Strafprozeßordnung - StPO | § 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft

(1) Soweit dies zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§§ 112, 112a) erforderlich ist, können einem inhaftierten Beschuldigten Beschränkungen auferlegt werden. Insbesondere kann angeordnet werden, dass

1.
der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation der Erlaubnis bedürfen,
2.
Besuche, Telekommunikation sowie der Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind,
3.
die Übergabe von Gegenständen bei Besuchen der Erlaubnis bedarf,
4.
der Beschuldigte von einzelnen oder allen anderen Inhaftierten getrennt wird,
5.
die gemeinsame Unterbringung und der gemeinsame Aufenthalt mit anderen Inhaftierten eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Die Anordnungen trifft das Gericht. Kann dessen Anordnung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, kann die Staatsanwaltschaft oder die Vollzugsanstalt eine vorläufige Anordnung treffen. Die Anordnung ist dem Gericht binnen drei Werktagen zur Genehmigung vorzulegen, es sei denn, sie hat sich zwischenzeitlich erledigt. Der Beschuldigte ist über Anordnungen in Kenntnis zu setzen. Die Anordnung nach Satz 2 Nr. 2 schließt die Ermächtigung ein, Besuche und Telekommunikation abzubrechen sowie Schreiben und Pakete anzuhalten.

(2) Die Ausführung der Anordnungen obliegt der anordnenden Stelle. Das Gericht kann die Ausführung von Anordnungen widerruflich auf die Staatsanwaltschaft übertragen, die sich bei der Ausführung der Hilfe durch ihre Ermittlungspersonen und die Vollzugsanstalt bedienen kann. Die Übertragung ist unanfechtbar.

(3) Ist die Überwachung der Telekommunikation nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 angeordnet, ist die beabsichtigte Überwachung den Gesprächspartnern des Beschuldigten unmittelbar nach Herstellung der Verbindung mitzuteilen. Die Mitteilung kann durch den Beschuldigten selbst erfolgen. Der Beschuldigte ist rechtzeitig vor Beginn der Telekommunikation über die Mitteilungspflicht zu unterrichten.

(4) Die §§ 148, 148a bleiben unberührt. Sie gelten entsprechend für den Verkehr des Beschuldigten mit

1.
der für ihn zuständigen Bewährungshilfe,
2.
der für ihn zuständigen Führungsaufsichtsstelle,
3.
der für ihn zuständigen Gerichtshilfe,
4.
den Volksvertretungen des Bundes und der Länder,
5.
dem Bundesverfassungsgericht und dem für ihn zuständigen Landesverfassungsgericht,
6.
dem für ihn zuständigen Bürgerbeauftragten eines Landes,
7.
dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, den für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in den Ländern zuständigen Stellen der Länder und den Aufsichtsbehörden nach § 40 des Bundesdatenschutzgesetzes,
8.
dem Europäischen Parlament,
9.
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
10.
dem Europäischen Gerichtshof,
11.
dem Europäischen Datenschutzbeauftragten,
12.
dem Europäischen Bürgerbeauftragten,
13.
dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe,
14.
der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz,
15.
dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen,
16.
den Ausschüssen der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau,
17.
dem Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter, dem zugehörigen Unterausschuss zur Verhütung von Folter und den entsprechenden Nationalen Präventionsmechanismen,
18.
den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 genannten Personen in Bezug auf die dort bezeichneten Inhalte,
19.
soweit das Gericht nichts anderes anordnet,
a)
den Beiräten bei den Justizvollzugsanstalten und
b)
der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates.
Die Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 festzustellen, trifft die nach Absatz 2 zuständige Stelle.

(5) Gegen nach dieser Vorschrift ergangene Entscheidungen oder sonstige Maßnahmen kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden, soweit nicht das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft ist. Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht kann jedoch vorläufige Anordnungen treffen.

(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch, wenn gegen einen Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft angeordnet ist, eine andere freiheitsentziehende Maßnahme vollstreckt wird (§ 116b). Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich auch in diesem Fall nach § 126.

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Strafrecht: BGH zu der Rechtmäßigkeit der sog. „Hörfälle“ – Heimliches Abhören eines Gespräches des Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum der U-Haft

11.12.2020

Ist das heimliche Abhören im Besuchsraum einer Justizvollzugsanstalt strafrechtlich erlaubt? - im vorliegenden Urteil befand der Bundesgerichtshof über die Frage der Zulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft. Das Gespräch fand ohne die übliche erkennbare Überwachung statt. Der Senat kam zu der Erkenntnis, dass ein solches Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoße - Einem Verwertungsverbot unterliegen deshalb solche heimlich gewonnene Informationen – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler, Anwalt für Strafrecht

