Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

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Anfechtung von Willenserklärungen und Fehleridentität im Einzelfall

16.11.2019

Eine Willenserklärung ist im deutschen Recht nach den allgemeinen Regeln des BGB anfechtbar (§§ 119 ff. BGB). Sowohl ein Irrtum über die eigene Erklärung selbst oder besondere Eigenschaften des Vertragsgegenstandes als auch die arglistige Täuschung des Vertragspartners können zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung führen und damit die Möglichkeit eröffnen, den schuldrechtlichen oder dinglichen Vertrag „zunichte zu machen“.  Natürlich bleibt dies für den Vertragspartner oftmals nicht ohne Folgen, weshalb das Gesetz auch für diesen einen Ausgleich vorsieht.

Vertragsrecht: Vertragsschluss bei offensichtlich fehlerhafter Preisangabe im Internet

22.09.2016

Eine mit "Auftragsbestätigung" überschriebene automatische E-Mail, die eine Wissenserklärung beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen.
Allgemeines

Bankrecht: Zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

10.10.2012

eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPA-Lastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest-BGH vom 20.07.10-Az:XI ZR 236/07

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 121 Anfechtungsfrist


(1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rech

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden


(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere od
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständ

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2002 - XI ZR 381/01

bei uns veröffentlicht am 05.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 381/01 Verkündet am: 5. November 2002 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _____

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2006 - IV ZR 145/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 145/05 Verkündetam: 8.März2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 146/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2012 - I ZR 88/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILVERSÄUMNISURTEIL und URTEIL I ZR 88/11 Verkündet am: 5. Dezember 2012 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsena

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 236/07 Verkündet am: 20. Juli 2010 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2016 - L 1 R 673/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Mai 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2019 - M 7 K 17.1385

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des

Landgericht München II Endurteil, 10. Juni 2016 - 11 O 3478/14 Fin

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Konto des Klägers bei der Beklagten DE73 7001 0080 0407 0778 08 den Betrag von € 20.000,- mit Wertstellung zum 24.02.2014 gutzuschreiben, und zwar Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebot

Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm Urteil, 18. März 2015 - 1 C 1108/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 140,00 € sowie weitere 5,56 € Bankrücklastkosten zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 8 AZR 101/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 539/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 8 AZR 100/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 538/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 762/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2016 - 6 Sa 21/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 102/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 540/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 700/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. September 2016 - 1 Sa 18/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 99/17

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Dezember 2016 - 8 Sa 1154/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landesarbeitsge

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Aug. 2017 - 8 AZR 265/16

bei uns veröffentlicht am 24.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. November 2015 - 5 Sa 478/15 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - B 6 KA 32/15 R

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 29. Juli 2016 - 13 K 2088/14 E,U

bei uns veröffentlicht am 29.07.2016

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 10.02.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.06.2014 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2009 auf xxx € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 01. Juni 2016 - 6 K 2421/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese Kosten selbst tragen. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal – Az.: 11 O 37/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses und das ersti

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 02. Sept. 2015 - 9 A 323/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt im Wesentlichen die Feststellung des Bestehens eines (alten) Wasserrechts für die „…“ (im Folgenden: …). 2 Der Kläger ist aufgrund einer Erbteilsüberlassung von Frau I... seit dem 12.07.2012 Miteigentümer diverser

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 19. Aug. 2015 - 3 Sa 90/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 11.02.2015 – 3 Ca 481 b/14 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verlangt von der Beklagten.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - L 4 KA 36/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 21. August 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Jan. 2015 - 10 B 1388/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen i

Sozialgericht Aachen Urteil, 31. Okt. 2014 - S 7 KA 1/13

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor Der Beschluss des Beklagten vom 09.01.2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird endgültig auf 60.000,- Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.0000 geborene Beigeladene zu 6) war als Facharzt

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 09. Okt. 2014 - 6 Sa 53/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den gerichtlichen Vergleich gemäß Beschluss vom 08.10.2014 beendet worden ist. II. Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird für die Bekl

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 02. Okt. 2014 - S 32 AS 1991/14 ER

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten im Wege des einstwe

Amtsgericht Königswinter Urteil, 25. Apr. 2014 - 12 C 65/13

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO). 1Entscheidungsgründe 2Die zulässige Klage ist unbegründet. 3Die Klage

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 28. März 2014 - 20 U 166/08

bei uns veröffentlicht am 28.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das am 29.08.2008 verkündete Teil- und Grundurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung der Berufung der Klägerinnen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage

Landgericht Bielefeld Urteil, 27. März 2014 - 6 O 545/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand: 2Der Kläger (geb

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 12. Feb. 2013 - L 5 AS 57/13 NZB

bei uns veröffentlicht am 12.02.2013

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Kläger und Besch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2010 - 9 S 591/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. August 2009 - 12 K 2406/08 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:Der Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - vom 19. Dezember 2007 und dessen Widers

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 30. Sept. 2008 - 12 U 65/08

bei uns veröffentlicht am 30.09.2008

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. März 2008 - 2 O 421/07 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt geändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rec

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(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung...