Strafprozeßordnung - StPO | § 53a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen

(1) Den Berufsgeheimnisträgern nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 stehen die Personen gleich, die im Rahmen

1.
eines Vertragsverhältnisses einschließlich der gemeinschaftlichen Berufsausübung,
2.
einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder
3.
einer sonstigen Hilfstätigkeit
an deren beruflicher Tätigkeit mitwirken. Über die Ausübung des Rechts dieser Personen, das Zeugnis zu verweigern, entscheiden die Berufsgeheimnisträger, es sei denn, dass diese Entscheidung in absehbarer Zeit nicht herbeigeführt werden kann.

(2) Die Entbindung von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 53 Absatz 2 Satz 1) gilt auch für die nach Absatz 1 mitwirkenden Personen.

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6. Zeugnisverweigerungsrechte

03.02.2012

Die Zeugnisverweigerungsrechte der Strafprozessordnung - Strafverteidiger in Berlin - Rechtsanwalt Dirk Streifler - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

Strafprozeßordnung - StPO | § 97 Beschlagnahmeverbot


(1) Der Beschlagnahme unterliegen nicht 1. schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b das Zeugnis verweigern dürfen;2. Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr.

Strafprozeßordnung - StPO | § 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern


(1) Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugn

Strafprozeßordnung - StPO | § 100d Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte


(1) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach den §§ 100a bis 100c allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt werden, ist die Maßnahme unzulässig. (2) Erkenntnisse aus dem
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

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Bundesgerichtshof Urteil, 07. Apr. 2005 - 1 StR 326/04

bei uns veröffentlicht am 07.04.2005

BGHSt: ja BGHR: ja ___________________ StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 53a 1. Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 53a StPO bei amtspflicht- und gesetzeswidriger Umsetzung eines dem Notar

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Aug. 2005 - 1 StR 140/05

bei uns veröffentlicht am 10.08.2005

BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _________________ Art. 13 Abs. 1 GG; StPO § 100c, § 100d Ein in einem Krankenzimmer mittels akustischer Wohnraumüberwachung aufgezeichnetes Selbstgespräch des Angeklagten ist zu dessen Lasten zu Beweiszwecken un

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2009 - 1 StR 691/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 691/08 vom 17. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO § 168c Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 Der Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht aus § 168c Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StPO führ

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2011 - 4 StR 54/11

bei uns veröffentlicht am 30.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 54/11 vom 30. März 2011 in der Strafsache gegen wegen Mordes Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 30. März 2011 einstimmig bes

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Apr. 2010 - 1 StR 155/10

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 155/10 vom 27. April 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen versuchter Anstiftung zum Mord Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2010 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen da

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2012 - 1 StR 359/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 359/11 vom 22. März 2012 in der Strafsache gegen wegen fahrlässiger Tötung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. März 2012 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 21. Feb. 2019 - 18 Qs 30/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 31.05.2017 (Az. 46 Ls 504 Js 407/14) aufgehoben. 2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 05.04.2016 wi

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 1 BGs 74/17

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor Der Antrag des 4. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ("Cum/Ex"), zur Durchsetzung von Ziffer 2 (Herausgabe mandatsunabhängiger Unterlagen) des Beweisbeschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2016 - GSSt 1/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS GSSt 1/16 vom 15. Juli 2016 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ––––––––––––––––––––––––––- StPO §§ 252, 52 Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweiger

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 15. Juni 2016 - 1 BvR 2544/08

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Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 12. Jan. 2016 - 1 BvL 6/13

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

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Landgericht Mannheim Beschluss, 03. Juli 2012 - 24 Qs 1/12; 24 Qs 2/12

bei uns veröffentlicht am 03.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts M. vom 28.02.2012 - 41 Gs 325/12 - wie folgt abgeändert: Die Beschlagnahme der u.g. Unterlagen wird, soweit sie sich im Gewahrsam der B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Juni 2012 - 2 WD 34/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2012

Tatbestand 1 Der 33 Jahre alte Soldat absolvierte nach dem Erwerb des Realschulabschlusses erfolgreich eine Ausbildung zum Elektroinstallateur. Nach der Einberufung zum

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2011 - 8 C 24/10

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich unter Berufung auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gegen die von der beklagten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufs

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07, 2 BvR 2513/07, 2 BvR 2548/07

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25

Landgericht Rostock Urteil, 23. Jan. 2009 - 19 KLs 5/08

bei uns veröffentlicht am 23.01.2009

Tenor Der Angeklagte M. F. ist der versuchten Erpressung in zwei Fällen und der Erpressung schuldig. Er wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 (fünf) Jahren und 3 (drei) Monaten verurteilt. Im Übrigen wird der Angeklagte M.

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(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden...