Strafprozeßordnung - StPO | § 28 Rechtsmittel
(1) Der Beschluß, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar.
(2) Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig. Betrifft die Entscheidung einen erkennenden Richter, so kann sie nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 28 StPO.
Landgericht Frankfurt (Oder) Beschluss, 25. Juni 2021 - 24 Qs 11/21)
bei uns veröffentlicht am 09.09.2021
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 18.1.2021 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten insoweit entstandenen n
Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2006 - 5 StR 500/05
bei uns veröffentlicht am 26.01.2006
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO §§ 25, 338 Nr. 3 Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung (gegen BGHSt 31, 15; nicht tragend). BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2016 - 5 StR 277/16
bei uns veröffentlicht am 05.12.2016
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 277/16 vom 5. Dezember 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen hier: Beschwerde ECLI:DE:BGH:2016:051216B5STR277.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Dezember 2016 beschlossen : Die Beschwerde
Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Aug. 2005 - 5 StR 180/05
bei uns veröffentlicht am 10.08.2005
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO §§ 26a, 338 Nr. 3 Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO „mit Unrecht verworfen“, wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß §