Strafprozeßordnung - StPO | § 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft

(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und § 302 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 gelten entsprechend.

(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

(3) Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Strafprozeßordnung - StPO | § 409 Inhalt des Strafbefehls


(1) Der Strafbefehl enthält 1. die Angaben zur Person des Angeklagten und etwaiger Nebenbeteiligter,2. den Namen des Verteidigers,3. die Bezeichnung der Tat, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung und die Bezeichnung de
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 302 Zurücknahme und Verzicht


(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausges

Strafprozeßordnung - StPO | § 297 Einlegung durch den Verteidiger


Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.

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68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverfassungsgericht Urteil, 31. Okt. 2023 - 2 BvR 900/22

bei uns veröffentlicht am 02.11.2023

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts besagt, dass der neu eingeführte § 362 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) mit dem Mehrfachverfolgungsverbot und dem Rückwirkungsverbot des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist. Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2019 - II ZB 18/19

bei uns veröffentlicht am 03.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/19 vom 3. Dezember 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 6 Abs. 2; FamFG § 395 Abs. 1 Satz 1 a) Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäft

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2019 - VI ZR 249/18

bei uns veröffentlicht am 17.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 249/18 Verkündet am: 17. Dezember 2019 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - IX ZB 113/11

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 113/11 vom 16. Februar 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BZRG § 51; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 59; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1 a) Die Restschuldbefreiung ist

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2012 - 3 StR 109/12

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 109/12 vom 3. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2010 - 4 StR 408/10

bei uns veröffentlicht am 20.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 408/10 vom 20. September 2010 in der Strafsache gegen BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO § 206 a Zum Umfang des Verbrauchs der Strafklage in Fällen der wiederholten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2016 - 21 CS 15.2718

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.750,00 EUR festgesetzt. Gründ

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 2 K 17.600

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 7. Februar 2017 in Gestalt deren Beschwerdebescheids vom 31. März 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Nov. 2017 - RN 5 K 17.210

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den Wi

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahren zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich mit ihrer Kl

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Dez. 2016 - Au 3 E 16.1693

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.500,-- festgesetzt. Gründe I. Der Antragste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2019 - 11 CS 18.1808

bei uns veröffentlicht am 11.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2018 - 11 ZB 17.1691

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2018 - W 6 K 17.1115

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat 4/5 der Kosten des Verfahrens zu tragen, der Beklagte 1/5. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 ZB 18.841

bei uns veröffentlicht am 05.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1062

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. Okt. 2014 - 4 S 14.1428

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.875,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Mai 2014 - 1 S 14.296

bei uns veröffentlicht am 26.05.2014

Tenor 1. Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass eine Verwertung sichergestellter Waffen nicht vor Ablauf eines Monats nach der Sicherstellung erfolgen darf. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3.

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 09. Dez. 2014 - B 1 K 14.297

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Okt. 2015 - W 5 K 15.623

bei uns veröffentlicht am 23.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 5 K 15.623 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Oktober 2015 5. Kammer gez.: F., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2016 - 21 CS 16.1907

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor I. In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 26. August 2016 wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Nummer 6 (Zwangsgeldandrohung) des Bescheids vom 25. Mai 201

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Dez. 2015 - AN 4 K 14.01623

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 4 K 14.01623 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. Dezember 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0421 Hauptpunkte: - Gewerbeuntersagung wegen St

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 7 K 14.225

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Juni 2014 - 4 K 14.708

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... als Bevollmächtigter wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger wendet sich gegen ein Verbot zum Besitz von erlaubnisfreien und

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Feb. 2018 - M 7 S 17.3502, M 7 S 17.4504

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor I. Die Verfahren M 7 S 17.3502 und M 7 S 17.4504 werden verbunden. II. Die Anträge werden abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Der Streitwert wird auf 4.750,- € fes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Aug. 2015 - M 7 S 15.2804

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.875 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juni 2017 - M 7 K 16.2806

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die K

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 7 S 15.4539, M 7 K 15.4538

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Klage und den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des v

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Nov. 2015 - M 7 S 15.4236

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Sept. 2015 - M 7 E 15.3975

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Landgericht Regensburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - 64 T 323/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.07.2017, 1 K 62/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Juli 2016 - RO 5 K 15.1168

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich ge

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Okt. 2016 - B 1 S 16.668

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 8.750,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die E

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Aug. 2016 - M 7 S 16.2807

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.625,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Apr. 2017 - RN 5 K 16.636

bei uns veröffentlicht am 20.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen den W

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. März 2018 - 5 K 1945/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten. 2 Dem Kläger wurde erstmals am 27.05.2004 vom Landratsamt ... ein Jagd

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 28. Nov. 2017 - 1 L 1119/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers vom 10. Oktober 2017 hinsichtlich der Ziffer VII des Bescheids der Antragsgegnerin vom 25. September 2017 aufschiebenden Wirkung hat. Im Übrigen

Europäischer Gerichtshof Urteil, 22. März 2017 - C-124/16,C-188/16,C-213/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 22. März 2017 ( 1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2012/13/EU — Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Landgericht Kleve Beschluss, 10. Nov. 2016 - 120 Qs-304 Js 1109/15 - 70/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde vom 25.07.2016 wird auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen. 1Gründe I.                           2Nachdem das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Kleve, das gegen den Angeklagten gerichtete Verfahren wegen A

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 28. Sept. 2016 - 2 OLG 4 Ss 144/16, 2 OLG 4 Ss 145/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Angeklagten Z. D. wird das Urteil der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 22. April 2016 im Ausspruch über die gegen diesen Angeklagten erkannte Gesamtstrafe und die Strafaussetzung zur Bewährung aufg

Landgericht Stuttgart Beschluss, 13. Sept. 2016 - 19 Qs 49/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten K. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.08.2016 - Az. 6 (16) Cs 93 Js 13969/15 - wird als unbegründet verworfen. 2. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmit

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2016 - III-2 RVs 67/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor 1. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Der in dem Strafbefehl des Amtsgerichts M. vom 13. Dezember 2013 enthaltene Schuldspruch wird dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Diebstahls in sechs Fällen und des versu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 4/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2

Landgericht Dortmund Beschluss, 11. März 2016 - 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

Tenor Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 44 Satz 1 und 2 StPO i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 13.01.2016

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 K 1610/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U.      aus D.        -M.     wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der am 28. Februar 2015 gestellte Antrag des Antragstellers, ihm 3Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

Europäischer Gerichtshof Urteil, 15. Okt. 2015 - C-216/14

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer) 15. Oktober 2015 ( * ) „Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2010/64/EU — Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in...

Landgericht Rottweil Urteil, 02. Okt. 2015 - 2 O 291/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.804,22 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.12.2013 sowie weitere 1.666,95 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Sept. 2014 - 5 K 1333/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten. 2 Dem Kläger wurden als Inhaber eines Jagdscheins am 03.12.1996 die Waffenbesi

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Münster vom 31. Januar 2014 - 11 Qs-61 Js 628/13-37/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindu

Landgericht Stuttgart Beschluss, 12. Mai 2014 - 7 Qs 18/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2014

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 11.03.2014 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung in

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(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausgeschlossen. Ein...