Die Verständigung ist der sog. „Deal“ im Strafprozess. Schon umstritten ist, wie sie strafrechtsdogmatisch überhaupt einzuordnen ist. Die Verständigung ist eine Verfahrensweise, bei der sich das Gericht mit den Verfahrensbe
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 120/11 vom 20. September 2011 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 20. September 2011, an der teilgenommen haben: Vorsitzender
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass die Beschlagnahme des privaten Laptops, Marke ... des Beschwerdeführers ... vom 17.08.2016 bis zum 22.08.2016 rechtswidrig war.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beschwerdeführers ... als u
Gründe
Zum Sachverhalt:
Mit Beschlüssen vom 04.09.2015 ordnete der Ermittlungsrichter jeweils den dinglichen Arrest in das Vermögen des Besch. sowie in das Gesellschaftsvermögen der KS-Vertriebsservice GmbH über 1,5 Mio. €
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 149/16 vom 6. Juli 2016 in dem Sicherungsverfahren gegen BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StPO § 302 Abs. 2 Nach der den Vorschriften der §§ 296 ff. StPO zugrunde liegenden Regelungssys
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 482/15 vom 10. November 2015 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2015 gemäß § 349 Abs
Tenor
Die weitere Beschwerde des Finanzamtes für Prüfungsdienste und Strafsachen vom 9. März 2015 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Große Strafkammer 20, vom 19. Dezember 2014, wird auf Kosten der Beschwerdeführerin verworfen.
Gründe
Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB § 64 Satz 2 Therapiedauer und konkrete Erfolgsaussicht. BGH, Urteil vom 10. April 2014 5 StR 37/14 LG Braunschweig IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 37/14 vom 10. April 2014 in der S
Tenor
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle vom 19. Dezember 2012 gegen den Beschluss des Landgerichts Halle vom 21. Dezember 2012 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwe
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgericht Dessau-Roßlau vom 04.07.2012 wird für erledigt erklärt.
Gründe
1.
1
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen einen ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Dessau