(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.

(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,

1.
wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,
2.
wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist,
3.
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
4.
wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
5.
wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

6 relevante Anwälte

6 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Helge Schubert, LL.M.

Steuerrecht
Steuerrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

30 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

30 Artikel zitieren .

Wann endet die Verschwiegenheitspflicht des Notars?

27.01.2022

Wird ein Notar vor Gericht geladen, um eine Aussage zu einem durch ihn beurkundeten Vertrag zu tätigen, so muss er zunächst von seiner ihm auferlegten Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Möglich ist das grundsätzlich durch die Betroffenen, die den Notar zur Beurkundung aufgesucht hatten.  Doch auf welche Weise kann der Notar in Deutschland sonst von seiner Schweigepflicht befreit werden, wenn der Betroffene, zu dem Zeitpunkt als der Streit um die Beurkundung auftritt, bereits verstorben ist? Diese Frage hatte der BGH im vergangenen Jahr zu klären (BGH, Urteil vom 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 3/21).

Führerscheinentzug: Messis kann Führerschein entzogen werden

18.06.2020

Kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Messi-Syndrom (Persönlichkeitsstörung im Sinne eines zwanghaften Hortens) vorliegt, kann dies zu einer bedingten Fahreignung führen. Dann sind Auflagen zur Fahrerlaubnis möglich, die sogar in einem Entzug der Fahrerlaubnis münden können. Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Verkehrsrecht  

Baurecht: Gebührenbescheid – Erschließungsbeitrag kann nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr erhoben werden

17.11.2019

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Jahr 2017 für die Herstellung eines Teils der Straße Heckelsbergplatz in Bonn-Beuel war rechtswidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Baurecht: Hundehaltung – Kleintierhaltung kann im allgemeinen Wohngebiet eingeschränkt werden

30.08.2019

Die Baunutzungsverordnung ermöglicht nur dann eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin

Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen erkennungsdienstlicher Maßnahmen

14.02.2017

Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten dürfen auch gegen seinen Willen aufgenommen werden, wenn dies für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist.
Allgemeines

Asylrecht: Keine Fiktionswirkung während laufendem Asylverfahren

22.09.2016

Während eines laufenden Asylverfahrens löst der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus.
Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht: Baulasterklärung muss sich auf Verzicht von Nachbarrechten beziehen

09.09.2016

Die Baulasterklärung muss sich im Regelfall auf ein konkretes Bauvorhaben, zumindest aber auf einen konkreten Anlass beziehen und nicht allgemeingültige Regelungen treffen. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Ausländerrecht: Zur Ausweisung nach neuem Ausweisungsrecht

21.07.2016

Die in den §§ 54, 55 AufenthG in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung aufgeführten Bleibe- und Ausweisungsinteressen sind nicht abschließend.

Gewerberecht: Zur Sperrwirkung des § 12 GewO bei einer Gewerbeuntersagung

21.06.2016

Die Untersagung einer unselbstständigen leitenden Tätigkeit nach § 35 I 2 GewO setzt voraus, dass sie erforderlich und der Betroffene auch dafür unzuverlässig ist.
Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht: Zur Erteilung einer Baugenehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung

09.06.2016

Eine Baugenehmigung, die im Geltungsbereich einer gemeindlichen Erhaltungssatzung ohne das gem. § 173 I 2 BauGB erforderliche Einvernehmen erteilt wird, ist bereits deshalb rechtswidrig. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 64 Statthaftigkeit, Form und Frist der Berufung


(1) Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts über eine Disziplinarklage steht den Beteiligten die Berufung an das Oberverwaltungsgericht zu. Die Berufung ist bei dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 124a


(1) Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nic
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 110


Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 109


Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 111


Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verha

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

7245 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis Urteil, 6. Dez. 2023 - 1 K 467/23

bei uns veröffentlicht am 21.04.2024

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis behandelte am 6. Dez. 2023 einen Fall bezüglich der Gewährung der Neustarthilfe für Soloselbständige im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe III. Es gibt einige wichtige Pu

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 17. Apr. 2018 - VG 13 K 294. 17

bei uns veröffentlicht am 05.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN IM NAMEN DES VOLKES In der Verwaltungsstreitsache   1. der Frau A,2. des Herrn B, Kläger,   Verfahrensbevollmächtigte  zu  1 und 2: Rechtsanwälte Bierbach, Streifler & Partner, Oranienb

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 23. Sept. 2022 - 19 K 317/22

bei uns veröffentlicht am 02.12.2022

Die Rückforderung gezahlter Corona-Hilfen ist nicht rechtmäßig. Das entschied das VG Gelsenkirchen. Das Gericht ist mithin das dritte Gericht nach dem VG Düsseldorf und dem VG Köln, das zu Gunsten von Zuwendungsempfänge

