Strafprozeßordnung - StPO | § 28 Rechtsmittel
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Der Beschluß, durch den die Ablehnung für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar.
(2) Gegen den Beschluß, durch den die Ablehnung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird, ist sofortige Beschwerde zulässig. Betrifft die Entscheidung einen erkennenden Richter, so kann sie nur zusammen mit dem Urteil angefochten werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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published on 09/09/2021 18:24
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stellte ein Ablehnungsgesuch mit dem Begehren, den Richter Müller aus dem Verfahren auszuschließen. Der Angeklagte war im Besitz von über 25 Gramm Cannabis. Das Ablehnungsgesuch wurde mit seinem
published on 26/01/2006 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StPO §§ 25, 338 Nr. 3 Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter Hauptverhandlung (gegen BGHSt 31, 15; nicht tragend). BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006
published on 10/08/2005 00:00
Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StPO §§ 26a, 338 Nr. 3 Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO „mit Unrecht verworfen“, wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß §
published on 16/08/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 304/07 vom 16. August 2007 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. August 2007 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ke
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