Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.
(2) Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt, so kann sich dieser in Ansehung solcher Umstände, die er selbst kannte, nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen. Dasselbe gilt von Umständen, die der Vollmachtgeber kennen musste, sofern das Kennenmüssen der Kenntnis gleichsteht.
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6 Anwälte | {{shorttitle}}
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Rechtsanwalt

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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31/07/2021 14:51
Die Insolvenzgläubiger sind zwar ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzschuldners geschützt. Jedoch kann dieser noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Vermögen verschenkt, ve
SubjectsInsolvenzanfechtungsrecht
by Rechtsanwältin Rechtsanwalt für Immobilienrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt für Öffentliches Recht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
16/10/2017 11:05
Ein Tiefbauunternehmen hat sich bei kommunalen Bauämtern und den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu erkundigen, wie die Versorgungsleitungen verlegt sind – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
SubjectsVerkehrssicherungspflicht
13/07/2017 11:58
Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
SubjectsGrundstücksrecht
11/08/2016 11:32
Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung dar.
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published on 15/08/2021 16:15
Nach einer aufwändigen Beweisaufnahme mit Vernehmung von vier Zeuginnen und Zeugen, wobei ein fünfter sogar - unangemeldet und vom Beklagtenvertreter unerkannt - im Publikum saß und die Verhandlung ähnlich wie Waldorf und Statler
SubjectsImmobilienrecht
published on 19/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 46/11 Verkündet am: 19. März 2013 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 19/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 318/12 vom 19. März 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 19. März 2013, an der teilgenommen haben: Rich
published on 05/07/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 306/10 Verkündet am: 5. Juli 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat
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