Strafprozeßordnung - StPO | § 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten

(1) Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.

(2) Über die Fälle des Absatzes 1 hinaus sind die Fingerabdrücke des Beschuldigten für die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/818 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 85) geändert worden ist, auch gegen dessen Willen aufzunehmen, sofern

1.
es sich bei dem Beschuldigten um einen Drittstaatsangehörigen im Sinne des Artikels 3 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2019/816 handelt,
2.
der Beschuldigte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt oder gegen ihn rechtskräftig allein eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
3.
keine Fingerabdrücke des Beschuldigten vorhanden sind, die im Rahmen eines Strafverfahrens aufgenommen worden sind, und
4.
die entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist.
Wenn auf Grund bestimmter Tatsachen und bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dieser Maßnahme entziehen werde, dann dürfen die Fingerabdrücke abweichend von Satz 1 Nummer 2 bereits vor der Rechtskraft der Entscheidung aufgenommen werden.

(3) Für die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/816 sind die nach Absatz 1 für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens, die nach Absatz 2 oder die nach § 163b Absatz 1 Satz 3 aufgenommenen Fingerabdrücke an das Bundeskriminalamt zu übermitteln.

(4) Für die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/816 darf das Bundeskriminalamt die nach den Absätzen 1 und 2 sowie die nach § 163b Absatz 1 Satz 3 aufgenommenen und ihm übermittelten Fingerabdrücke verarbeiten. Bei den nach Absatz 1 für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens, den nach Absatz 2 Satz 2 und den nach § 163b Absatz 1 Satz 3 aufgenommenen Fingerabdrücken ist eine über die Speicherung hinausgehende Verarbeitung nach Satz 1 unzulässig, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Die Verarbeitung nach Satz 1 ist ferner unzulässig, wenn

1.
der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen wurde,
2.
das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wurde oder
3.
die alleinige Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung gegen den Beschuldigten rechtskräftig unterbleibt.
Satz 3 gilt entsprechend in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2, wenn der Beschuldigte rechtskräftig zu einer anderen Strafe als Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt wurde. Ist die Verarbeitung der Fingerabdrücke nach Satz 3 oder 4 unzulässig, so sind die Fingerabdrücke zu löschen.

(5) Für die Verarbeitung für andere Zwecke als die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/816 gelten die §§ 481 bis 485. Die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 2 aufgenommenen Fingerabdrücke ist jedoch erst zulässig, wenn die Entscheidung rechtskräftig und die Verarbeitung für die Erstellung eines Datensatzes nicht nach Absatz 4 Satz 3 oder 4 unzulässig ist. Die übrigen Bestimmungen über die Verarbeitung der nach Absatz 1 oder 2 oder nach § 163b aufgenommenen Fingerabdrücke bleiben unberührt.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung


(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festge

Strafprozeßordnung - StPO | § 481 Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke


(1) Die Polizeibehörden dürfen nach Maßgabe der Polizeigesetze personenbezogene Daten aus Strafverfahren verwenden. Zu den dort genannten Zwecken dürfen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte an Polizeibehörden personenbezogene Daten aus Strafverfahre

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2019 - 4 StR 444/18

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 4 StR 444/18 vom 14. März 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes u.a. ECLI:DE:BGH:2019:140319U4STR444.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 14. Mä

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2011 - 3 StR 284/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 284/11 vom 1. Dezember 2011 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schwerer räuberischer Erpressung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 1. Dezember 2011, an der teilgen

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 08. Jan. 2019 - M 7 K 17.1334

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Der Bescheid der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt - K 5 vom 3. März 2017 wird in den Nrn. 2 und 3 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. II

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 15. Sept. 2016 - AN 5 S 15.1463

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … 1987 geborene Antr

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2019 - M 7 K 17.4047

bei uns veröffentlicht am 27.03.2019

Tenor I. Der Bescheid des Polizeipräsidiums München, Kriminalfachdezernat 1, vom 7. August 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Okt. 2015 - AN 5 K 15.00184

