Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 134 Gesetzliches Verbot

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 134 Gesetzliches Verbot
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

8 Anwälte | {{shorttitle}}

moreResultsText

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Rechtsanwältin

Languages
EN, DE

Rechtsanwalt

Christian Velten
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
133 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

17.06.2022 14:50

Das Vertragsrecht ist ein fundamentaler Bestandteil unseres täglichen Lebens, der die Grundlage für die Beziehungen zwischen den Parteien eines Vertrags bildet. Von der Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und Annahme bis hin zu den Rechtsfolgen von Rücktritt und Widerruf - dieses Rechtsgebiet regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vertragsabschlüsse und deren Durchführung. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte des Vertragsrechts betrachten, einschließlich der verschiedenen Vertragsarten und der Möglichkeiten des Rücktritts und Widerrufs.
03.09.2020 08:42

Der Artikel artikel/bsp/verfassungsrecht-kontroverse-um-den-begriff-rasse-in-art-3-gg zeigt bereits, dass Diskriminierungen ein hoch aktuelles Thema sind. Nun ist der Schutz nicht nur auf grundrechtlicher Ebene wichtig, denn auch in der Arbeitswelt
18.03.2019 11:20

Ein Architekt hat bei seiner Kostenschätzung einen Toleranzrahmen. Dieser liegt bei einer vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40 Prozent – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
28.06.2018 11:40

Treffen die Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
SubjectsAllgemein
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1666 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 06.12.2023 15:20

Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zur
Author’s summary

Ein Fahrzeughalter, der unerlaubt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hatte, muss für Abschleppkosten und Standgebühren aufkommen, jedoch nicht unbegrenzt. Nach dem Abschleppen verlangte der Fahrzeughalter sein Auto zurück, doch die Abschleppfirma verweigerte die Herausgabe, bis alle Kosten beglichen waren. Der Rechtsstreit endete vor Gericht, und das Landgericht verurteilte das Unternehmen zur Herausgabe gegen Zahlung aller Kosten, etwa 5.200,00 €. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung teilweise auf. Der Fahrzeughalter muss Abschleppkosten und Standgebühren zahlen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem er eindeutig mitgeteilt hat, dass er sein Fahrzeug zurückhaben möchte. Das Unternehmen darf das Auto weiterhin einbehalten, um die Abschleppkosten sicherzustellen, jedoch dürfen keine weiteren Standgebühren mehr erhoben werden.
 
 Dirk Streifler – Streifler&Kollegen – Rechtsanwälte Berlin
 
 

published on 18.03.2022 17:24

IM NAMEN DES VOLKES Landgericht Leipzig wegen Feststellung·   hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann &nbs
published on 18.03.2022 17:23

Landgericht Leipzig Im Namen des Volkes  Urteil   wegen Nichtigkeit Jahresabschluss  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Dorow Handelsrichter
published on 18.03.2022 17:23

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch  Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Arnold Handelsrichter Dipl.-Ing. Binnemann auf Grund der m&uum
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.