Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 186 Geltungsbereich

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn
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published on 01.02.2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 159/06 Verkündet am: 1. Februar 2007 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 193, § 27
published on 04.02.2016 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 15.4380 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Februar 2016 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 1334 Hauptpunkte: Anerkennung von weiteren Diens
published on 12.12.2014 00:00

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist aserbaidschanischer Staatsangehöriger. Er hatte bereits
published on 16.04.2019 00:00

Tenor I. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags Ziffer 2 aus dem Schriftsatz der Antragstellerin vom 16.03.2018 eingestellt.  II. Im Übrigen wird die Beschwerde vom 27.09.2018 gegen  den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnbe
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