.18 Verkündet am 5. Mai 2021
VG 8 K
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2007 - III ZR 27/06
bei uns veröffentlicht am 20.12.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 27/06 vom 20. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 544 Abs. 6 Satz 3, § 551 Abs. 3 Satz 2 Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründun
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2005 - IX ZB 430/02
bei uns veröffentlicht am 29.09.2005
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 430/02 vom 29. September 2005 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 574 Abs. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 2 Eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2002 - V ZR 75/02
bei uns veröffentlicht am 04.07.2002
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 75/02 vom 4. Juli 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO (2002) § 543 Abs. 2 a) Eine Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels kommt, nicht ander
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2007 - X ZR 20/05
bei uns veröffentlicht am 15.05.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 20/05 vom 15. Mai 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2, § 547 Nr. 4 Die Revision ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn ein absol
Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2002 - XI ZR 71/02
bei uns veröffentlicht am 01.10.2002
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 71/02 vom 1. Oktober 2002 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja _____________________ ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1, § 544 Abs. 2 Satz 3 a) Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2002 - XI ZB 15/02
bei uns veröffentlicht am 12.11.2002
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 15/02 vom 12. November 2002 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter Nobbe, die Richter Dr. Müller, Dr. Joeres, Dr. Wassermann und
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. März 2001 - KVR 20/00
bei uns veröffentlicht am 06.03.2001
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 20/00 vom 6. März 2001 in der Kartellverwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Hirsch und die Richter Dr. Melullis, Prof. Dr. Goette, Ball un
Bundesgerichtshof Beschluss, 27. März 2003 - V ZR 291/02
bei uns veröffentlicht am 27.03.2003
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 291/02 vom 27. März 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO (2002) § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 2 a) Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO
Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2003 - V ZR 362/02
bei uns veröffentlicht am 25.07.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 362/02 Verkündet am: 25. Juli 2003 Kanik Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGHR:
Urteil, OVG 4 B 55.09 2013-10-16
bei uns veröffentlicht am 19.07.2020
Zusammenfassung
Im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 4 B 55.09) beantragte der Kläger Vergütung für zahlreiche geleistete Überstunden, hilfsweise Freizeitausgleich. Im Übrigen war er der Meinung, das
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644
bei uns veröffentlicht am 07.05.2019
Tenor
I. Die Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2019 - 12 BV 18.2142
bei uns veröffentlicht am 13.05.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Juni 2018 - AN 6 K 17.01747 -, der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2017 in der Fassung des Abhilfebescheids vom 26. April 2017 und der Widerspruchsbescheid vom 25. Juli 2017 werden auf
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 1 ZB 13.1441
bei uns veröffentlicht am 22.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 168.357 € festgesetzt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzliche
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. Apr. 2016 - 7 BV 15.1779
bei uns veröffentlicht am 08.04.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 7 BV 15.1779
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 8. April 2016
(VG München, Entscheidung vom 8. Mai 2015, Az.: M 6a K 14.3379)
7. Senat
Sachgebietsschlüssel: 250
Hauptpunkte:
Rundfunkfreih
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 3 B 14.2652
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 3 B 14.2652
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 17. März 2016
(VG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2012, Az.: M 5 K 11.3866)
3. Senat
Sachgebietsschlüssel: 1334
Hauptpunkte:
Dienstun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 16.30007
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Oktober 2015 wird wie folgt geändert: Unter Änderung der Nr. 4 und Aufhebung der Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. Juli 2015 wird die Beklagte ver
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2018 - 8 ZB 18.32652
bei uns veröffentlicht am 26.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Der von der Klägerin allein geltend gemachte Zulassungsgru
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2016 - 10 B 14.1054
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 10 B 14.1054
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 6. April 2016
(VG München, Entscheidung vom 15. März 2012, Az.: M 22 K 11.42)
10. Senat
Sachgebietsschlüssel: 520
Hauptpunkte:
Anordnungen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 10 B 13.2080
bei uns veröffentlicht am 25.11.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 10 B 13.2080
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. November 2015
(VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011, Az.: M 12 K 11.1363)
10. Senat
Sachgebietsschlüssel: 600
Hauptpunkte:
Leistu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2018 - 22 B 17.1382
bei uns veröffentlicht am 25.10.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2017 - 15 N 13.2283
bei uns veröffentlicht am 16.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - 1 ZB 16.2474
bei uns veröffentlicht am 18.01.2017
Tenor
I.
Die Berufung wird verworfen.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
IV.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
V.
Die Revision gegen N
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2017 - 10 ZB 15.51
bei uns veröffentlicht am 05.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 24. November 2014 wird der Streitwert
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2019 - 8 ZB 19.30631
bei uns veröffentlicht am 11.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der vom Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund der grund
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 8 ZB 18.33079
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.
Gründe
1. Der Antra
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 8 ZB 17.573
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt eine wasser
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. März 2018 - 20 B 17.1378
bei uns veröffentlicht am 06.03.2018
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. November 2015 wird geändert. Der Bescheid des Landratsamts Würzburg vom 10. März 2014 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 28. März 2015 wird in den Ziffern I.3.1, I.6.1, III a), sowe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Nov. 2018 - 14 B 16.2257
bei uns veröffentlicht am 06.11.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2019 - 22 BV 18.842
bei uns veröffentlicht am 30.04.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2018 wird in Nummer I. abgeändert.
II. Der Bescheid des Landratsamtes Tirschenreuth vom 20. Juni 2017 wird in Nr. 3 insoweit aufgehoben, als eine Gebühr von über 6.376,25 Euro festg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2354
bei uns veröffentlicht am 25.04.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2353
bei uns veröffentlicht am 25.04.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2017 - 14 B 16.769
bei uns veröffentlicht am 12.12.2017
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2019 - 1 N 16.2071
bei uns veröffentlicht am 02.05.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - 21 B 14.2092
bei uns veröffentlicht am 26.10.2015
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 21 B 14.2092
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 26. Oktober 2015
(VG Würzburg, Entscheidung vom 13. April 2011, Az.: W 6 K 11.154)
21. Senat
Sachgebietsschlüssel: 1160
Hauptpunkte:
Besche
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 26. Okt. 2015 - 21 B 14.2091
bei uns veröffentlicht am 26.10.2015
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 20 B 13.30233
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburgs vom 5. März 2013 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2018 - 3 BV 16.382
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 11 B 18.2482
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird ni
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Okt. 2016 - 21 BV 16.1024
bei uns veröffentlicht am 28.10.2016
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. April 2016 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2019 - 19 BV 16.937
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2016 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 6. November 2009 gem
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 14.2436
bei uns veröffentlicht am 18.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.
Der Kläger trat am
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2019 - 21 B 18.33075
bei uns veröffentlicht am 09.04.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2017 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - 21 B 19.30208
bei uns veröffentlicht am 14.02.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. September 2016 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2016 - 11 B 16.867
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. September 2015 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Nov. 2017 - 14 B 15.2489
bei uns veröffentlicht am 30.11.2017
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - 14 BV 17.2352
bei uns veröffentlicht am 25.04.2019
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses...
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses...
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des...
(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit 1. von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, sowie von Rechtsverordnungen auf Grund des § 246 Abs. 2 des...