Rechtsgebiet
Allgemeines Strafrecht: Grundlagen und wesentliche Aspekte
23 Unterthemen · 80 von 2.133 Normen · 5 Urteile im Überblick
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Das Allgemeine Strafrecht (AT) bildet das dogmatische Grundgerüst für die Bestrafung. Es regelt nicht einzelne Delikte (wie Diebstahl), sondern die übergreifenden Voraussetzungen, unter denen Verhalten als Straftat geahndet wird (anwendbar auch auf das Nebenstrafrecht).
Das höchste Prinzip ist das Gesetzlichkeitsprinzip (Nulla poena sine lege) aus Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Dies verbietet rückwirkende Bestrafung oder Analogie zu Lasten des Täters. Jede Straftat wird in drei Stufen geprüft: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld. Fehlt die Rechtswidrigkeit (z. B. durch Notwehr nach § 32 StGB) oder die Schuld (z. B. Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB), scheidet eine Bestrafung aus.
Zudem wird zwischen Täterschaft (§ 25 StGB) und Teilnahme (Anstiftung nach § 26 StGB, Beihilfe nach § 27 StGB) differenziert. Eine weitere Weichenstellung ist der Vorsatz: Strafbar ist grundsätzlich nur das vorsätzliche Handeln (§ 15 StGB); Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung) ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich androht.
Die strafrechtliche Verfolgung wegen versuchter Anstiftung zu einem Verbrechen erfolgt, selbst wenn die Person, die das Verbrechen begehen soll, noch nicht konkret feststeht. Weiterlesen ›
Ein Verändern von Daten im Sinne des § 303a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn eine Funktionsbeeinträchtigung der Daten herbeigeführt wird, die eine Änderung ihres Informationsgehalts oder Aussagewerts zur … Weiterlesen ›
Im Februar 2017 verurteilte das Berliner Landgericht des ersten Rechtszugs (251 Js 52/16) die beidigen Raser zur Höchststrafe: Lebenslänglich wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes in Tateinheit … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Strafrecht“.
Schlüsselnormen
- § 263 StGB Betrug
- § 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit
- § 64 StGB Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- § 52 StGB Tateinheit
- § 46 StGB Grundsätze der Strafzumessung
- § 20 StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
- § 49 StGB Besondere gesetzliche Milderungsgründe
- § 63 StGB Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- § 53 StGB Tatmehrheit
- § 27 StGB Beihilfe
- § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
- § 73 StGB Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
- § 73c StGB Einziehung des Wertes von Taterträgen
- § 2 StGB Zeitliche Geltung
- § 25 StGB Täterschaft
- § 211 StGB Mord
- § 55 StGB Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
- § 212 StGB Totschlag
- § 23 StGB Strafbarkeit des Versuchs
- § 177 StGB Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
- § 266 StGB Untreue
- § 223 StGB Körperverletzung
- § 22 StGB Begriffsbestimmung
- § 250 StGB Schwerer Raub
- § 66 StGB Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- § 56 StGB Strafaussetzung
- § 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
- § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen
- § 24 StGB Rücktritt
- § 67 StGB Reihenfolge der Vollstreckung
- § 54 StGB Bildung der Gesamtstrafe
- § 242 StGB Diebstahl
- § 73a StGB Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
- § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 240 StGB Nötigung
- § 51 StGB Anrechnung
- § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
- § 67d StGB Dauer der Unterbringung
- § 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
- § 78 StGB Verjährungsfrist
- § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- § 176a StGB Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
- § 69a StGB Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls
- § 249 StGB Raub
- § 267 StGB Urkundenfälschung
- § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- § 185 StGB Beleidigung
- § 11 StGB Personen- und Sachbegriffe
- § 13 StGB Begehen durch Unterlassen
- § 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
- § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags
- § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr
- § 17 StGB Verbotsirrtum
- § 253 StGB Erpressung
- § 174 StGB Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
- § 73d StGB Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
- § 255 StGB Räuberische Erpressung
- § 47 StGB Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
- § 46b StGB Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
- § 78c StGB Unterbrechung
- § 46a StGB Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
- § 32 StGB Notwehr
- § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 30 StGB Versuch der Beteiligung
- § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen
- § 264a StGB Kapitalanlagebetrug
- § 261 StGB Geldwäsche
- § 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 246 StGB Unterschlagung
- § 241 StGB Bedrohung
- § 26 StGB Anstiftung
- § 16 StGB Irrtum über Tatumstände
- § 28 StGB Besondere persönliche Merkmale
- § 62 StGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 14 StGB Handeln für einen anderen
- § 56f StGB Widerruf der Strafaussetzung
- § 130 StGB Volksverhetzung
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