Strafprozeßordnung - StPO | § 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Verdeckte Ermittler dürfen unter Verwendung ihrer Legende eine Wohnung mit dem Einverständnis des Berechtigten betreten. Das Einverständnis darf nicht durch ein über die Nutzung der Legende hinausgehendes Vortäuschen eines Zutrittsrechts herbeigeführt werden. Im übrigen richten sich die Befugnisse des Verdeckten Ermittlers nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften.

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published on 10/06/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 S t R 9 7 / 1 4 vom 10. Juni 2015 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Die rechtsstaatswidrige Provokation
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