Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

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Bürgschaftsrecht

22.07.2021

Das Bürgschaftsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und von hoher Bedeutung, insbesondere im Rahmen von Darlehensverträgen, Mietverträgen und anderen Verpflichtungen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, darunter selbstschuldnerische Bürgschaften, Bürgschaften auf ersten Anfordern und Nachbürgschaften. Die Bürgschaft ist akzessorisch zur Hauptforderung und erfordert in der Regel eine schriftliche Form. Allerdings kann im Rahmen von Handelsgeschäften von dieser Formpflicht abgewichen werden.
Bürgschaftsrecht

Anfechtung von Willenserklärungen und Fehleridentität im Einzelfall

16.11.2019

Eine Willenserklärung ist im deutschen Recht nach den allgemeinen Regeln des BGB anfechtbar (§§ 119 ff. BGB). Sowohl ein Irrtum über die eigene Erklärung selbst oder besondere Eigenschaften des Vertragsgegenstandes als auch die arglistige Täuschung des Vertragspartners können zur Anfechtbarkeit einer Willenserklärung führen und damit die Möglichkeit eröffnen, den schuldrechtlichen oder dinglichen Vertrag „zunichte zu machen“.  Natürlich bleibt dies für den Vertragspartner oftmals nicht ohne Folgen, weshalb das Gesetz auch für diesen einen Ausgleich vorsieht.

Vertragsrecht: Vertragsschluss bei offensichtlich fehlerhafter Preisangabe im Internet

22.09.2016

Eine mit "Auftragsbestätigung" überschriebene automatische E-Mail, die eine Wissenserklärung beinhaltet, ist regelmäßig zugleich als eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung auszulegen.
Allgemeines

Kapitalmarktrecht: Zur Haftung des Kommissionärs

10.09.2015

Der Kommissionär haftet wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige nicht, wenn das geschlossene Wertpapiergeschäft wegen fehlender Marktgerechtigkeit aufgehoben worden ist.
Wertpapiere

Wohnungskauf: Rückabwicklung wegen sittenwidrig überhöhtem Kaufpreis

18.07.2012

ein wucherähnliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung-KG vom 15.06.12-Az:11 U 18/11
Immobilienrecht

Bürgschaftsrecht

01.06.2009

Rechtsberatung zum Bürgschaftsrecht - Recht der Bürgen - Recht der Bürgschaftsgläubiger - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Wirtschaftsrecht

Umfang von Schadensersatzansprüchen

15.08.2005

Grundzüge des Schadensersatzrechtes (RA Dirk Streifler)
Wirtschaftsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2078 Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung


(1) Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte und anzunehmen ist, dass er die Erklärung bei Kenntnis der
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständ

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung


Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 118 Mangel der Ernstlichkeit


Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

Referenzen - Urteile |

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2003 - IV ZR 438/02

bei uns veröffentlicht am 26.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 438/02 Verkündet am: 26. November 2003 Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01

bei uns veröffentlicht am 25.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 239/01 Verkündet am: 25. Juni 2002 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ________

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Okt. 2005 - XI ZR 395/04

bei uns veröffentlicht am 11.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 395/04 Verkündet am: 11. Oktober 2005 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _____

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2005 - VII ZR 87/04

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 87/04 Verkündet am: 24. November 2005 Schick, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2001 - III ZR 111/99

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 111/99 Verkündet am: 10. Mai 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja --------------

Bundesgerichtshof Urteil, 08. März 2006 - IV ZR 145/05

bei uns veröffentlicht am 08.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 145/05 Verkündetam: 8.März2006 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ______

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2008 - V ZB 150/07

bei uns veröffentlicht am 05.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 150/07 vom 5. Juni 2008 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG §§ 71, 81; BGB § 119 Abs. 1 Der Bieter kann sein Gebot nicht wegen einer Fehlvorstellung über de

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Mai 2000 - V ZR 399/99

bei uns veröffentlicht am 26.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 399/99 Verkündet am: 26. Mai 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Amtsgericht Aschaffenburg Endurteil, 17. Apr. 2019 - 130 C 60/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2019

Tenor 1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg vom 19.07.2016, Az. 16-7497050-0-7, wird aufrechterhalten. 2. Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsl

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil, 10. Juli 2015 - 14 U 468/07

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 14 U 468/07 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Verkündet am 10.07.2015 10 O 8762/05 LG Nürnberg-Fürth H., JAng, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit K.

