Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 168 Erlöschen der Vollmacht

Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Die Vollmacht ist auch bei dem Fortbestehen des Rechtsverhältnisses widerruflich, sofern sich nicht aus diesem ein anderes ergibt. Auf die Erklärung des Widerrufs findet die Vorschrift des § 167 Abs. 1 entsprechende Anwendung.

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ZPO: Zur Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung

21.05.2015

Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.
Zivilprozessrecht

WEG: Bei Verschmelzung des Verwalters gilt Gesamtrechtsnachfolge

23.07.2014

Bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.
Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht: Zum Übergang von Organstellung und Verwaltervertrag bei Verschmelzung

14.05.2014

Bei der Verschmelzung zweier juristischer Personen gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über.

Baurecht: AGB-Klausel zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum

17.10.2013

Eine Klausel im Erwerbsvertrag, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam.
Allgemein

Referenzen - Gesetze |

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 167 Erteilung der Vollmacht


(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2009 - V ZB 12/09

bei uns veröffentlicht am 07.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 12/09 vom 7. Mai 2009 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 63 Abs. 1 Satz 1 Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsa

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2011 - V ZR 131/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 131/11 Verkündet am: 9. Dezember 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2018 - V ZR 285/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 285/17 vom 12. Juli 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:120718BVZR285.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin Pro

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2000 - V ZR 116/99

bei uns veröffentlicht am 30.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL V ZR 116/99 Verkündet am: 30. Juni 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2008 - II ZR 116/08

bei uns veröffentlicht am 24.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 116/08 Verkündet am: 24. November 2008 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - L 8 SF 128/12 EK

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor I. Der Beklagte hat 157,71 € als materiellen Schaden an den Kläger zu zahlen. Der Anspruch ist ab 1. Juni 2012 mit 5% Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. II. Es wird festgestellt, dass die Dauer des Kos

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Apr. 2014 - 7 S 13.4047

bei uns veröffentlicht am 14.04.2014

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen gesamtschulderisch die Kosten der Verfahren. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antra

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Mai 2017 - 34 Wx 87/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neu-Ulm - Grundbuchamt - vom 17. Januar 2017 unter Einschluss der vorausgegangenen Zwischenverfügung vom 31. März 2016 dahingehend abge

Oberlandesgericht München Beschluss, 07. Juli 2014 - 34 Wx 265/14

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt -vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Beteiligten gehört Wohnungs- und Teileigentum (Bl. 7843: Mite

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juli 2014 - 34 Wx 138/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 8. Januar 2014 (Ziffer 2) wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten zu 1 bis 3 tragen die gerichtlich

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Okt. 2018 - 12 UF 231/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Familiengerichts Hamburg-St. Georg vom 14. Oktober 2013, Gesch.-Nr. 982 F 185/12, teilweise abgeändert: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 4.656

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Juni 2018 - 34 Wx 438/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf vom 22. August 2017 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Deggendorf wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Apr. 2018 - 20 Ws 78/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalt J. werden der seinen Kosten-festsetzungsantrag vom 28.08.2015 zurückweisende Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 08.12.2017 sowie die seine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde be

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juli 2017 - L 9 AS 1068/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 31. Januar 2017 wird als unzulässig verworfen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich gegen die Entscheidun

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2017 - IX ZR 238/15

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 238/15 Verkündet am: 11. Mai 2017 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2017 - 1 Bf 115/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juli 2016 - I ZR 190/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 190/15 vom 21. Juli 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:210716BIZR190.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof. Dr.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Juni 2016 - 1 RVs 46/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückv

Amtsgericht Münster Urteil, 15. März 2016 - 35 C 172/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Klage wird als  unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollst

Arbeitsgericht Gelsenkirchen Urteil, 24. Nov. 2015 - 5 Ca 1444/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert wird auf 11.975,40 festgesetzt. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen, hilfs

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 WF 106/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 24.03.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Tecklenburg vom 11.03.2015 (AZ: 20 F 6/10) wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB674/14 vom 28. Juli 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1896; FamFG § 303 Abs. 4 a) Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese B

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2015 - XI ZR 327/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR327/14 Verkündet am: 2. Juni 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 812 Abs. 1 Sa

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2015 - XII ZB 330/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB330/14 vom 15. April 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 10 Abs. 4, 59 Abs. 1, 303 Abs. 4 a) Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen N

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 12. März 2015 - 1 RVs 15/15

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.               Die Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse. 1Gründe 2I. 3Das Amtsgericht Siegen hat die Angeklagte

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Feb. 2015 - V ZR 128/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 128/14 Verkündet am: 27. Februar 2015 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landgericht Hagen Urteil, 26. Jan. 2015 - 10 O 297/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Versäumnisurteil der Kammer vom 13.08.2014 wird aufrechterhalten. Die Kläger tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstr

Landgericht Hagen Urteil, 19. Jan. 2015 - 8 O 202/13

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Das Versäumnisurteil vom 20.08.2014 bleibt aufrechterhalten. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Nov. 2014 - 2 Ws 142/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 18. Juli 2014 wird die dort getroffene Kostenentscheidung wie folgt abgeändert: Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. Apr. 2014 - 5 RVs 11/14

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagt

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2014 - V ZR 164/13

bei uns veröffentlicht am 21.02.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 164/13 Verkündet am: 21. Februar 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 67

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 06. Nov. 2013 - 12 Wx 44/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. - 4. wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) - Grundbuchamt - vom 04. Juli 2013 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die zugunsten der Beteiligten zu 5. in Abt. II Nr. 1 eing

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juli 2013 - 3 B 84/12, 3 B 84/12 (3 C 23/13)

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausgleichszahlungen fü

Landgericht Landau in der Pfalz Urteil, 29. Mai 2013 - 3 S 166/12

bei uns veröffentlicht am 29.05.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufungen der Beklagten und der Beigetretenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 01.08.2012, Az. 5 C 40/11, werden zurückgewiesen. 2. Die Beklagten und die Beigetretene haben di

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Juli 2012 - 1 L 67/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine ihm seitens des Beklagten auferlegte Verpflichtung zur Durchführung eines Stilllegungsverfahrens für die Eisenbahninfrastruktur Q-V. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter der D. Eisenbahngesellschaft

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Mai 2011 - X B 139/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

Tatbestand 1 I. Im Jahr 1998 beteiligte sich der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als Treuhänder über eine als Treuhand-Kommanditistin fungierende GmbH an einer Publ

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 21. Juli 2004 - 19 U 221/03

bei uns veröffentlicht am 21.07.2004

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 21.11.2003 - 2 O 241/00 - wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Der Berufungsstreitwert wird au

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(1) Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. (2) Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die...