(1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung.

(2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts das Insolvenzverfahren zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Abs. 2.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 72 GVG

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3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 72 GVG.

3 Artikel zitieren § 72 GVG.

Verwaltungsrecht: Vertrauensgrundlage bei Erlass eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsakts

21.01.2016

Ob ein begünstigender Verwaltungsakt haftungsrechtlich schutzwürdiges Vertrauen begründet, ist eine Frage der Reichweite des dem Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes.
Verwaltungsrecht

Staatshaftungsrecht: Zur Haftung eines Verbands von Teilnehmergemeinschaften

13.01.2014

gegenüber einem am Flurbereinigungsverfahren Beteiligten wegen Verletzung der Unterhaltungspflicht für gemeinschaftliche Anlagen.
Verwaltungsrecht

Amtshaftungsrecht: Zur Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes

26.12.2013

für Überschwemmungsschäden, die dadurch entstanden, dass anfallendes Oberflächenwasser in einen nicht ausreichend dimensionierten Graben abgeleitet wird.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 72 GVG

§ 72 GVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 72 GVG zitiert 2 andere §§ aus dem Gerichtsverfassungsgesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 31 Haftung des Vereins für Organe


Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 42 Insolvenz


(1) Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingeste

Referenzen - Urteile | § 72 GVG

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 72 GVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2012 - V ZR 94/11

bei uns veröffentlicht am 13.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 94/11 Verkündet am: 13. Juli 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 43/19

bei uns veröffentlicht am 13.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 43/19 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2012 - III ZR 150/12

bei uns veröffentlicht am 22.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 150/12 Verkündet am: 22. November 2012 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 34;

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 110/12 vom 24. Juli 2013 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Richter Dr. K

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Mai 2001 - III ZR 111/99

bei uns veröffentlicht am 10.05.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 111/99 Verkündet am: 10. Mai 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja --------------

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juli 2001 - III ZR 111/99

bei uns veröffentlicht am 05.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 111/99 vom 5. Juli 2001 in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juli 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Dr. Kapsa, Dörr und Galke beschlossen:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2001 - XII ZR 183/98

bei uns veröffentlicht am 18.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 183/98 Verkündet am: 18. Juli 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Okt. 2013 - III ZR 23/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 23/12 Verkündet am: 10. Oktober 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2003 - X ZR 82/02

bei uns veröffentlicht am 07.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 82/02 vom 7. Januar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Ob eine Rechtsfrage, deren Beantwortung die gegen eine Nichtzulassung der Revision beschwerdeführende Partei f

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2013 - III ZR 113/13

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 113/13 Verkündet am: 21. November 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Ca,

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juni 2008 - III ZR 225/07

bei uns veröffentlicht am 05.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 225/07 Verkündet am: 5. Juni 2008 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Cb, Fe; GG A

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2003 - III ZR 30/02

bei uns veröffentlicht am 04.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 30/02 Verkündet am: 4. Dezember 2003 F r ei t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja DDR-KomVerf § 45

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2003 - X ZR 82/02

bei uns veröffentlicht am 13.03.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 82/02 vom 13. März 2003 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Prof. Dr. Jestaedt und Scharen, die Richterin Mühlens sowie den Richte

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2000 - III ZR 179/99

bei uns veröffentlicht am 16.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄ UMNISURTEIL III ZR 179/99 Verkündet am: 16. März 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2012 - VI ZR 117/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 117/11 Verkündet am: 15. Mai 2012 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 13 A 15.1495

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 492,54 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2015 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Juli 2015 - 6 U 444/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 16. Januar 2014, Az. 7 O 6673/13, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 09. April 2014 abgeändert und wie folgt gefasst: &#

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juni 2018 - V ZR 125/17

bei uns veröffentlicht am 08.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 125/17 Verkündet am: 8. Juni 2018 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Aug. 2017 - 7 U 122/16

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Gründe 1 Sachverhalt: 2 Der Kläger beansprucht von der beklagten Stadt Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls. 3 Der zum Unfallzeitpunkt 16-jährige Kläger war mit seinem Fahrrad am 22.07.2015 gegen 17:00 Uhr in der Straße „H.“ in W. gest

Landgericht Hamburg Urteil, 29. März 2017 - 318 S 162/14

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 10.11.2014, Az.: 11 C 48/14, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.287,90 neb

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2015 - III ZR 27/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 27/14 Verkündet am: 10. Dezember 2015 A n k e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 21. Aug. 2015 - I-16 U 152/14

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 94/14 - wird zurückgewiesen. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens, soweit über diese noch n

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - X R 36/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2011  4 K 4080/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 25. Juni 2014 - 2 K 78/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Der Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag für die Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2009 vom 15. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. April 2013 wird geändert und

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Apr. 2014 - 3 Sa 305/11

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten zu 1 und 2 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 26.09.2011 (2 Ca 1422/08) teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagten zu 1 und 2 werden als

Oberlandesgericht Köln Urteil, 23. Aug. 2013 - 6 U 27/13

bei uns veröffentlicht am 23.08.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. 1. 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 84 O 193/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Ziff. I. wie folgt lautet:Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 02. Mai 2013 - 5 U 49/12

bei uns veröffentlicht am 02.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. März 2012 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 19. Nov. 2012 - 12 U 794/11

bei uns veröffentlicht am 19.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufungen des Beklagten zu 1. und des Beklagten zu 2. wird das Teilgrund- und Teilendurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23.05.2011 abgeändert: Die Klag

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 18. Okt. 2011 - 4 U 400/10 - 119

bei uns veröffentlicht am 18.10.2011

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.08.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (3 O 393/09) abgeändert und die Beklagte verurteilt,1. an die Klägerin 7.500,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. Aug. 2009 - 9 Sa 199/09

bei uns veröffentlicht am 14.08.2009

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.11.2008, Az.: 9 Ca 777/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Part

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 10. Juli 2009 - 5 U 334/08

bei uns veröffentlicht am 10.07.2009

Tenor 1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.11.2008 verkündete Grundurteil des Landgerichtes Rostock wird auf deren Kosten zurückgewiesen. 2.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 3.) Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: bis

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Jan. 2009 - 5 Sa 86/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2009

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz und Entschädigung (Schmerzensgeld) wegen Mobbing d

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Jan. 2009 - 5 Sa 112/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2009

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der klagende Arbeitnehmer verlangt von seinem Arbeitgeber Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbings.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 16. Sept. 2008 - 5 U 3/07

bei uns veröffentlicht am 16.09.2008

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 29. November 2006 abgeändert: 1. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 4 000,00 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssat

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 23. Mai 2006 - 4 U 531/05 - 209

bei uns veröffentlicht am 23.05.2006

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das am 23.08.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (4 O 151/05) wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckba

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 02. Mai 2006 - 4 U 360/05 - 163

bei uns veröffentlicht am 02.05.2006

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.06.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (4 O 105/05) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstrec

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 23. Dez. 2003 - 4 U 127/03; 4 U 127/03 - 25

bei uns veröffentlicht am 23.12.2003

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (4 O 252/02) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstrec

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Jan. 2003 - 23 U 6/02 BSCh

bei uns veröffentlicht am 24.01.2003

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin und ihres Streithelfers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Schifffahrtsgericht - Konstanz vom 27.06.2002 - 11 C 36/02 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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(1) Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach...