Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 50a Bekanntmachungsblatt
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Hat ein Verein in der Satzung kein Blatt für Bekanntmachungen bestimmt oder hat das bestimmte Bekanntmachungsblatt sein Erscheinen eingestellt, sind Bekanntmachungen des Vereins in dem Blatt zu veröffentlichen, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
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published on 16/10/2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/08 vom 16. Oktober 2008 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 39 Abs. 1 a) Das Bekanntmachungsblatt und das elektronische Bekanntmachungssystem können d
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