Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 239 Bürge
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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05/11/2014 16:54
Zur Frage, ob im Fall eines Darlehens, das auf eine ausländische Währung lautet, in Wirklichkeit jedoch in inländischer gewährt wurde, die Klausel über den Wechselkurs „Hauptgegenstand des Vertrages“ wurde.
Subjectsallgemein
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Bieter müssen bei der Bundesnetzagentur für ihre Gebote bis zum jeweiligen Gebotstermin eine Sicherheit leisten. Durch die Sicherheit werden die jeweiligen Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber auf Pönalen nach § 55 gesichert.
(2) Bieter
(1) Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit im Sinne von § 2 Abs. 2 zum Aufbau eines Wertguthabens, das den Betrag des Dreifachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesa
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 29/04/2024 15:22
1. Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 3. April 1996 -
SubjectsZivilrecht
published on 16/03/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL III ZR 179/99 Verkündet am: 16. März 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 17/02/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beigeladenen die Auflage erteilt wird, vor dem Beginn der Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 336 der Gemarkung G... (Stadt M...) dem Antragsg
published on 07/06/2016 00:00
Tenor
1. Die Klägerin hat bis zum 26.07.2016 eine Prozesskostensicherheit durch Hinterlegung in Höhe von 32.000,00 € oder in Form einer schriftlichen, unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft eines als Zol
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