Strafprozeßordnung - StPO | § 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und § 302 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 gelten entsprechend.
(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
(3) Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Referenzen - Gesetze | § 410 StPO
§ 410 StPO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 410 StPO wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 172 - 216; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Gliederung Teil 1 Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten Hauptabschnitt 1 Mahnverfahren Hauptabschnitt 2 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rec
§ 410 StPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Strafprozeßordnung.
Strafprozeßordnung - StPO | § 409 Inhalt des Strafbefehls
(1) Der Strafbefehl enthält 1. die Angaben zur Person des Angeklagten und etwaiger Nebenbeteiligter,2. den Namen des Verteidigers,3. die Bezeichnung der Tat, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung und die Bezeichnung de
§ 410 StPO zitiert 2 andere §§ aus dem Strafprozeßordnung.
Strafprozeßordnung - StPO | § 302 Zurücknahme und Verzicht
(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausges
Strafprozeßordnung - StPO | § 297 Einlegung durch den Verteidiger
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.
67 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 410 StPO.
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2019 - II ZB 18/19
bei uns veröffentlicht am 03.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/19 vom 3. Dezember 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 6 Abs. 2; FamFG § 395 Abs. 1 Satz 1 a) Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäft
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2019 - VI ZR 249/18
bei uns veröffentlicht am 17.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 249/18 Verkündet am: 17. Dezember 2019 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2012 - IX ZB 113/11
bei uns veröffentlicht am 16.02.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 113/11 vom 16. Februar 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BZRG § 51; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 59; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1 a) Die Restschuldbefreiung ist
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2012 - 3 StR 109/12
bei uns veröffentlicht am 03.05.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 109/12 vom 3. Mai 2012 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwer
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2010 - 4 StR 408/10
bei uns veröffentlicht am 20.09.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 408/10 vom 20. September 2010 in der Strafsache gegen BGHSt: nein BGHR: ja Veröffentlichung: ja StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO § 206 a Zum Umfang des Verbrauchs der Strafklage in Fällen der wiederholten
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. März 2016 - 21 CS 15.2718
bei uns veröffentlicht am 04.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.750,00 EUR festgesetzt.
Gründ
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 2 K 17.600
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 7. Februar 2017 in Gestalt deren Beschwerdebescheids vom 31. März 2017 wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Nov. 2017 - RN 5 K 17.210
bei uns veröffentlicht am 02.11.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer II vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen den Wi
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 21. März 2019 - RN 5 K 17.1292
bei uns veröffentlicht am 21.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahren zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Kl
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Dez. 2016 - Au 3 E 16.1693
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 2.500,-- festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2019 - 11 CS 18.1808
bei uns veröffentlicht am 11.02.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2018 - 11 ZB 17.1691
bei uns veröffentlicht am 28.08.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2018 - W 6 K 17.1115
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat 4/5 der Kosten des Verfahrens zu tragen, der Beklagte 1/5.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Okt. 2018 - 22 ZB 18.841
bei uns veröffentlicht am 05.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 22 ZB 14.1062
bei uns veröffentlicht am 07.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000 € festgesetzt.
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. Okt. 2014 - 4 S 14.1428
bei uns veröffentlicht am 07.10.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 2.875,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Mai 2014 - 1 S 14.296
bei uns veröffentlicht am 26.05.2014
Tenor
1. Der Antrag wird mit der Maßgabe abgelehnt, dass eine Verwertung sichergestellter Waffen nicht vor Ablauf eines Monats nach der Sicherstellung erfolgen darf.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.
Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 09. Dez. 2014 - B 1 K 14.297
bei uns veröffentlicht am 09.12.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Okt. 2015 - W 5 K 15.623
bei uns veröffentlicht am 23.10.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg
Nr. W 5 K 15.623
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 23. Oktober 2015
5. Kammer
gez.: F., Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Sachgebiets
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2016 - 21 CS 16.1907
bei uns veröffentlicht am 04.11.2016
Tenor
I.
In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 26. August 2016 wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen Nummer 6 (Zwangsgeldandrohung) des Bescheids vom 25. Mai 201
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Dez. 2015 - AN 4 K 14.01623
bei uns veröffentlicht am 08.12.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
Aktenzeichen: AN 4 K 14.01623
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 8. Dezember 2015
4. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0421
Hauptpunkte:
- Gewerbeuntersagung wegen St
Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Apr. 2014 - 7 K 14.225
bei uns veröffentlicht am 02.04.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 17. Juni 2014 - 4 K 14.708
bei uns veröffentlicht am 17.06.2014
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... als Bevollmächtigter wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger wendet sich gegen ein Verbot zum Besitz von erlaubnisfreien und
Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Feb. 2018 - M 7 S 17.3502, M 7 S 17.4504
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
I. Die Verfahren M 7 S 17.3502 und M 7 S 17.4504 werden verbunden.
II. Die Anträge werden abgelehnt.
III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV. Der Streitwert wird auf 4.750,- € fes
Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Aug. 2015 - M 7 S 15.2804
bei uns veröffentlicht am 12.08.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 2.875 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juni 2017 - M 7 K 16.2806
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
Tenor
I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die K
Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 7 S 15.4539, M 7 K 15.4538
bei uns veröffentlicht am 30.10.2015
Tenor
I.
