Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 31 Haftung des Vereins für Organe

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Rechtsanwältin

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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12.05.2020 19:07

Innerhalb von Scheinsozietäten haften die Scheinsozien nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht für deliktisches Verhalten bzw. mandatsbezogene Rechtsgeschäfte eines Scheinsozius auch mit eigenem Vermögen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
07.02.2018 10:25

Ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG kann nicht Ansprüche der Kommanditgesellschaft gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend machen - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
04.07.2017 11:13

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".
04.07.2017 10:53

Der Käufer eines Fahrzeuges der Marke Skoda kann die Rückzahlung des Kaufpreises von der Volkswagen AG verlangen.
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(1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen R
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published on 21.11.2023 11:44

Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
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Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da sie auf der Aktionärsstellung basierten, was gemäß § 38 Insolvenzordnung (InsO) nicht zulässig ist. Das Gericht betonte, dass die Schadenersatzansprüche im Wesentlichen auf die Rückerstattung des haftenden Eigenkapitals abzielten und eine Einordnung als Insolvenzforderung nicht mit den grundlegenden Werten des Insolvenzrechts vereinbar wäre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und unterliegt weiteren rechtlichen Überprüfungen. Diese Gerichtsentscheidung verdeutlicht die rechtlichen Aspekte bei der Anerkennung von Forderungen während Insolvenzverfahren und die Abwägung zwischen den Interessen der Gläubiger und den Ansprüchen der Aktionäre.

Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin 

published on 03.11.2023 11:49

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit d
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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens haben. Diese Pflicht ist von entscheidender Bedeutung, da sie dazu dient, mögliche Risiken und finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Unterlassung dieser Pflicht kann die Haftung des Steuerberaters nach sich ziehen.

published on 20.05.2021 13:39

Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftwa
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Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftware einen Anspruch auf Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des manipulierten Fahrzeugs.

published on 14.03.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/11 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 31, 311 Abs
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