Strafprozeßordnung - StPO | § 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist als unverschuldet anzusehen, wenn die Belehrung nach den § 35a Satz 1 und 2, § 319 Abs. 2 Satz 3 oder nach § 346 Abs. 2 Satz 3 unterblieben ist.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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18/03/2015 18:09
Täter macht sich strafbar, wenn Vorbereitungshandlung dazu geeignet ist, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten
SubjectsStrafrecht
28/07/2010 18:43
Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - OLG Hamm vom 12.02.10 - Az: 3 Ws 51/10 - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAllgemeines
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(1) Für den befristeten Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde gelten die §§ 44, 45, 46 Abs. 2 und 3 und § 47 der Strafprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt.
(1) Hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, so entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Staatsanwaltschaft über die Entschädigungspflicht. An die Stelle des Amtsgerichts tritt das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zustän
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(1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verha
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung k
(1) Der Rechtsmittel kann sich der Nebenkläger unabhängig von der Staatsanwaltschaft bedienen. Geschieht der Anschluß nach ergangenem Urteil zur Einlegung eines Rechtsmittels, so ist dem Nebenkläger das angefochtene Urteil sofort zuzustellen. Die Fri
(1) Auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ist unverkürzt die Untersuchungshaft anzurechnen, die der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen hat oder seitdem die
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(1) Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, das Rechtsmittel durch Beschluß a
Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung
(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
(2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Berufungsg
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published on 14/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 265/19 vom 14. Januar 2020 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen ECLI:DE:BGH:2020:140120B4STR265.19.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbund
published on 10/12/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 270/18 vom 10. Dezember 2018 in der Strafsache gegen wegen schwerer Brandstiftung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:101218B5STR270.18.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2018 gemäß § 46 Abs. 1 St
published on 06/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 597/19 vom 6. Februar 2020 in der Strafsache gegen wegen Subventionsbetruges u.a. hier: Wiedereinsetzungsgesuch und Anhörungsrüge ECLI:DE:BGH:2020:060220B5STR597.19.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h
published on 12/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 115/18 vom 12. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2018:120618B2STR115.18.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
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Bei der Bekanntmachung einer Entscheidung, die durch ein befristetes Rechtsmittel angefochten werden kann, ist der Betroffene über die Möglichkeiten der Anfechtung und die dafür vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren. Bei der Bekanntmachung eines Urteils...
(1) Ist die Berufung verspätet eingelegt, so hat das Gericht des ersten Rechtszuges das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
(2) Der Beschwerdeführer kann binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses auf die Entscheidung des Berufungsgerichts...
(1) Ist die Revision verspätet eingelegt oder sind die Revisionsanträge nicht rechtzeitig oder nicht in der in § 345 Abs. 2 vorgeschriebenen Form angebracht worden, so hat das Gericht, dessen Urteil angefochten wird, das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig...