Strafprozeßordnung - StPO | § 111d Wirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen

(1) Die Vollziehung der Beschlagnahme eines Gegenstandes hat die Wirkung eines Veräußerungsverbotes im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Wirkung der Beschlagnahme wird von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen nicht berührt; Maßnahmen nach § 111c können in einem solchen Verfahren nicht angefochten werden.

(2) Eine beschlagnahmte bewegliche Sache kann dem Betroffenen zurückgegeben werden, wenn er einen den Wert der Sache entsprechenden Geldbetrag beibringt. Der beigebrachte Betrag tritt an die Stelle der Sache. Sie kann dem Betroffenen auch unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur vorläufigen weiteren Benutzung bis zum Abschluss des Verfahrens überlassen werden; die Maßnahme kann davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene Sicherheit leistet oder bestimmte Auflagen erfüllt.

(3) Beschlagnahmtes Bargeld kann hinterlegt oder auf ein Konto der Justiz eingezahlt werden. Der mit der Einzahlung entstandene Auszahlungsanspruch tritt an die Stelle des Bargeldes.

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Strafprozessrecht: Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände

19.01.2017

Die Beschlagnahme endet in dem Moment, in dem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Wertpapierrecht: Zum Wertersatzverfall beim Insidergeschäft

18.02.2016

Erwirbt ein Beteiligter Insiderpapiere, unterliegt der dadurch erzielte Sondervorteil, nicht jedoch der gesamte Wert der erworbenen Papiere gem. § 73 I 1, § 73a S. 1 StGB dem Wertersatzverfall.
Wertpapiere

Wirtschaftsstrafrecht: Zum Vorhalten von Vorrats- und Mantelgesellschaften

17.12.2014

Das Vorhalten von Vorrats- oder Mantelgesellschaften durch ein wegen Kartellordnungswidrigkeiten verurteiltes Unternehmen rechtfertigt alleine nicht die Anordnung eines dinglichen Arrests.
Kartellstrafrecht

Referenzen - Gesetze | § 53 MarkenG

§ 53 MarkenG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 53 MarkenG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 136 Behördliches Veräußerungsverbot


Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.
§ 53 MarkenG zitiert 1 andere §§ aus dem Markengesetz.

Strafprozeßordnung - StPO | § 111c Vollziehung der Beschlagnahme


(1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. Die Beschlagnahme kann auch dadurch vollzogen werden, dass sie durch Siegel oder in anderer Weise kenntlich gemacht wird. (2) Die Bes

Referenzen - Urteile | § 53 MarkenG

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2009 - 1 StR 731/08

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 731/08 vom 18. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja nur 1. Veröffentlichung: ja ___________________________ § 263 Abs. 1 StGB 1. Beim betrügerisch veranlassten Eingehen eines Risikogeschäfts - mit einer nicht

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Juli 2002 - 5 StR 30/02

bei uns veröffentlicht am 09.07.2002

5 StR 30/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 9. Juli 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2002 beschlossen: 1. Die Revisionen der Angeklagten K , Kr u

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2007 - IX ZR 41/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 41/05 Verkündet am: 24. Mai 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 111c Abs. 5; § 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2016 - 1 StR 226/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 226/16 vom 10. August 2016 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ECLI:DE:BGH:2016:100816B1STR226.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesg

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Feb. 2013 - 5 StR 306/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 73 Abs. 1 Satz 2 StPO § 111i Abs. 2 Für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB ist der historische Sachverhalt entscheidend, aus dem sich der Ersatzanspruch ergibt, und nicht das Schut

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - 3 StR 307/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 307/18 vom 13. Dezember 2018 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja –––––––––––––––––––––––––– StGB § 73a Abs. 1 In den Fällen der erweiterten Einziehung gemäß § 73a Abs. 1 StG

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Sept. 2004 - 5 ARs 55/04

bei uns veröffentlicht am 01.09.2004

5 ARs 55/04 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 1. September 2004 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. 1. Az.: 300 Js 534/04 Staatsanwaltschaft Hagen 2. Az.: 931 Gs 405/04 Amtsgericht Frankfurt am Main 3. Az.: 67

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2006 - 5 StR 453/05

bei uns veröffentlicht am 09.05.2006

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 108e, §§ 331 ff. UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 1. a) Kommunale Mandatsträger sind keine Amtsträger, es sei denn, sie werden mit konkreten Verwaltungsaufgaben betraut, die ü

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07

bei uns veröffentlicht am 30.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 166/07 vom Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB § 73 Abs. 1 Satz 2, BGB § 823 Abs. 2 1. Zum Zusammen

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06

bei uns veröffentlicht am 31.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 70/06 vom 31. Juli 2006 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. Juli 2006 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2010 - 5 StR 114/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

5 StR 114/10 (alt: 5 StR 453/05) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 17. Juni 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 2. Abgeordnetenbestechung zu 3. Strafvereitelung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Juni 2010

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 StR 30/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 30/17 vom 4. Mai 2017 in der Strafsache gegen wegen schweren Menschenhandels u.a. ECLI:DE:BGH:2017:040517B2STR30.17.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg vom 25.05.2016, Az.: 10 Ga 9/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen ei

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 34 Wx 432/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Günzburg - Grundbuchamt - vom 7. November 2017 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, dem Eintragungsersuchen der Staatsanwaltschaft

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Jan. 2016 - 34 Wx 416/15

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim -Grundbuchamt - vom 17. November 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2017 - 20 C 16.2405, 20 C 16.2407

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 24. Oktober 2016 wird in Ziffer II. geändert. Dem Antragsteller wird für das Verfahren M 17 S 16.3964 und für das Verfahren M 17 K 16.3962 Prozesskostenhilfe bewilligt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Mai 2017 - 10 B 17.83

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. Dezember 2014 wird die Klage auch insoweit abgewiesen, soweit der Beklagte in Nr. I. Satz 1 des Urteils zur Herausgabe des sichergestellten

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2018 - III ZR 191/17

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/17 Verkündet am: 8. November 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO § 111b Ab

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 26. Okt. 2018 - 2 Ws 183/18

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor Die weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 32, vom 03. August 2018 wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass der Vermögensarrest sowie der Hinterlegungs

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2018 - III ZR 339/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 339/17 Verkündet am: 13. September 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 C

Landgericht Hamburg Beschluss, 03. Aug. 2018 - 632 Qs 28/18

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in H. vom 27.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.06.2018 (167 Gs 578/18) aufgehoben. Gegen den Beschuldigten ... wird in Höhe von 44.520,- € der

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 07. Juni 2018 - 20 Ws 42/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Der Gegenstandswert für das Verfahren über die Beschwerde des Angeschuldigten vom 28.12.2017 gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 30.03.2016 wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags mit 951.262,83 € (neunh

Landgericht Hamburg Beschluss, 16. Mai 2018 - 618 Qs 14/18

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg vom 16.04.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21.03.2018 (160 Gs 155/18) aufgehoben. Gegen den Beschuldigten... wird in Höhe von 159.000

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Nov. 2016 - III ZR 209/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 209/15 vom 24. November 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:241116BIIIZR209.15.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. November 2016 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Okt. 2016 - 5 Ws 341/16

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - IX ZR 303/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 303/14 Verkündet am: 17. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja StPO §§ 116, 116a; B

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. März 2016 - 2 Ws 269/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 1G r ü n d e : 2I. 3Gegen den Verurteilten wurde im Jahr 2010 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen d

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 05. Nov. 2015 - 5 Ws 292/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des dinglichen Arrestes wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen. Der Tenor des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben, soweit die Anträge des Verurteilten auf Aufhebung der

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Sept. 2015 - 4 Ws 283/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2015 aufgehoben. Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Arrestbeschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 7. April 2015 dahin

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Juli 2015 - 1 Ws 102/15

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit mit ihm die Aufhebung des durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 22.06.2011 (64 Gs 1877/11) angeordneten dinglichen Arrests in das Vermögen der Verfahrensbeteiligten i.H.v. 2.273.727,55 €

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Mai 2015 - 2 Ws 75/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die weitere Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen vom 9. März 2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 20, vom 19. Dezember 2014, wird auf Kosten der Beschwerdeführerin verworfen. Gründe

Landgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 6 KLs 34 Js 2588/10

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Die Anträge des Angeschuldigten F. vom 15.07.2014 und 07.01.2015 sowie des Angeschuldigten M. vom 25.07.2014 und 30.12.2014 auf Aufhebung der Arrestanordnungen des Amtsgerichts Ulm vom 07.07.2014 (M.: 9 Gs 1049/14; F.: 9 Gs 1050/14) werden

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2014 - 4 StR 60/14

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 60/14 vom 4. Dezember 2014 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StPO § 111i Abs. 2 1. Eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 1

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2014 - V ZR 90/13

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 4. Zivilsenat - vom 25. Februar 2013 aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Sept. 2014 - 3 Ws 253/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor 1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit darin die Aufhebung des durch Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 13. Dezember 2013 angeordneten dinglichen Arrestes über einen Betrag von 917.723 € hinaus angeordnet worden ist. 2. Da

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2014 - KRB 2/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS K R B 2 / 1 4 vom 3. Juni 2014 in der Kartellbußgeldsache gegen wegen Kartellordnungswidrigkeiten Der Kartellsenat hat durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Dr. Raum sowie den Richter Prof. Dr. Strohn

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Apr. 2014 - 1 Ws 212/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Tenor Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16. Oktober 2013 wird wie folgt festgesetzt: a) soweit die Staatsanwaltschaft di

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Feb. 2014 - 3 Ws 17/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   I. 1 Der Ermittlungsrichter ordnete am 7.8.2013 auf der Grundlage eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdacht

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 15. Jan. 2014 - 2 Ws 609/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die weitere Beschwerde des Beschuldigten werden der Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 7. März 2012 - 30 Gs 1496/12 - und der Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 19. Dezembe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Okt. 2013 - 1 Ws 178/13

bei uns veröffentlicht am 15.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde der N. GmbH wird der Beschluss des Landgerichts - 1. Große Jugendkammer - Hechingen vom 30. Juli 2013 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Okt. 2013 - X R 3/10

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

Tatbestand 1 I. Gegen den Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Oktober 2003 Anklage wegen verschiedener Wirtschaftsstraftaten erhoben worden. Im August 2004 wurde

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Aug. 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12 - E 2501 Hauptzollamt Krefeld

bei uns veröffentlicht am 30.08.2013

Tenor Die weitere Beschwerde der Verfahrensbeteiligten gegen den Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 19. März 2013 – 30 Qs 73/12 – wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. 1IV-1 Ws 13/13 OWiEV 1275/12 – E 2501Hauptzollamt Krefeld2OBERLAND

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Mai 2013 - Ws 61/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2013

Tenor 1. Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Arrestbeteiligten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Gründe I. 1 Mit privatsc

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 20. Dez. 2005 - 2 W 205/05

bei uns veröffentlicht am 20.12.2005

Tenor Die Beteiligten zu 1. tragen die gerichtliche Kosten des Verfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht. Der Geschäftswert wird auf 8000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Das Amtsgerich

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 13. Sept. 2005 - 4 U 226/05-128

bei uns veröffentlicht am 13.09.2005

Tenor 1. Auf die Berufung der Arrestbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7. April 2005 - 4 O 67/05 - abgeändert, sein Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss vom 28.2.2005 insgesamt aufgehoben und der Arrestantrag vom 25.02.2005 in

Landgericht Stuttgart Beschluss, 05. Apr. 2004 - 6 KLs 183 Js 75705/03

bei uns veröffentlicht am 05.04.2004

Tenor Der Antrag auf Festsetzung eines Gegenstandswertes wird abgelehnt. Gründe   I. 1  Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 22. September 2003 Anklage gegen die Angeklagten erhoben; die Hauptverhandlung wurde mit Urteil v

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Ein Veräußerungsverbot, das von einem Gericht oder von einer anderen Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassen wird, steht einem gesetzlichen Veräußerungsverbot der in § 135 bezeichneten Art gleich.
(1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. Die Beschlagnahme kann auch dadurch vollzogen werden, dass sie durch Siegel oder in anderer Weise kenntlich gemacht wird. (2) Die Beschlagnahme...