Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 13 Verbraucher

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Rechtsanwalt

Henry Bach
Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt

Stefan Siepmann
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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by Rechtsanwalt Henry Bach, Rechtsanwälte Henry Bach
05/12/2021 22:22

Liegt zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter) ein Mietvertrag vor, kann der Vertrag im Mietrecht widerrufen werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
15/12/2020 16:37

Immer das Kleingedruckte lesen! Dies sollte Ihnen keine unbekannte Vorgehensweise beim schriftlichen Vertragsschluss sein. Doch was passiert, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) doch einmal nur ungenau überflogen wurden oder Regelungen enthalten, die Ihnen im Streitfall die Luft abschneiden? Bei unverhältnismäßiger Benachteiligung desjenigen, der die AGB durch den Vertragsschluss „akzeptiert“, könnten diese womöglich trotz der hierunter gesetzten Unterschrift ungültig sein.
24/05/2018 07:42

Eine als Außen-GbR, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB aF – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
21/02/2018 12:46

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in AGB erheblich verlängert, kann darin eine unangemessene Benachteiligung liegen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „geschäftliche Entscheidung“ jede Entscheidung eines Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers darüber, ob, wie und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft abschließen, eine Zahlung leisten, eine Ware oder Die

(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet 1. „Arbeits- oder Mengenpreis“ den verbrauchsabhängigen Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und aller besonderen Verbrauchssteuern für die leitungsgebundene Abgabe von Elektrizität, Gas, Fernwärm

(1) Ist der Käufer von Anteilen oder Aktien eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden,
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published on 06/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 217/09 vom 6. Juli 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 6.
published on 13/07/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 215/10 Verkündet am: 13. Juli 2011 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
published on 25/10/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 91/07 Verkündet am: 25. Oktober 2007 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j
published on 30/09/2009 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 7/09 Verkündet am: 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne
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