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Sept. 2022 - 16 K 125/22

bei uns veröffentlicht am 04.10.2022

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
Verwaltungsrecht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 16. Aug. 2022 - 20 K 7488/20

bei uns veröffentlicht am 19.09.2022

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Juni 2013 - 11 LA 1/13

bei uns veröffentlicht am 08.09.2022

Filmen Polizisten Personen auf einer öffentlichen Versammlung und filmen diese Personen ihrerseits diesen Polizeieinsatz, so sind die gefilmten Polizisten berechtigt die Identität der filmenden Personen festzustellen. Im vorliegenden Fall h

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 2/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

OLG Stuttgart Urteil vom 17.04.2015 Az.: DGH 2/13   Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht K. vom 04.12.2012 - RDG 6/12 - wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Apr. 2015 - DGH 1/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2021

OLG Stuttgart (Dienstgerichtshof Baden-Württemberg)   Urteil vom 17.04.2017 Az.: DGH 1/13   Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Karlsruhe vom 04.12.2012 - RD

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 2. Juli 2021 - 13 LA 258/21

bei uns veröffentlicht am 30.09.2021

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund" darstellt. Für eine vier Tage andauernde Quarantäne muss der Arbeitgeber

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 10. Mai 2021 - 3 K 107/21.KO

bei uns veröffentlicht am 22.09.2021

Das VG Koblenz sieht in einer 14 Tage andauernden Quarantäne eines Arbeitnehmers einen "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum". Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Lohn seines Arbeitnehmers für diesen Zeitraum

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2004 - III ZR 372/03

bei uns veröffentlicht am 04.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 372/03 Verkündet am: 4. November 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BadWürtt LEnt

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 1 K 19.19

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Jan. 2019 - 10 ZB 18.2036

bei uns veröffentlicht am 04.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2019 - 10 ZB 18.1413

bei uns veröffentlicht am 14.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 10 ZB 17.87

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. IV. Der Antrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1343

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2019 - 10 ZB 17.1263

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2019 - 21 ZB 17.1909

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt. Gr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2019 - 21 B 18.2644

bei uns veröffentlicht am 07.05.2019

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2018 wird der Streitwert für das e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2019 - 1 ZB 16.1621

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - 20 ZB 17.579

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Mai 2019 - 12 ZB 17.2067

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.500,00 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2015 - B 4 K 14.289

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Aktenzeichen: B 4 K 14.289 Gericht: VG Bayreuth Urteil vom 11. November 2015 rechtskräftig: Ja 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets-Nr. 1100 Hauptpunkte: Verr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 1 ZB 13.1441

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Okt. 2018 - M 4 K 18.3950

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin, eine 1977 geborene ägypt

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 03. Feb. 2016 - B 3 K 15.516

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.516 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 3. Februar 2016 rechtskräftig: Ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 420 Hauptpunkte: -

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 25. Jan. 2016 - B 3 K 15.217

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.217 Im Namen des Volkes Urteil vom 25.01.2016 rechtskräftig: ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 212 Hauptpunkte: - nächstgelegene

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Feb. 2016 - B 3 K 15.133

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 15.133 Im Namen des Volkes Urteil vom 29.02.2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 221 Hauptpunkte: - Hälfteklausel; - gesteigerte Beg

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 27. Jan. 2016 - B 3 K 14.562

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 3 K 14.562 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 27. Januar 2016 rechtskräftig: Ja 3. Kammer Sachgebiets-Nr. 212 Hauptpunkte:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der gelten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 8 ZB 14.1532

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Unter Abänderung de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 7 ZB 15.2372

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 493,46 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2018 - 4 ZB 17.2268

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 6.592,50 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426

bei uns veröffentlicht am 30.03.2016

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 3 K 14.1655 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens z

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 6 ZB 15.2029

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Mai 2015 - M 21 K 13.2402 - wird zugelassen, soweit die Klage auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Bundesamts für das Personalmanagement

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2016 - 3 ZB 14.919

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren - unter Änderung des Streitwert

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 15 ZB 18.31200

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe I. Der Kläger - ein kubanischer Staatsangehöriger - wendet sich gegen de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Nov. 2018 - 6 ZB 18.2012

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. August 2018 - M 15 K 16.4689 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2016 - 11 ZB 16.61

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.941

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2016 - 10 ZB 14.2380

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000‚- Euro fe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2016 - 10 ZB 14.1440

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2018 - 2 ZB 16.936

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 34.000 Euro festgesetzt. Gründe Der zulässige An

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2018 - 1 ZB 17.4

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2018 - 1 ZB 17.813

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 1 ZB 16.1634

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsv

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Apr. 2019 - 15 ZB 18.979

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.792

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.943

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 9 ZB 15.679

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Referenzen

Ist nur ein Teil des Streitgegenstands zur Entscheidung reif, so kann das Gericht ein Teilurteil erlassen.
Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.
Ist bei einer Leistungsklage ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht durch Zwischenurteil über den Grund vorab entscheiden. Das Gericht kann, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, anordnen, daß über den Betrag zu verhandeln ist...