Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils

Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden.

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Gesellschaftsrecht: Pflichtverletzungen der Geschäftsführerin müssen nicht zwingend zur Abberufung führen

17.12.2014

Die Gesellschafter haben bei der Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einen weiten Ermessensspielraum.

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2012 - V ZR 217/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 217/11 Verkündet am: 20. Juli 2012 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2004 - II ZR 6/03

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 6/03 Verkündet am: 29. November 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2004 - V ZR 107/03

bei uns veröffentlicht am 02.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 107/03 Verkündet am: 2. April 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2006 - II ZR 123/05

bei uns veröffentlicht am 08.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES ANERKENNTNIS-URTEIL und URTEIL II ZR 123/05 Verkündet am: 8. Mai 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGH

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Feb. 2017 - 4 ZB 16.2399

bei uns veröffentlicht am 07.02.2017

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15. Oktober 2014 wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Okt. 2014 - 2 K 12.864

bei uns veröffentlicht am 15.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Juni 2016 - 2 Sa 31/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die finanzielle Abgeltung von 21 Urlaubstagen aus dem Jahre 2014. 2 Die 1956 geborene Klägerin

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Juni 2016 - 2 Sa 32/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die finanzielle Abgeltung von 19 Urlaubstagen aus dem Jahre 2014. 2 Die 1953 geborene Klägerin

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Sept. 2015 - 6 Sa 221/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Stendal vom 18.03.2014 – 3 Ca 704/13 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 31.12.2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des am 25.0

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Sept. 2015 - 6 Sa 222/14

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 18.03.2014 – 3 Ca 644/13 – abgeändert. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 31.12.2007 hinaus ein Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des am

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Mai 2015 - 10 Sa 811/14

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.08.2013 - 3 Ca 3021/13 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesar

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 29. Apr. 2015 - 30 U 150/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. September 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold – 9 O 195/13 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete landgerichtliche Urteil sind vor

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. März 2015 - 6 AZR 82/14

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. November 2013 - 16 Sa 879/13 - aufgehoben.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Jan. 2015 - I-3 U 30/14

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. November 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das vorliegende und da

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2014 - I ZR 97/13

bei uns veröffentlicht am 17.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9 7 / 1 3 Verkündet am: 17. November 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2013 - 2 U 156/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 02.08.2012 wird z u r ü c k g e w i e s e n . 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Nov. 2010 - 7 ABR 120/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbe

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 22. März 2007 - 8 U 602/06 - 160

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

Tenor I. Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 22.9.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 15 O 281/06 – wird zurückgewiesen. II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Streitwert

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 03. Mai 2006 - 5 U 578/00 - 48

bei uns veröffentlicht am 03.05.2006

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.06.2000 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 12 O 194/98 – abgeändert und wie folgt neu gefasst: "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 257.724,89 EUR nebst