Landgericht Aschaffenburg Endurteil, 20. Jan. 2017 - 22 O 38/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Amtsgericht München Endurteil, 28. März 2018 - 132 C 9505/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 280,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Von den Kosten de

Oberlandesgericht München Endurteil, 29. Nov. 2018 - 32 U 4346/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 25.10.2016, Az. 12 O 786/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass sich der Klageantrag hinsichtlich des Antrags auf Herau

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 20. Dez. 2018 - 5 U 279/18

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Mai 2018 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene

Landgericht Bonn Urteil, 11. Okt. 2016 - 17 O 30/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1Tatbestand 2Der Kläger verlangt

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal – Az.: 11 O 37/15 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Dieses und das ersti

Landgericht Köln Urteil, 16. Okt. 2015 - 30 O 330/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zu ein Halb. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 des aufgrund des Urte

Finanzgericht Köln Urteil, 08. Okt. 2015 - 13 K 2932/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Prozessbevollmächtigten,Herrn A, als vollmachtlosem Vertreter auferlegt. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten vorrangig über die Frage, ob gegenübe

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 19. Aug. 2015 - 3 Sa 90/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 11.02.2015 – 3 Ca 481 b/14 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verlangt von der Beklagten.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2015 - XI ZR 386/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X I Z R 3 8 6 / 1 3 Verkündet am: 23. Juni 2015 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BG

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 19. Juni 2015 - 20 U 122/14

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am  28.05.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägeri

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2015 - VIII ZR 59/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 59/14 Verkündet am: 15. April 2015 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Landgericht Bonn Urteil, 31. März 2015 - 3 O 387/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin nimmt die Beklag

Amtsgericht Bonn Urteil, 11. Feb. 2015 - 109 C 244/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 16. Okt. 2013 - 9 O 434/12 U.

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1) 1/6. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1) zu 26 %. Die außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Nov. 2010 - 9 S 591/10

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. August 2009 - 12 K 2406/08 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:Der Bescheid des Justizministeriums Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - vom 19. Dezember 2007 und dessen Widers

Landgericht Koblenz Urteil, 18. März 2009 - 10 O 250/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestan

Landgericht Stuttgart Urteil, 21. Dez. 2007 - 24 O 317/07

bei uns veröffentlicht am 21.12.2007

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu v

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Dez. 2007 - 3 S 918/06

bei uns veröffentlicht am 05.12.2007

Tenor Auf die Berufungen der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. April 2003 - 6 K 1676/01 - geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1) 272.625,33 EUR, an den Kläger

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 23. Aug. 2005 - 17 U 7/05

bei uns veröffentlicht am 23.08.2005

Tenor 1) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 7. Dezember 2004 - 2 O 420/03 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst: a) Die Klage wird abgewiesen. b)

Amtsgericht Lahr/Schwarzwald Urteil, 21. Dez. 2004 - 5 C 245/04

bei uns veröffentlicht am 21.12.2004

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, 23,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6.7.2004 an den Kläger zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Jan. 2004 - 7 K 2391/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese auf sich behält. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Die Kl

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 22. Juli 2003 - 8 U 33/03

bei uns veröffentlicht am 22.07.2003

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 23. Januar 2003 - 3 O 403/00 - im Kostenpunkt aufgehoben und abgeändert: Das Versäumnisurteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai 2001 - 3 O 403/00 -, durch

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Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung...
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.