Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 172 Vollmachtsurkunde

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 172 Vollmachtsurkunde
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt hat und der Vertreter sie dem Dritten vorlegt.

(2) Die Vertretungsmacht bleibt bestehen, bis die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
7 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

19/01/2017 12:07

Der Nachweis einer Vollmachtskette erfolgt durch notarielle Beglaubigung sämtlicher Einzelschritte.
21/01/2016 12:48

Ob ein begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet, ist eine Frage der Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes.
17/12/2015 17:50

Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft als Gesamtschuldner mit den Altgesellschaftern auch dann, wenn diese vor ihrem Beitritt zu der Gesellschaft begründet worden sind.
11/06/2015 13:52

Die Frage, wann eine für den Beginn der Verjährung hinreichende Kenntnis vorhanden ist, wird maßgeblich durch den der Beurteilung unterliegenden Begriff der Zumutbarkeit der Klageerhebung geprägt.
SubjectsVerjährung
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
166 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 01/12/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR315/14 vom 1. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Dezember 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Maihold und Dr. Matthias sowie die Richter
published on 01/12/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 314/14 vom 1. Dezember 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Dezember 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, die Richter Maihold und Dr. Matthias sowie die Richte
published on 04/12/2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 227/06 Verkündet am: 4. Dezember 2007 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ______
published on 13/10/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 90/11 vom 13. Oktober 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 29, ZPO § 867 Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ih
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.