Sollen nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen auf einen früheren Zeitpunkt zurückbezogen werden, so sind im Falle des Eintritts der Bedingung die Beteiligten verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn die Folgen in dem früheren Zeitpunkt eingetreten wären.

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Bankrecht: Zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

10.10.2012

eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPA-Lastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest-BGH vom 20.07.10-Az:XI ZR 236/07

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 236/07 Verkündet am: 20. Juli 2010 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 29. Nov. 2016 - 17 O 7724/09

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 86 %, die Beklagte 14 %. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch n

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - VIII ZR 213/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 213/16 Verkündet am: 22. November 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - VIII ZR 83/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 83/16 Verkündet am: 22. November 2017 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Landgericht Saarbrücken Urteil, 31. Aug. 2016 - 5 S 6/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor 1. Die Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens - einschließlich des Anschlussberufungsverfahrens - tragen die Klägerin 67 % und der Beklagte 33 %. 3. Das Urteil ist vorläufig

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Nov. 2015 - 2 K 203/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tatbestand 1 In formeller Hinsicht ist streitig, ob die ehemalige Klägerin, die A GmbH, später umfirmiert in B GmbH, klagebefugt war; in materieller Hinsicht streiten die Beteiligten darüber, ob sie im Streitjahr 2005 an dem Feststellungsverfahren

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 09. Juni 2015 - 3 O 275/14

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten über die Rückzahlung von Ausschüttungen, die der Beklagte als Treugeber aus einer Kommanditbeteiligung an einem Schiffsfonds erhielt. 3Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der x

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Nov. 2011 - 9 Sa 319/11

bei uns veröffentlicht am 04.11.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.04.2011, Az.: 3 Ca 2290/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Berufu

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. März 2010 - 8 UF 53/10

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Tenor I. Das Verfahrenskostenhilfegesuch des Kindesvaters wird abgewiesen. II. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Merseburg vom 29. Januar 2010 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. III

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 14. Juni 2007 - 4 U 493/06 - 160

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.7.2006 – 4 O 448/04 – abgeändert: Die Klage wird (insgesamt) abgewiesen. Die Anschlussberufung der Kläger wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger tragen die K

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Feb. 2004 - 14 U 58/03

bei uns veröffentlicht am 11.02.2004

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ulm vom 24. September 2003 - 10 O 30/03 KfH - abgeändert: Es wird festgestellt, dass der Beklagte nicht mehr Geschäftsführer der Klägerin ist.