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00184 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. Oktober 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0510 Hauptpunkte: Erkennungsdienstliche Behandlung eines Polizeibeam

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 16. Aug. 2016 - W 5 S 16.1017

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Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Polizeiinspektion Bad Brückenau vom 15. September 2016 wird wiederhergestellt, soweit die Fertigung von Lichtbildern der Antragstellerin im u

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. Aug. 2016 - W 5 K 15.606

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Nov. 2015 - 10 CS 15.1564

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - M 7 K 14.4966

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Juli 2016 - M 7 K 15.4011

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2018 - 7 A 10084/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 15. November 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Sept. 2018 - 7 A 10256/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 5. Dezember 2017 die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urtei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 6 C 39/16

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß § 81b 2. Alt. StPO.

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 1 LB 137/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. März 2011 – 2 A 62/09 – wie folgt abgeändert: 1. Die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen des Beklagten gegen den Kläger vom 1. April 2008 in de

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 18. Sept. 2017 - 5 K 889/16.NW

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor Die Ziffer 1 der polizeilichen Verfügung vom 3. Mai 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. September 2016 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 14. Sept. 2017 - 1 K 45/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung

Landgericht Arnsberg Beschluss, 20. Okt. 2016 - 2 Qs 46/16

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen. 1 2Gründe: 3Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 4Das Amtsgericht hat dem analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidr

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 25. Nov. 2015 - 3 L 146/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 02. Juli 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 24. Aug. 2015 - 6 K 297/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des  auf Grund des Urteils vollstreck

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 28. Apr. 2015 - 5 K 1056/14.NW

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Anor

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Dez. 2014 - 7 A 1518/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in der Höhe von elf Zehnteln

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Aug. 2014 - 4 Ss 225/14

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor Der 4. Senat für Bußgeldsachen hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nach Anhörung des Betroffenen am 26. August 2014 beschlossen: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom 13. De

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juli 2014 - 6 B 2/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Gründe 1 Die allein auf die Grundsatzrüge gestützte Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Berufungsurteil ist zulässig, aber unbegründet.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 17. Okt. 2013 - 4 K 2191/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens. Tat

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 31. Mai 2013 - 1 A 302/12

bei uns veröffentlicht am 31.05.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung. 2 Seit April 2010 ermittelte die Beklagte gegen den Kläger wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Am 10.08.2011 ers

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 21. Mai 2013 - 5 K 969/12.NW

bei uns veröffentlicht am 21.05.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Der Beklagte wird – unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Juni 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 11. Oktober 2012 – verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Anzeige vom 19. Oktober 2011 erhobenen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2012 - 6 C 9/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine offene Videoüberwachung der Reeperbahn in Hamburg durch eine vor dem von ihr bewohnten Haus aufgestellte Kamera. Die Ree

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Mai 2011 - 6 B 1/11

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

Gründe 1 Die vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zugelassene weitere Beschwerde ist zulässig und begründet. Das Verwaltungsgericht hat für den vorli

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. März 2011 - 1 BvR 47/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2011

Tenor Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2004 - 612 Qs 53/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 104 Absatz 2 S

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 08. März 2011 - 1 BvR 142/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2011

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 30. April 2004 - 325 Cs 7101 Js 18/04 (171/04) - und der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2004 - 614 Qs 38/04 - verl

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 26. Feb. 2010 - Ss (B) 107/2009 (126/09); Ss (B) 107/09 (126/09)

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 2. September 2009 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Nicht

Landgericht Rostock Beschluss, 01. Aug. 2008 - 19 Qs 65/08

bei uns veröffentlicht am 01.08.2008

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts Rostock vom 18.04.2008 (34 Gs 250/08) wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Anforderung der Kriminalpolizeiinspektion Rostock zur Verfügungstellung eines Lichtbildes vom 13.02.2007 und die Verwe

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Mai 2008 - 1 S 1503/07

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. November 2006 - 1 K 1714/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Di

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Feb. 2005 - 8 K 1829/03

bei uns veröffentlicht am 24.02.2005

Tenor Der Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen und personenbezogenen Daten, d