Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124
Verwaltungsgerichtsordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,
- 1.
wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, - 2.
wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, - 3.
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, - 4.
wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder - 5.
wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.
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Wann endet die Verschwiegenheitspflicht des Notars?
27.01.2022
Wird ein Notar vor Gericht geladen, um eine Aussage zu einem durch ihn beurkundeten Vertrag zu tätigen, so muss er zunächst von seiner ihm auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Möglich ist das grundsätzlich durch die Betroffenen, die den Notar zur Beurkundung aufgesucht hatten.
Doch auf welche Weise kann der Notar in Deutschland sonst von seiner Schweigepflicht befreit werden, wenn der Betroffene, zu dem Zeitpunkt als der Streit um die Beurkundung auftritt, bereits verstorben ist? Diese Frage hatte der BGH im vergangenen Jahr zu klären (BGH, Urteil vom 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 3/21).
Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden
18.06.2020
Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können.
Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht
Baurecht: Gebührenbescheid – Erschließungsbeitrag kann nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr erhoben werden
17.11.2019
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Baurecht: Hundehaltung – Kleintierhaltung kann im allgemeinen Wohngebiet eingeschränkt werden
von Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30.08.2019
Die Baunutzungsverordnung ermöglicht nur dann eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen
14.02.2017
Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten dürfen auch gegen seinen Willen aufgenommen werden, wenn dies für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist.
Asylrecht: Keine Fiktionswirkung während laufendem Asylverfahren
22.09.2016
Während eines laufenden Asylverfahrens löst der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus.
Öffentliches Baurecht: Baulasterklärung muss sich auf Verzicht von Nachbarrechten beziehen
von Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09.09.2016
Die Baulasterklärung muss sich im Regelfall auf ein konkretes Bauvorhaben, zumindest aber auf einen konkreten Anlass beziehen und nicht allgemeingültige Regelungen treffen. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Ausländerrecht: Zur Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht
21.07.2016
Die in den §§ 54, 55 AufenthG in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung aufgeführten Bleibe- und Ausweisungsinteressen sind nicht abschließend.
Gewerberecht: Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei einer Gewerbeuntersagung
21.06.2016
Die Untersagung einer unselbstständigen leitenden Tätigkeit nach § 35 I 2 GewO setzt voraus, dass sie erforderlich und der Betroffene auch dafür unzuverlässig ist.
Öffentliches Baurecht: Zur Erteilung einer Baugenehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung
von Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
09.06.2016
Eine Baugenehmigung, die im Geltungsbereich einer gemeindlichen Erhaltungssatzung ohne das gem. § 173 I 2 BauGB erforderliche Einvernehmen erteilt wird, ist bereits deshalb rechtswidrig. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 5 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 64 Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung
(1) Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage steht den Beteiligten die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zu. Die Berufung ist bei dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils
wird zitiert von 1 anderen §§ im .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124a
(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nic
zitiert 3 andere §§ aus dem .
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 110
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 109
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 111
Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verha
7245 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Urteil, 6. Dez. 2023 - 1 K 467/23
bei uns veröffentlicht am 21.04.2024
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis behandelte am 6. Dez. 2023 einen Fall bezüglich der Gewährung der Neustarthilfe für Soloselbständige im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III. Es gibt einige wichtige Pu
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 17. Apr. 2018 - VG 13 K 294. 17
bei uns veröffentlicht am 05.04.2023
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
IM NAMEN DES VOLKES
In der Verwaltungsstreitsache
1. der Frau A,2. des Herrn B,
Kläger,
Verfahrensbevollmächtigte zu 1 und 2: Rechtsanwälte Bierbach, Streifler & Partner, Oranienb
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 317/22
bei uns veröffentlicht am 02.12.2022
Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2022 - 16 K 125/22
bei uns veröffentlicht am 04.10.2022
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20
bei uns veröffentlicht am 19.09.2022
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13
bei uns veröffentlicht am 08.09.2022
Filmen Polizisten Personen auf einer öffentlichen Versammlung und filmen diese Personen ihrerseits diesen Polizeieinsatz, so sind die gefilmten Polizisten berechtigt die Identität der filmenden Personen festzustellen. Im vorliegenden Fall h
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 2/13
bei uns veröffentlicht am 03.12.2021
OLG Stuttgart
Urteil vom 17.04.2015
Az.: DGH 2/13
Tenor
I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht K. vom 04.12.2012 - RDG 6/12 - wird
zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller
Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 1/13
bei uns veröffentlicht am 03.12.2021
OLG Stuttgart
(Dienstgerichtshof Baden-Württemberg)
Urteil vom 17.04.2017
Az.: DGH 1/13
Tenor
I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RD
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 2. Juli 2021 - 13 LA 258/21
bei uns veröffentlicht am 30.09.2021
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" darstellt. Für eine vier Tage andauernde Quarantäne muss der Arbeitgeber
Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 10. Mai 2021 - 3 K 107/21.KO
bei uns veröffentlicht am 22.09.2021