Referenzen - Gesetze | § 14 EigZulG

§ 14 EigZulG zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

§ 14 EigZulG wird zitiert von 4 anderen §§ im Eigenheimzulagengesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen


(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, da

Strafprozeßordnung - StPO | § 115 Vorführung vor den zuständigen Richter


(1) Wird der Beschuldigte auf Grund des Haftbefehls ergriffen, so ist er unverzüglich dem zuständigen Gericht vorzuführen. (2) Das Gericht hat den Beschuldigten unverzüglich nach der Vorführung, spätestens am nächsten Tage, über den Gegenstand de

Strafprozeßordnung - StPO | § 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung


(1) Sind hinreichende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Aussetzung widerrufen wird, so kann das Gericht bis zur Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses, um sich der Person des Verurteilten zu versichern, vorläufige Maßnahmen treffen, notfalls, u

Strafprozeßordnung - StPO | § 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten


(1) Der verhaftete Beschuldigte ist unverzüglich und schriftlich in einer für ihn verständlichen Sprache über seine Rechte zu belehren. Ist eine schriftliche Belehrung erkennbar nicht ausreichend, hat zudem eine mündliche Belehrung zu erfolgen. Entsp
§ 14 EigZulG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG 2018 | § 40 Aufsichtsbehörden der Länder


(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwachen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bei den nichtöffentlichen Stellen die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. (2) Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
§ 14 EigZulG zitiert 7 andere §§ aus dem Eigenheimzulagengesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe


(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßr

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

Strafprozeßordnung - StPO | § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen


(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, da

Strafprozeßordnung - StPO | § 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr


(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177, 178, 184b Absatz 2 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder2. wiederholt oder fortgesetzt eine di

Strafprozeßordnung - StPO | § 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger


(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung

Strafprozeßordnung - StPO | § 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen


(1) Für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach § 148 Abs. 2 ist der Richter bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vollzugsanstalt liegt. Ist eine Anzeige nach § 138 des Strafgesetzbuches zu erstatten, so sind Schriftstücke oder

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Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. Juni 2018 - 2 Ausl A 19/18, 2 Ausl A 19/18 - 1 AR 14/18 A

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18

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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Nov. 2017 - 2 VAs 18/17

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Bundesgerichtshof Urteil, 21. Sept. 2017 - 3 StR 288/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17

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Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 22. März 2017 - 1 OLG 4 Ss 201/16 (2)

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2017 - 2 ARs 426/16

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bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 29. Sept. 2016 - 2 Ws 428/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Angeschuldigten F. wird der Beschluss des Vorsitzenden der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 29. Juli 2016 aufgehoben. Folgenden Familienangehörigen ist die Erlaubnis zum Besuch des Angeschuldi

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 21. Juli 2016 - 2 Ws 146/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer …, vom 20. Januar 2016 - betreffend den Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 28. November 2014…, neugefasst und erweitert durch den Bes

Landgericht Magdeburg Beschluss, 04. Juli 2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16)

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juni 2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31. Mai 2016 (Geschäftsnummer: 5 Gs 143 Js 14979/16 - 1311/16), durch den gem. § 119 Abs. 1 StPO haftgrundbezogene Beschränkungen währe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Okt. 2015 - III-3 Ws 231/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Der Ehefrau des Angeklagten, E.A.H., geboren am 6. Februar 1992 in Barcelona, ist eine schriftliche Besuchserlaubnis für einen optisch und akustisch überwachten Besuch des Angeklagten in der Justizvo

Landgericht Kiel Beschluss, 21. Okt. 2015 - 2 Qs 97/15

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die Anordnung der Erhebung von Verkehrsdaten und die Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation bezüglich der Telefonanschlüsse 0176 / xxx, 0176 / xxx, 0172 / xxx, 0176 / xxx und 0431 / xxx d

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 11. Sept. 2015 - 2 BvR 1586/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 BVerfGG), denn sie ist unzulässig.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 04. März 2015 - 2 Ws 14/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. Januar 2015 abgeändert. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart vom 21. Oktober 2014 wird a) i

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. Okt. 2014 - 2 BvR 1513/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 28. Mai 2014 - 1 Qs 25/14 - und der Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 15. Mai 2014 - 115 Gs 456/14 - verletzen den Beschwerdeführer in se

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Okt. 2014 - 3 Ws 366/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der Beschluss des Vorsitzenden der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld wird insoweit aufgehoben, als die akustische Besuchsüberwachung bei Besuchen der Ehefrau des Angeklagten L und seiner Schwester C sowie die Überwachung des Sch

