Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 31 Haftung des Vereins für Organe
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.
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6 Anwälte | {{shorttitle}}
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Rechtsanwalt

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EN, DERechtsanwältin

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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44 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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12.05.2020 19:07
Innerhalb von Scheinsozietäten haften die Scheinsozien nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht für deliktisches Verhalten bzw. mandatsbezogene Rechtsgeschäfte eines Scheinsozius auch mit eigenem Vermögen – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
07.02.2018 10:25
Ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG kann nicht Ansprüche der Kommanditgesellschaft gegen den Fremdgeschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend machen - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
SubjectsAllgemeines

04.07.2017 11:13
Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

04.07.2017 10:53
Der Käufer eines Fahrzeuges der Marke Skoda kann die Rückzahlung des Kaufpreises von der Volkswagen AG verlangen.
SubjectsWirtschaftsrecht
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung.
(2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen R
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360 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 21.11.2023 11:44
Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
published on 03.11.2023 11:49
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2017 klargestellt, dass Steuerberater, die Jahresabschlüsse für ihre Mandanten erstellen, eine Prüfungs- und Hinweispflicht im Hinblick auf die Fortführungsfähigkeit d
published on 20.05.2021 13:39
Aus §§ 826, 31 BGB kann im Sinne der Naturalrestitution ein Anspruch auf "Rückabwicklung" eines Vertrages bestehen. Sind die Voraussetzungen gegeben, so hat der getäuschte Käufer eines Fahrzeuges mit manipulierter Abgassoftwa
published on 14.03.2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/11 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 31, 311 Abs
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