(1) Ist für eine Erklärung durch Gesetz öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung

1.
in schriftlicher Form abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden oder
2.
in elektronischer Form abgefasst und die qualifizierte elektronische Signatur des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden.
In dem Gesetz kann vorgesehen werden, dass eine Erklärung nur nach Satz 1 Nummer 1 oder nach Satz 1 Nummer 2 öffentlich beglaubigt werden kann.

(2) Wurde eine Erklärung in schriftlicher Form von dem Erklärenden mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet, so erfüllt die Erklärung auch die Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1.

(3) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

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2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 129 BGB.

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Arbeitsrecht: Arbeitszeugnis darf nicht mit "Kinderschrift" oder "gekippt" unterschrieben werden

19.06.2017

Es ist möglich, in einem Vergleich bestimmte Vorgaben an ein zu erteilendes Arbeitszeugnis festzulegen. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Zeugnis

Vereinsrecht: Zur Mitgliederversammlungs-Einladung ist kein formeller Brief nötig

26.08.2014

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss nicht durch formellen Brief erfolgen. Auch eine persönliche Unterschrift des Vorstands ist nicht erforderlich.

Referenzen - Gesetze | § 129 BGB

§ 129 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 129 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 34 Beglaubigung von Unterschriften


(1) Die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei ei
§ 129 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 126 Schriftform


(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnun

Referenzen - Urteile | § 129 BGB

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 129 BGB.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Aug. 2011 - XII ZB 153/10

bei uns veröffentlicht am 03.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 153/10 vom 3. August 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 127 a; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1 a) Ein Anspruch auf Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2013 - V ZB 94/12

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/12 vom 13. Juni 2013 in der Grundbuchsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juni 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch,

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Apr. 2011 - V ZB 207/10

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 207/10 vom 7. April 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 129; ZPO §§ 415, 417, 418; ZVG § 71 Abs. 2, § 83 Nr. 1 a) Der Nachweis der Vertretungsmacht

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 27. Juni 2017 - RN 12 K 17.32331

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Nov. 2016 - 34 Wx 305/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2016 aufgehoben. Gründe I. Die Beteiligte zu 1 bildet die Gemeinschaft der Wohnungs-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2014 - 7 ZB 14.373

bei uns veröffentlicht am 12.05.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zul

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Juli 2017 - B 1 K 17.31991

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kl

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Nov. 2017 - 9 C 11855/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der beiden Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Das Urteil ist wegen der Kosten..

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 20. Juli 2017 - 4 A 103/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tatbestand 1 Der 1986 geborene Kläger ist nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehöriger muslimischen Glaubens. Am 13. Dezember 2013 reiste er – ebenfalls nach seinen Angaben - auf dem Luftweg aus dem Jemen, wo er 9 Tage zuvor mit einem Boot a

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 02. Juni 2017 - 13 A 142/17

bei uns veröffentlicht am 02.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 13. Apr. 2017 - 4 B 193/17

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Gründe 1 Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 2 die aufschiebende Wirkung seiner Klage (4 A 194/17 HAL) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 17. März 2017 (Ziffer 4. des Be

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 11. Jan. 2017 - 4 AE 94/17

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 3. Januar 2017 (4 A 93/17) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. November 2016 anzuordnen, wird abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die.

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 27. Juli 2016 - 4 Ta 118/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 12.02.2016 – 5 Ca 1459/15 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 1 Gründe: 2I. 3Die Schuldnerin wendet sich gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. Juni 2015 - I-25 Wx 18/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichtes Wuppertal vom 11. Februar 2015 – HRB 20221 – aufgehoben. Das Amtsgericht Wuppertal – Registergericht – wird angewiesen, die eingereichte Anmeldung des Beteiligten zu

Landgericht Düsseldorf Urteil, 17. März 2015 - 4b O 146/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1.       es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle w

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 04. März 2015 - 12 Wx 49/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Halle vom 31. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Der Besc

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Nov. 2014 - 11 Wx 61/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Der Tenor ist vom Gericht nicht mitgeteilt worden. Gründe   1 Sachverhalt: 2 Die Antragstellerin ist eine im Handelsregister A des Amtsgerichts Mannheim eingetragene Gesell

Oberlandesgericht Köln Urteil, 11. Juli 2014 - 20 U 100/10

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Juli 2010 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 609/09 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urteil und das angefochtene

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. Mai 2014 - 3 W 57/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der beteiligte Verein begehrt die Eintragung einer in der Jahreshauptversammlung vom 19. Oktober 201

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 17. Feb. 2011 - 5 W 245/10 - 91

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Saarbrücken vom 25.8.2010 wird aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht – Nachlassgericht – Saarbrücken zurückverwiesen. Gründe

Landgericht Mannheim Urteil, 14. Feb. 2003 - 8 O 393/02

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Kreditvertrag Nr. 60936648 v. 7.12.1992 zwischen den Klägern und der Beklagten über einen Nennbetrag von 40.000,- DM unwirksam ist. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist