Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 28 Beschlussfassung des Vorstands

Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34.

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Gesellschaftsrecht: Zur Vertretung einer Aktiengesellschaft durch ihren Aufsichtsrat

24.04.2014

Bei einem Rechtsgeschäft zwischen der Aktiengesellschaft und einer Ein-Personen-Gesellschaft, deren Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft ist.
Allgemeines

Abtretung einer Klageforderung: Beendigungszeitpunkt der Hemmung des Laufs der Verjährungsfrist

16.05.2013

Abtretung der Klageforderung nach Eintritt der Hemmungswirkung, aber vor Zustellung der Klage, führt nicht zur Beendigung der Hemmung der Verjährungsfrist.
Zivilprozessrecht

Insolvenzrecht: Insolvenzanfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

18.01.2013

drohende Zahlungsunfähigkeit trotz gewährter Prolongation-BGH vom 22.11.12-Az:IX ZR 62/10
Insolvenzrecht

Autovermietung: Unwirksame Haftungsklausel

29.05.2012

zum Wegfall der gewährten Haftungsfreistellung bei Zahlung eines zusätzlichen Entgelts im Rahmen eines Autovermietungsvertrags-BGH vom 14.03.12-Az:XII ZR 44/10
Allgemeines

Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

19.08.2010

Speicherung und Übermittlung von Daten - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SCHUFA

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 40 Nachgiebige Vorschriften


Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt. Von § 34 kann auch für die Beschlussfassung des Vorsta
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung


(1) Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 34 Ausschluss vom Stimmrecht


Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2001 - II ZR 378/99

bei uns veröffentlicht am 17.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 378/99 Verkündet am: 17. September 2001 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (zu

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Jan. 2018 - 7 K 14854/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe  1 Der Antrag des Antragstellers,2 die aufschiebe

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - 3 LB 3/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 21. Januar 2016 geändert: Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Die Kläg

Bundesarbeitsgericht Urteil, 01. Juni 2017 - 6 AZR 720/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2015 - 9 Sa 15/15 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. Feb. 2016 - I-3 Wx 4/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Geschäftswert: 5.000,-- €. 1G r ü n d e : 2I. 3Der Beteiligte zu 1. ist ein am 5. Oktober 1954 gegründeter Verein, der gemäß § 1 seiner Satzung in der im Vereinsregister eingetragenen Fassun

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Der am 25. August 2011 beschlossene Bebauungsplan Nr. ... I „Im Ungefüg“ der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Landgericht Stendal Urteil, 23. Apr. 2010 - 21 O 144/09

bei uns veröffentlicht am 23.04.2010

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der dieser dadurch entsteht, dass ihr Angebot in dem Verfahren der öffentlichen Ausschreibung - Grundhafter Ausbau der K 1214 von der B 1 N n

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 31. Okt. 2008 - 9 Sa 296/07

bei uns veröffentlicht am 31.10.2008

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.04.2007, Az: 10 Ca 14/06, wird teilweise abgeändert: Die Klage wird hinsichtlich der Ansprüche des Klägers, die Gegenstand des Tenors zu 1. und 2

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Mai 2008 - 1 U 36/08

bei uns veröffentlicht am 30.05.2008

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.08.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund - Az.: 7 O 115/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Streitwert der Berufung: 6.124.848,07 €. Gründe A. I. 1 Gegenstand des Rech

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Mai 2008 - 1 MB 25/07

bei uns veröffentlicht am 20.05.2008

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 13. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenst

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2006 - 1 S 2115/05

bei uns veröffentlicht am 31.03.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Juli 2004 - 3 K 3418/03 - wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger und die Beigeladene die Gerichtskosten sowie die au

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2005 - 10 K 1069/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungsförder

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