Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung

(1) Bis zur Rechtskraft des Urteils kann der Richter vorläufige Anordnungen über die Erziehung des Jugendlichen treffen oder die Gewährung von Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch anregen.

(2) Der Richter kann die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Maßnahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefährdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren. Für die einstweilige Unterbringung gelten die §§ 114 bis 115a, 117 bis 118b, 120, 125 und 126 der Strafprozeßordnung sinngemäß. Die Ausführung der einstweiligen Unterbringung richtet sich nach den für das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 178 VAG 2016

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Referenzen - Gesetze | § 178 VAG 2016

§ 178 VAG 2016 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 178 VAG 2016 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 26 Haftprüfung


(1) Befindet sich der Verfolgte in Auslieferungshaft, so entscheidet das Oberlandesgericht über deren Fortdauer, wenn der Verfolgte seit dem Tag der Ergreifung, der vorläufigen Festnahme oder der letzten Entscheidung über die Fortdauer der Haft insge
§ 178 VAG 2016 wird zitiert von 1 anderen §§ im Versicherungsaufsichtsgesetz.

Jugendgerichtsgesetz - JGG | § 72 Untersuchungshaft


(1) Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 der
§ 178 VAG 2016 zitiert 5 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 120 Aufhebung des Haftbefehls


(1) Der Haftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der Untersuchungshaft nicht mehr vorliegen oder sich ergibt, daß die weitere Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sich

Strafprozeßordnung - StPO | § 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen


(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage ist für die weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf die Untersuchungshaft, die Aussetzung ihres Vollzugs (§ 116), ihre Vollstreckung (§ 116b) sowie auf Anträge nach § 119a beziehen, da

Strafprozeßordnung - StPO | § 117 Haftprüfung


(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung). (2) Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die

Strafprozeßordnung - StPO | § 114 Haftbefehl


(1) Die Untersuchungshaft wird durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. (2) In dem Haftbefehl sind anzuführen 1. der Beschuldigte,2. die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale

Strafprozeßordnung - StPO | § 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls


(1) Vor Erhebung der öffentlichen Klage erläßt der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Gerichtsstand begründet ist oder der Beschuldigte sich aufhält, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn ein Staatsanwalt nicht erreichbar und Ge

Referenzen - Urteile | § 178 VAG 2016

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 178 VAG 2016.

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Mai 2018 - AK 22/18

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 22/18 vom 17. Mai 2018 in dem Strafverfahren gegen alias: wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:170518BAK22.18.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Feb. 2019 - AK 2/19

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 2/19 vom 20. Februar 2019 in dem Strafverfahren gegen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:200219BAK2.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - StB 40/16

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS StB 40/16 vom 11. Januar 2017 in dem Ermittlungsverfahren gegen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ECLI:DE:BGH:2017:110117BSTB40.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2018 - AK 74/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 74/17 vom 11. Januar 2018 in dem Strafverfahren gegen alias: alias: wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens u.a. ECLI:DE:BGH:2018:110118BAK74.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2013 - 5 StR 487/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

5 StR 487/13 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Hehlerei u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. November 2013 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten T. wird das Urteil des Land

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2010 - 5 StR 556/09

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

5 StR 556/09 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 23. März 2010 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. März 2010, an der teilgenommen haben:

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 23. Juni 2015 - 1 Ws 319/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 1 Ws 319/15 Beschluss vom 23. 6. 2015 Zum Sachverhalt: Der Angesch. H. wurde in dieser Sache am 05.12.2014 vorläufig festgenommen und befand sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungs

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2016 - AK 47/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS AK 47/16 vom 22. September 2016 in dem Strafverfahren gegen wegen versuchten Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:220916BAK47.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der

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