Strafprozeßordnung - StPO | § 41 Zustellungen an die Staatsanwaltschaft

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Zustellungen an die Staatsanwaltschaft erfolgen durch elektronische Übermittlung (§ 32b Absatz 3) oder durch Vorlegung der Urschrift des zuzustellenden Schriftstücks. Wenn mit der Zustellung der Lauf einer Frist beginnt und die Zustellung durch Vorlegung der Urschrift erfolgt, so ist der Tag der Vorlegung von der Staatsanwaltschaft auf der Urschrift zu vermerken. Bei elektronischer Übermittlung muss der Zeitpunkt des Eingangs (§ 32a Absatz 5 Satz 1) aktenkundig sein.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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05/10/2017 14:42

Nach § 411 Abs. 2 Satz 1 StPO kann sich der Angeklagte zwar in der Hauptverhandlung durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten lassen.
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17/12/2015 16:33

In der Graffiti-Szene gilt die Regel, dass ein Tag-Schriftzug nur von einem Graffiti-Sprüher benutzt wird und daher individuell zugeordnet werden kann.
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(1) Elektronische Dokumente können bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nach Maßgabe der folgenden Absätze eingereicht werden. (2) Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht geeign
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published on 08/05/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 336/12 vom 8. Mai 2013 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ StPO § 275 Abs. 1 Satz 2; OWiG § 77b Im Bußgeldverfahren dürfen die Urteilsgründe auch dann innerhalb d
published on 08/02/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 274/17 vom 8. Februar 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:080218U3STR274.17.0 Der 3. Strafsenat des Bun
published on 13/03/2019 00:00

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 15. Oktober 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Koste
published on 19/01/2017 00:00

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde vom 25.11.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Freising vom 16.11.2016 wird kostenfällig als unbegründet verworfen. Gründe I. Die Zentrale Bußg
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(1) Elektronische Dokumente können bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nach Maßgabe der folgenden Absätze eingereicht werden. (2) Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörde oder das Gericht geeignet sein. Die...