Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis


Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 170 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Okt. 2003 - IV ZR 122/02

bei uns veröffentlicht am 29.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 122/02 Verkündet am: 29. Oktober 2003 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc

Sozialgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 08. Jan. 2019 - S 20 SO 129/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

Tenor I. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben. Tatbestand Die Beteiligten stre

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 389/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen. III.

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - 34 Wx 367/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ebersberg - Grundbuchamt - vom 27. September 2018 aufgehoben. II. Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird verworfen.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antra

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Dez. 2018 - L 7 R 232/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Berufungsverfahren des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 17. Oktober 2016 durch Rücknahme der Berufung erledigt ist. 2. Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2015 - XI ZR 327/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR327/14 Verkündet am: 2. Juni 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 812 Abs. 1 Sa

Landgericht Karlsruhe Urteil, 17. Mai 2013 - 9 S 364/12

bei uns veröffentlicht am 17.05.2013

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 11.06.2012 - 3 C 63/12 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen abgeändert. Der Vollstreckungsbescheid vom 08.11.2007 (Geschäftsnummer 07-9255

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 14. Juli 2011 - 2 Ss 80/11

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

Tenor Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Mainz vom 1. Februar 2011 wird als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Angeklagte trägt die Kosten der Revision (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO).