Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124
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Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,
- 1.
wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, - 2.
wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, - 3.
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, - 4.
wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder - 5.
wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
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6 Anwälte | {{shorttitle}}
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Rechtsanwalt
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EN, DERechtsanwältin
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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30 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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27/01/2022 22:38
Wird ein Notar vor Gericht geladen, um eine Aussage zu einem durch ihn beurkundeten Vertrag zu tätigen, so muss er zunächst von seiner ihm auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Möglich ist das grundsätzlich durch die Betroffenen, die den Notar zur Beurkundung aufgesucht hatten.
Doch auf welche Weise kann der Notar in Deutschland sonst von seiner Schweigepflicht befreit werden, wenn der Betroffene, zu dem Zeitpunkt als der Streit um die Beurkundung auftritt, bereits verstorben ist? Diese Frage hatte der BGH im vergangenen Jahr zu klären (BGH, Urteil vom 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 3/21).
18/06/2020 23:40
Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können.
Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht
17/11/2019 06:24
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
by Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30/08/2019 04:52
Die Baunutzungsverordnung ermöglicht nur dann eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
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(1) Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage steht den Beteiligten die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zu. Die Berufung ist bei dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nic
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verha
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 29/10/2024 19:03
Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rec
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 02/05/2024 16:46
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom VG Berlin 21. Dezember 2023 ab.
Der Kläger hatte erfolglos argumentiert, dass die Zweckbindung der erhaltenen
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 21/04/2024 15:02
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis behandelte am 6. Dez. 2023 einen Fall bezüglich der Gewährung der Neustarthilfe für Soloselbständige im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III. Es gibt einige wichtige Pu
published on 05/04/2023 15:28
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
1. der Frau A,2. des Herrn B,
Kläger,
Verfahrensbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Bierbach, Streifler & Partner, Wilhelms
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Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verhandeln ist...