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.
II.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Klage und den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.
III.
Der Antragsteller hat die Kosten des v
Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Nov. 2015 - M 7 S 15.4236
bei uns veröffentlicht am 04.11.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet
Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Sept. 2015 - M 7 E 15.3975
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller
Landgericht Regensburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - 64 T 323/17
bei uns veröffentlicht am 24.10.2017
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 28.07.2017, 1 K 62/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Juli 2016 - RO 5 K 15.1168
bei uns veröffentlicht am 12.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich ge
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Okt. 2016 - B 1 S 16.668
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 8.750,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die E
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Aug. 2016 - M 7 S 16.2807
bei uns veröffentlicht am 26.08.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 7.625,00 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Apr. 2017 - RN 5 K 16.636
bei uns veröffentlicht am 20.04.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen den W
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. März 2018 - 5 K 1945/16
bei uns veröffentlicht am 13.03.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten.
2 Dem Kläger wurde erstmals am 27.05.2004 vom Landratsamt ... ein Jagd
Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 28. Nov. 2017 - 1 L 1119/17.MZ
bei uns veröffentlicht am 28.11.2017
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers vom 10. Oktober 2017 hinsichtlich der Ziffer VII des Bescheids der Antragsgegnerin vom 25. September 2017 aufschiebenden Wirkung hat.
Im Übrigen
Europäischer Gerichtshof Urteil, 22. März 2017 - C-124/16,C-188/16,C-213/16
bei uns veröffentlicht am 22.03.2017
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)
22. März 2017 (
1
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2012/13/EU — Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren
Landgericht Kleve Beschluss, 10. Nov. 2016 - 120 Qs-304 Js 1109/15 - 70/16
bei uns veröffentlicht am 10.11.2016
Tenor
Die sofortige Beschwerde vom 25.07.2016 wird auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen.
1Gründe
I.
2Nachdem das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Kleve, das gegen den Angeklagten gerichtete Verfahren wegen A
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 28. Sept. 2016 - 2 OLG 4 Ss 144/16, 2 OLG 4 Ss 145/16
bei uns veröffentlicht am 28.09.2016
Tenor
1. Auf die Revision des Angeklagten Z. D. wird das Urteil der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 22. April 2016 im Ausspruch über die gegen diesen Angeklagten erkannte Gesamtstrafe und die Strafaussetzung zur Bewährung aufg
Landgericht Stuttgart Beschluss, 13. Sept. 2016 - 19 Qs 49/16
bei uns veröffentlicht am 13.09.2016
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten K. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.08.2016 - Az. 6 (16) Cs 93 Js 13969/15 - wird
als unbegründet verworfen.
2. Der Verurteilte hat die Kosten seines Rechtsmit
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Aug. 2016 - III-2 RVs 67/16
bei uns veröffentlicht am 25.08.2016
Tenor
1.
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Der in dem Strafbefehl des Amtsgerichts M. vom 13. Dezember 2013 enthaltene Schuldspruch wird dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Diebstahls in sechs Fällen und des versu
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 4/15
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
2
Landgericht Dortmund Beschluss, 11. März 2016 - 36 Qs-257 Js 2069/15-22/16
bei uns veröffentlicht am 11.03.2016
Tenor
Dem Beschwerdeführer wird gemäß § 44 Satz 1 und 2 StPO i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 13.01.2016
Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 K 1610/15
bei uns veröffentlicht am 06.11.2015
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus D. -M. wird abgelehnt.
1Gründe:
2Der am 28. Februar 2015 gestellte Antrag des Antragstellers, ihm
3Prozesskostenhilfe unter Beiordnung
Europäischer Gerichtshof Urteil, 15. Okt. 2015 - C-216/14
bei uns veröffentlicht am 15.10.2015
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Erste Kammer)
15. Oktober 2015 (
*
)
„Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2010/64/EU — Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in...
Landgericht Rottweil Urteil, 02. Okt. 2015 - 2 O 291/14
bei uns veröffentlicht am 02.10.2015
Tenor
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.804,22 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.12.2013 sowie weitere 1.666,95 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Sept. 2014 - 5 K 1333/14
bei uns veröffentlicht am 17.09.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf von Waffenbesitzkarten.
2 Dem Kläger wurden als Inhaber eines Jagdscheins am 03.12.1996 die Waffenbesi
Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 31. Juli 2014 - 2 BvR 571/14
bei uns veröffentlicht am 31.07.2014
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Münster vom 31. Januar 2014 - 11 Qs-61 Js 628/13-37/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindu
Landgericht Stuttgart Beschluss, 12. Mai 2014 - 7 Qs 18/14
bei uns veröffentlicht am 12.05.2014
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 11.03.2014 aufgehoben.
2. Die Sache wird zur Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls und der Rechtsmittelbelehrung in
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Feb. 2014 - 6 A 274/12
bei uns veröffentlicht am 27.02.2014
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
1G r ü n d e :2Der Antrag auf Zulassung der Berufung h
(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen. Ist dem Urteil eine Verständigung (§ 257c) vorausgegangen, ist ein Verzicht ausgeschlossen. Ein...