Strafprozeßordnung - StPO | § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes

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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis

Der Gerichtsstand ist auch bei dem Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist.

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(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer 1. eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Vers
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published on 10/04/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 ARs 123/13 2 AR 86/13 vom 10. April 2013 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges Verteidiger: Rechtsanwalt Az.: 388 Js 174264/12 Staatsanwaltschaft München I Der 2. Strafsenat des Bund
published on 03/04/2019 00:00

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published on 10/12/2014 00:00

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published on 02/03/2011 00:00

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