Rechtsgebiet
Medizinstrafrecht
6 Schlüsselnormen · 5 Urteile im Überblick
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Das Medizinstrafrecht ist eine hochkomplexe Spezialmaterie an der Schnittstelle zwischen dem klassischen Strafrecht und dem Medizinrecht. Es richtet sich in erster Linie an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegekräfte und Verantwortliche in Krankenhausträgerschaften. Zu den typischen Vorwürfen in diesem Bereich gehören fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) im Rahmen von ärztlichen Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehlern.
Darüber hinaus umfasst das Medizinstrafrecht auch wirtschaftliche und berufsrechtliche Verfehlungen. Im Fokus der Ermittlungsbehörden stehen hierbei häufig der Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) gegenüber Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB). Ebenso sind Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht und die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von hoher praktischer Relevanz.
Ermittlungsverfahren im medizinischen Bereich sind für die Beschuldigten nicht nur strafrechtlich bedrohlich, sondern können auch existenzvernichtende Konsequenzen haben. Es drohen berufsrechtliche Sanktionen bis hin zum Entzug der Approbation, der Kassenzulassung oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. Ein kompetenter anwaltlicher Beistand ist daher unverzichtbar. Rechtsanwälte, die auf Medizinstrafrecht spezialisiert sind, verfügen über tiefgreifende Kenntnisse in der medizinischen Terminologie und den ärztlichen Standards. Sie kommunizieren auf Augenhöhe mit medizinischen Sachverständigen und haben die weitreichenden berufsrechtlichen Nebenfolgen für die ärztliche oder pflegerische Existenz im Blick.
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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Strafrecht“.
Schlüsselnormen
- § 263 StGB Betrug
- § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
- § 222 StGB Fahrlässige Tötung
- § 299a StGB Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- § 299b StGB Bestechung im Gesundheitswesen
Aktuelle Urteile
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- BGH Fahrlässige Körperverletzung: Notwendige Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Zufahren auf einen Fußgänger; Anforderungen an die Beweiswürdigung4 StR 84/15 · 14.01.2016 · Urteil
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