Strafprozeßordnung - StPO | § 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände

(1) Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen. Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.

(2) Werden bei einem Arzt Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, die den Schwangerschaftsabbruch einer Patientin betreffen, ist ihre Verwertung zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren gegen die Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches unzulässig.

(3) Werden bei einer in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Person Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der genannten Person erstreckt, ist die Verwertung des Gegenstandes zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren nur insoweit zulässig, als Gegenstand dieses Strafverfahrens eine Straftat ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches handelt.

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Strafrecht: Über den Begriff des Verdachtes und die Anforderungen an die Beschlagnahme von Datenträgern und hierauf gespeicherten Daten

05.12.2020

Die Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwalts-und Steuerberaterkanzlei greift in das Grundrecht der Beschwerdeführer sowie ihrer Mandanten auf informationelle Selbstbestimmung ein und beeinträchtigt die hiermit zusammenhängende Belange der Allgemeinheit in schwerwiegender Weise das rechtlich besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und den für sie tätigen Berufsträgern. – Streifler & Kollegen, Dirk Streifler – Anwalt für Strafrecht

StPO: Zur Verwertbarkeit sog. Beinahetreffer

04.03.2013

Verurteilung wegen Vergewaltigung trotz rechtswidrigen Umgangs mit Daten aus Massengentest-BGH vom 20.12.12-Az:3 StR 117/12

Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen

30.12.2011

und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

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Strafprozeßordnung - StPO | § 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten


(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Stra
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Strafprozeßordnung - StPO | § 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger


(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 1. Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist;2. Verteidiger des Beschuldigten über das, was ihnen in dieser Eigenschaft anv

Strafprozeßordnung - StPO | § 103 Durchsuchung bei anderen Personen


(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist,

Strafprozeßordnung - StPO | § 218 Ladung des Verteidigers


Neben dem Angeklagten ist der bestellte Verteidiger stets, der gewählte Verteidiger dann zu laden, wenn die Wahl dem Gericht angezeigt worden ist. § 217 gilt entsprechend.

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2012 - 3 StR 117/12

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 117/12 vom 20. Dezember 2012 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO §§ 81h, 261 Zur Verwertbarkeit der im Zusammenhang mit einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 30. Juni 2016 - 2 Ws 388/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde wird die Verfügung des Vorsitzenden vom 12.05.2016 aufgehoben. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten. 1Gründe: 2I. 3Die Generalstaatsanw

Landgericht Kiel Beschluss, 25. Apr. 2016 - 7 Qs 24/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vom 03.03.2016 wird als unbegründet verworfen. 2. Die in der Niederschrift vom 11.02.2016 unter lfd. Nr. 2 - 9 aufgeführten Gegenstände sind an den Beschuldigten herauszugeben. Gründe I

Amtsgericht Pirmasens Beschluss, 17. Dez. 2015 - 1 Ls 4152 Js 25/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor 1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird abgelehnt. 2. Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen. Gründe I. 1 Durch Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 20. Mai 2010 - 2 BvR 1413/09

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des verfassungsrechtlichen Schutzes des V

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 20. Feb. 2008 - 6 V 382/07

bei uns veröffentlicht am 20.02.2008

Tatbestand   1 I. Die Antragstellerin mit Sitz in -A-, B-Str.111, wurde im April 1995 gegründet und handelt mit Plastikartikeln wie z.B. Benzinkanistern und mit Maschinen.  Bis November 2005 war Frau F.G. Geschäftsführerin und Herr L.G. faktische

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2007 - 6 K 408/02

bei uns veröffentlicht am 05.02.2007

Tatbestand   1 Streitig ist, ob gegen den Kläger (Kl) Vermögensteuerbescheide ergehen durften. 2 Der Kl ist Bankangestellter. Für 1992 erklärte er in seiner Einkommensteuererklärung Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von DM 1.480

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