Das VG Koblenz sieht in einer 14 Tage andauernden Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum". Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Lohn seines Arbeitnehmers für diesen Zeitraum
Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2004 - III ZR 372/03
bei uns veröffentlicht am 04.11.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 372/03 Verkündet am: 4. November 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BadWürtt LEnt
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 1 K 19.19
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2036
bei uns veröffentlicht am 04.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 10 ZB 18.1413
bei uns veröffentlicht am 14.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 ZB 17.87
bei uns veröffentlicht am 07.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
IV. Der Antrag
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1343
bei uns veröffentlicht am 24.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1263
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 21 ZB 17.1909
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Gr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644
bei uns veröffentlicht am 07.05.2019
Tenor
I. Die Berufung wird verworfen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das e
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2019 - 1 ZB 16.1621
bei uns veröffentlicht am 17.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassun
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 20 ZB 17.579
bei uns veröffentlicht am 08.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2019 - 12 ZB 17.2067
bei uns veröffentlicht am 13.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2015 - B 4 K 14.289
bei uns veröffentlicht am 11.11.2015
Gründe
Aktenzeichen: B 4 K 14.289
Gericht: VG Bayreuth
Urteil
vom 11. November 2015
rechtskräftig: Ja
4. Kammer
gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiets-Nr. 1100
Hauptpunkte: Verr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 1 ZB 13.1441
bei uns veröffentlicht am 22.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird
Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Okt. 2018 - M 4 K 18.3950
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin, eine 1977 geborene ägypt
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 03. Feb. 2016 - B 3 K 15.516
bei uns veröffentlicht am 03.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 15.516
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 3. Februar 2016
rechtskräftig: Ja
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 420
Hauptpunkte:
-
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Jan. 2016 - B 3 K 15.217
bei uns veröffentlicht am 25.01.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 15.217
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25.01.2016
rechtskräftig: ja
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 212
Hauptpunkte:
- nächstgelegene
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133
bei uns veröffentlicht am 29.02.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 15.133
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 29.02.2016
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 221
Hauptpunkte:
- Hälfteklausel;
- gesteigerte Beg
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2016 - B 3 K 14.562
bei uns veröffentlicht am 27.01.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Aktenzeichen: B 3 K 14.562
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 27. Januar 2016
rechtskräftig: Ja
3. Kammer
Sachgebiets-Nr. 212
Hauptpunkte:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der gelten
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 8 ZB 14.1532
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Unter Abänderung de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 7 ZB 15.2372
bei uns veröffentlicht am 06.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 493,46 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 4 ZB 17.2268
bei uns veröffentlicht am 06.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.592,50 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426
bei uns veröffentlicht am 30.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 3 K 14.1655 - wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens z
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 6 ZB 15.2029
bei uns veröffentlicht am 11.04.2016
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Mai 2015 - M 21 K 13.2402 - wird zugelassen, soweit die Klage auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Bundesamts für das Personalmanagement
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 3 ZB 14.919
bei uns veröffentlicht am 11.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - unter Änderung des Streitwert
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 15 ZB 18.31200
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
I.
Der Kläger - ein kubanischer Staatsangehöriger - wendet sich gegen de
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2018 - 6 ZB 18.2012
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. August 2018 - M 15 K 16.4689 - wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.61
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.941
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2016 - 10 ZB 14.2380
bei uns veröffentlicht am 04.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000‚- Euro fe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2016 - 10 ZB 14.1440
bei uns veröffentlicht am 05.04.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 2 ZB 16.936
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 34.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Der zulässige An
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2018 - 1 ZB 17.4
bei uns veröffentlicht am 24.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
III. Der Streitwert
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2018 - 1 ZB 17.813
bei uns veröffentlicht am 12.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 1 ZB 16.1634
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassungsv
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 15 ZB 18.979
bei uns veröffentlicht am 30.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert für das Zulassungsve
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.792
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.943
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.679
bei uns veröffentlicht am 07.11.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Referenzen
Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verhandeln ist...