Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande. Ein Gebot erlischt, wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird.
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2 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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4 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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26.02.2015 12:50
Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadenersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
30.08.2012 13:26
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
03.02.2010 12:26
Anwalt für Urheberrecht - Internetrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsUrheber- und Medienrecht
05.01.2006 16:47
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsUrheber- und Medienrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 81
(1) Bei der Versteigerung vor Ort (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. Bei einer Versteigerung im Internet (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) ist der Zuschlag der Person erteilt, d
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23 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 04.03.2021 17:32
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer: 86 0 435/16
verkündet am : 28.11.2017
In dem Rechtsstreit
des Herrn _____ ______,
_____Straße __ _____ Grafenau, (Kläger),-
- Prozessbevollmächtigt
published on 03.03.2021 12:21
Die Parteien streiten um das Bestehen eines Vertragsverhältnisses.
published on 13.11.2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 40/01 Verkündet am: 13. November 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :
published on 10.07.2019 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 507/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 58, 156 Abs. 2 a) Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familienge
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