Landgericht Kiel Beschluss, 29. Sept. 2014 - 2 Qs 69/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor Die Beschlagnahme des undatierten, beim Amtsgericht am 1. September 2014 eingegangenen, an die Eltern des Beschuldigten gerichteten Briefes wird aufgehoben. Die Landeskasse trägt die notwendigen Auslagen des Beschuldigten im Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2014 - 1 StR 13/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 1 3 / 1 3 vom 25. April 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ StGB § 263 GVG § 74c Abs. 1 1. Die Aufteilung der Wirtschaftsstrafsachen eines Landgeri

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 01. Apr. 2014 - 1 Vollz (Ws) 337/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene (§ 121 Abs. 2 S. 2 StVollzG). 1Gründe: 2I. 3Der Betroffene verbüßte ab dem 23.04.2013 bis zum 08.09.2013 in der Justizvollzugsanstalt C den Rest eine

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. März 2014 - 1 Ws 77/14 u.a.

bei uns veröffentlicht am 18.03.2014

Tenor Die angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben. Die den Beschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge werden zur weiteren Behandlung und Entscheidung an den Leiter der Justizvollzugsanstalt B abgegeben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließ

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Jan. 2014 - III-3 Ws 16-17/14

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor 1. Eine Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2013 ist jedenfalls derzeit nicht veranlasst. 2. Der Beschluss des Vorsitzenden vom 13. Dezember 2013 wird aufgehoben. Es wird angeordnet, dass B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 10. Dez. 2013 - 1 Ws 562/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.Der Antrag des Angeklagten vom 02. September 2013 auf Aufhebung der Besuchs- und Briefkontrolle wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse; die notwendigen Auslagen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Nov. 2013 - III-3 Ws 343-344/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2013

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Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 17. Okt. 2012 - 2 BvR 736/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

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bei uns veröffentlicht am 24.09.2012

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Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 07. März 2012 - 2 BvR 988/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

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Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 07. Nov. 2011 - 1 BvR 1403/09

bei uns veröffentlicht am 07.11.2011

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Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 30. Sept. 2011 - 5 W 212/11 - 94

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt R. für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens beigeordnet. 2. Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.9.2011 (5 O 59/11) wird zurückg

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Beschluss, 22. Juni 2011 - 4b Gs 248/11

bei uns veröffentlicht am 22.06.2011

Tenor Der Antrag der Polizeiinspektion ... auf nachträgliche Genehmigung der am 21.05.2011 erfolgten körperlichen Untersuchung des Betroffenen zum Zwecke der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit wird als unzulässig zurückgewiesen. Gründe 1 Sa

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. Apr. 2011 - 2 BvR 2374/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde, die die Fesselung des sicherungsverwahrten Beschwerdeführers während der mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsrechtsstreit betr

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 22. Feb. 2011 - 1 BvR 409/09

bei uns veröffentlicht am 22.02.2011

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Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 02. Feb. 2011 - 2 Ws 50/11

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

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Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 15. Nov. 2010 - 2 BvR 1183/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2010

Tenor Die Beschlüsse des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 8. April 2009 - 2 Gs 808/09 - und des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 29. April 2009 und vom 19. Mai 2009 - 1 Qs 91/09 - verletzen

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 22. Juli 2010 - 2 BvR 1528/10

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Feb. 2010 - 2 BvR 2550/09

bei uns veröffentlicht am 08.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind ni

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 03. Feb. 2010 - 3 Ws 29/10

bei uns veröffentlicht am 03.02.2010

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts - .... Große Strafkammer - C. vom 30. Dezember 2009 i. v. m. dem Nichtabhilfebeschluss vom 13. Januar 2010 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung kos

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 25. Jan. 2010 - I Ws 385/09

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Tenor Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Schwerin vom 07.10.2009 wird als unbegründet verworfen. Die Beschlüsse des Landgerichts Schwerin vom 10.11.2009 und 3.12.2009 werden aufgehoben. Damit entfal

Referenzen

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der...
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, 1. eine Straftat nach den §§ 174, 174a, 176 bis 176d, 177, 178, 184b Absatz 2 oder nach § 238 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches oder2. wiederholt oder fortgesetzt eine die...
(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs...
(1) Dem Beschuldigten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. (2) Ist ein nicht auf freiem Fuß befindlicher Beschuldigter einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs...
(1) Für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen nach § 148 Abs. 2 ist der Richter bei dem Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vollzugsanstalt liegt. Ist eine Anzeige nach § 138 des Strafgesetzbuches zu erstatten, so sind Schriftstücke oder andere...
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden überwachen im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bei den nichtöffentlichen Stellen die Anwendung der Vorschriften über den Datenschutz. (2) Hat der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter mehrere...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
Die Vollstreckung der Untersuchungshaft geht der Vollstreckung der Auslieferungshaft, der vorläufigen Auslieferungshaft, der Abschiebungshaft und der Zurückweisungshaft vor. Die Vollstreckung anderer freiheitsentziehender Maßnahmen geht der Vollstreckung von...
(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, das Gericht...