Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

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published on 25/04/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 219/04 Verkündet am: 25. April 2006 Weber Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 24/07/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 20/99 vom 24. Juli 2000 in Sachen Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 174 Abs. 2, 175; ZPO § 233 I Es ist mit dem Rechtsstaatsgebot wurzelnden Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar,
published on 27/06/2018 00:00

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Deggendorf vom 22. August 2017 aufgehoben. II. Das Amtsgericht Deggendorf wird angewiesen, über den Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf
published on 11/09/2014 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 17. März 2014 teilweise abgeändert, soweit darin der Beteiligten zu 2) die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanz-amtes im Original au
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