Strafprozeßordnung - StPO | § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
Strafprozeßordnung - StPO | § 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
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Strafprozeßordnung Inhaltsverzeichnis
Im vorbereitenden Verfahren ist die Vereidigung zulässig, wenn
- 1.
Gefahr im Verzug ist oder - 2.
der Zeuge voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert sein wird
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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02/06/2016 12:18
fehlen die Voraussetzungen für eine Vereidigung muss dies bei einer Strafbarkeit wegen Meineids berücksichtigt werden
SubjectsStrafrecht
02/01/2014 14:46
Ob die Dauer eines Gerichtsverfahrens unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
SubjectsZivilprozessrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Pro
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published on 14/11/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 376/12 Verkündet am: 14. November 2013 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Unangemessene.
published on 04/07/2012 00:00
5 StR 219/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 4. Juli 2012 in der Strafsache gegen wegen Meineides u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juli 2012 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgericht
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(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Protokoll nicht...